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Lirodi

Neu Amigo

  • »Lirodi« ist der Autor dieses Themas

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1

Montag, 18. Juni 2012, 15:49

Abflug nach Plan 23.35 h - Wie ist die Rechtslage bei tatsächlichen Abflug nach 0.00 h

Hallo Amigos,

unser geplanter Abflug ab Köln in die Türkei soll um 23.35 h gehen. Was ist, wenn der Abflug tatsächlich erst am Folgetag ( z.B. um 0.15 h ) erfolgt ? Kann man dann Ansprüche gegenüber dem RV oder der Airline geltend machen, da man ja eigentlich nicht am geplanten Abreisetag in den Urlaub gestartet ist.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.

Gruss
Lirodi

2

Montag, 18. Juni 2012, 16:05

Ich glaub das diese Zeitspanne zu kurz ist.Ist ja nicht mal ne Stunde.Du wärst ja ohnehin erst irgendwann am nächsten Tag dort eingelangt.
Wenn dir das Leben eine Zitrone gibt, frag nach Salz und Tequila.

3

Montag, 18. Juni 2012, 16:13

Hallo Lirodi, und auch ein :welcome: hier im Forum.

Eine Abflugzeit, die einen durchaus stutzig machen könnte.

Da es bis zu Eurem Abflug ja noch ein wenig hin ist, empfehle ich mal den wöchentlichen Abflug dieser Airline am Abflughafen zu verfolgen und eventuell, soweit möglich, durch Screenshots von der offiziellen Flughafen-Homepage zu dokumentieren. Soweit es da immer wieder zu Verzögerungen zum nächsten Reisetag kommen sollte.

Zusätzlich kann man auch die offizielle Abflugzeit am vorhergehenden Flughafen (Türkei) mal suchen und schauen, ob es zu der jetzt genannten Flugzeit kurz vor Mitternacht zeitlich passt oder die Maschine vom Zeitplan her eher gar nicht noch vor Mitternacht starten kann.

Sollte der Flug tatsächlich und regelmässig auch zu der Zeit kurz vor Ende des Tages starten, könnte man bei einer zufälligen Verspätung auf den nächsten Abflugtag eher nichts machen, denn dann würde es ja einer Verspätung von mind. 3 Stunden bedürfen (und das auch noch auf die Ankunftszeit am Flugziel bezogen), um an Ausgleichszahlungen gem. EU-Verordnung zu denken.

Soweit meine persönliche Meinung zu solchen Abflugzeiten. Welche Airline ist es denn?

Gruß cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Lirodi

Neu Amigo

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4

Montag, 18. Juni 2012, 16:22

Hallo Cuate,

es ist Air Berlin am 28 07 2012 ab Köln. Da wir letztes Jahr im Oktober gebucht haben, standen die Flugzeiten noch nicht fest. Sonst hätten wir sicherlich eine andere Zeit gewählt.

Umbuchen ab Düsseldorf geht lt. Reisebüro nach Rücksprache mit RV leider nicht mehr. Solche Abflugzeiten sind uns bisher noch nie passiert. Aber dafür soll der Rückflug erst am späten Nachmittag erfolgen.

Gruss
Lirodi

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lirodi« (18. Juni 2012, 16:34)


5

Montag, 18. Juni 2012, 16:23

@clouchen

Wenn der Abflug nach 00:00 Uhr liegt, hält der Reiseveranstalter seinen vertraglich festgelegten Abflugtag (Abflugzeit bis 23:59) nicht ein. Und in diesem Falle könnte der Vertrag vom Kunden beispielsweise kostenfrei storniert werden. Meistens will man das ja gar nicht. :ironic:

Wie schon geschrieben: Ist die planmässige Abflugzeit realistisch, keine Chance.

Ist es aber eine eher "geschwindelte" und der Veranstalter/die Fluggesellschaft planen so und denken: Ich schreib mal 23:35, dann sind wir auf der sicheren Seite und der Abflug der Airline ist ohnehin nur am nächsten Tag durchführbar, ist es rechtlich sicherlich zweifelhaft.

