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Freitag, 27. April 2012, 23:05

Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden

Verehrte Forengemeinde,

hier meine Geschichte:

Reise nach Dubai mit (1 Woche, davon 5 Tage in 4,5* Hotel und 2 Tage im Luxus-Hotel plus 1 Verlängerungswoche) im Sep. 2011 im Internet gebucht. Per Postinfo wurde im Jan- 2012 das erste Hotel durch ein anders ersetzt, ebenso wurde angekündigt, dass zweite Hotel nicht verfügbar wäre, aber ersatzweise das Ritz-Carlton in Dubai oder eines auf der Palmeninsel angeboten würde. Wir haben uns zähneknirschend, da das nun gecancelte Hotel ein Highlight war, für das Ritz entschieden, weil wir unbedingt in der (Innen)-Stadt wohnen wollten..

Da wir 1 Woche vor Reiseantritt immer noch keine Reiseunterlagen hatten, rief ich den Veranstalter an. „Das kann schon mal vorkommen“ wurde uns gesagt. 3 Tage vor dem ursprünglichen Reisetermin wurde uns tel. mitgeteilt, dass die Reisezeit sich um 2 Tage nach hinten verschieben würde. Da dies zunächst wegen beruflicher Termine nicht möglich war, versuchten wir vergeblich (3 Tage vor Reisebeginn in den Osterferien!!!) in einem Reisebüro kurzfristig dort eine Dubaireise zu buchen. Um den Urlaub, auf den wir uns so lange gefreut hatten nicht absagen zu müssen, machten wir es möglich, doch zu fahren und traten die verspätete Reise an.

Als nach Ablauf der ersten 5 Tage der Umzug ins Ritz-Carlton anstand, wurde uns am Vorabend per Brief der uns unter der Tür durchgeschoben wurde, mitgeteilt dass „dieses Hotel derzeit leider keine Kontingente frei hat, wir aber in ein vergleichbares Hotel kämen. Dieses (gute) Hotel lag entgegen dem Ritz aber