Eine technische Verzögerung der Abflugzeit auf den nächsten Tag kann man nicht verhindern, wohl aber bemerken, wenn es im Zeitablauf über einen längeren Zeitraum immer zu Verzögerungen kommt, so dass es ständig der nächste Tag wird.
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Jimi Hendrix

6

Montag, 18. Juni 2012, 16:30

wusste ich nicht,danke Cuate :corräkt:
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7

Montag, 18. Juni 2012, 16:45

Übrigens: Laut Homepage der airberlin ist die Abflugzeit 23:45

Empfehle mal über "flightstats" den Flug an den kommenden Samstagen zu beobachten.
Da gibt es auch eine Flugstatistik, wie pünktlich dieser Flug in der Vergangenheit war.
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Jimi Hendrix

8

Montag, 18. Juni 2012, 20:35

unser geplanter Abflug ab Köln in die Türkei soll um 23.35 h gehen. Was ist, wenn der Abflug tatsächlich erst am Folgetag ( z.B. um 0.15 h ) erfolgt ? Kann man dann Ansprüche gegenüber dem RV oder der Airline geltend machen, da man ja eigentlich nicht am geplanten Abreisetag in den Urlaub gestartet ist.
Wir hatten mal 'nen Flug :denk: 23:05 Uhr oder so ähnlich. Ich hab dann Kontakt mit dem RV aufgenommen, allerdings wegen einer anderen Frage. Da sagte die Dame von sich aus: "Das sind aber bescheidene Flugzeiten - sie sind ja erst am nächsten Tag am Urlaubsort!"

Sie bot uns eine anteilige Erstattung für einen Urlaubstag an. Das haben wir natürlich nicht abgelehnt :dackel: rein rechtlich wäre uns die Erstattung, denke ich, nicht zugestanden.

Daher glaube ich, falls euer Flug erst nach 0:00 Uhr geht habt ihr evtl. Anspruch auf die anteilige Erstattung eines Urlaubstages. Nach der EU-Verordnung wohl erst bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden.

Allerdings ist das nur meine Sichtweise :ironic:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Thorben-Hendrik

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9

Montag, 18. Juni 2012, 21:02

Nach 00:00 Uhr definitiv Erstattung eines Urlaubstages....das hat mit den 3 Stunden EU NIX zu tun, dass sind 2 paar Schuhe!

Das Eine ist ein Reisemangel...das Andere die Airline Haftung :cool:

superfx

Master Amigo

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10

Montag, 18. Juni 2012, 21:10

....da der flug für den 28.07. gebucht war....

....muss dieses datum auch einghalten werden oder der reisetag anteilig erstattet werden. der 29. ist halt nicht der 28. oder zahlt derjenige, der am 28. gebucht hat für die frühe abflugzeit entprechend mehr ?(

ich habe da auch mal von einer art stundenregel gehört, kann mich aber an den genauen inhalt leider nicht erinnern.

das ist nur meine persönliche meinung. wer hat den fundiertes wissen ?( durch die kurzfristige verlegung der flugzeiten kann das ja jeden treffen. wir haben für einen abflug um 6.00 uhr morgens extra etwas tiefer in die tasche gegriffen, wäre ja auch schade, wenn das nicht klappt.
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

11

Montag, 18. Juni 2012, 21:37

Umbuchen ab Düsseldorf geht lt. Reisebüro nach Rücksprache mit RV leider nicht mehr.


?(

Mit welcher Begründung wurde das abgelehnt?

Lirodi

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12

Dienstag, 19. Juni 2012, 10:13

Nach Rückfrage vom Reisebüro beim RV ( ITS ) wurde es mit der Begründung abgehnt, das Air Berlin im Moment ( es war letzten Monat ) andauernd die Flugzeiten ändern würde und daher keine Umbuchungen mehr gemacht werden könnten.

13

Dienstag, 19. Juni 2012, 12:08

Das halte ich für eine faule Ausrede und juristisch nicht haltbar. Von daher würde ich da etwas Druck machen auf den Veranstalter.

14

Dienstag, 19. Juni 2012, 12:54

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Änderung des Abflughafens auf Wunsch des Kunden bei einer Pauschalreise? :denk:
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Jimi Hendrix

15

Dienstag, 19. Juni 2012, 13:17

Warum soll eine Umbuchung im Rahmen der Geschäftsbedingungen nicht möglich sein? Ob ich jetzt den Zeitraum ändere, den Zielort oder den Abflughafen, das dürfte doch egal sein. Ist nicht Umbuchung Umbuchung?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »angie« (19. Juni 2012, 13:19)


16

Dienstag, 19. Juni 2012, 13:49

Ist zwar nicht direkt Änderung des Flughafens, aber dieser Passus hier war bei mir noch im Hinterkopf:

Wer bei einer gebuchten Pauschalreise aus persönlichen Gründen nachträglich auf ein anderes Ziel oder einen alternativen Termin ausweichen will bzw. muss, ist auf die Kulanz des Reiseveranstalters angewiesen.

Und diese Aussage stammt von der VZ
http://www.vz-nrw.de/UNIQ134010646805071…s-Veranstalters
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17

Dienstag, 19. Juni 2012, 16:58

Ich würde erstmal sondieren, ob eine kostenpflichtige Umbuchung überhaupt möglich wäre (nutzt ja alles nix, wenn der Düsseldorf Flieger eh schon ausgebucht ist).

Außerdem würde ich den Reiseveranstalter freundlich und sehr bestimmt darüber "informieren", daß hier meine Nachtruhe erheblich gestört ist bzw. gar nicht stattfindet und die Ankunft bzw. der Beginn des Urlaubs erst am Morgen/Vormittag des 2. Urlaubstages erfolgt.

Ich meine nämlich, hier hat der Gesetzgeber bereits geurteilt, daß Flüge nicht mehr so einfach vor- und zurückgeschoben werden können. Scheinbar versucht man das mit "Flugzeiten stehen nicht fest" zu umgehen.

Der nächste Schritt wäre Düsseldorf (falls frei) auf Kulanz einzufordern oder eine Reisepreisminderung. Am günstigsten natürlich über den freundlichen Bekannten mit dem Jurastudium (Anwalt).

18

Dienstag, 19. Juni 2012, 17:17

So ein airberlin - Flieger ab Düsseldorf ist zumindest auf dem freien Markt momentan noch buchbar. Ob der Veranstalter darauf zugreifen kann, muß er letztlich wissen. Aber der geht auch schon um 07:30. Wenn da mal die Nachtruhe nicht auch gestört ist. :pfft:

Also Vorsicht bei der Begründung der Flugzeiten. Der Boomerang-Effekt hmpf
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19

Dienstag, 19. Juni 2012, 17:17

Der Flug wurde aber noch gar nicht verschoben. :KSM:
Die "normale" Abflugzeit ist/war von Anfang an 23:05 Uhr. Von daher fällt das Argument mit der erheblich gestörten Nachtruhe weg. Meine Meinung :verlegen2:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

20

Dienstag, 19. Juni 2012, 17:23

Zum Zeitpunkt der Buchung gab es keine vorläufigen Flugzeiten. Von daher ist die Nachtruhe trotzdem gestört. Wird aber von einigen Gerichten als nicht so schwerwiegend bezeichnet. Weil die Gäste schon ein Mittagsschläfchen halten oder auch im Flieger oder im Transferbus schlafen könnten :püh:

AG München vom 30.12.10, AZ 173 C 23180/10
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m…hiv/2011/03080/

Jedes Gericht entscheidet einzeln, jeder Fall liegt etwas anders. Von daher reine Information :mööööööp:
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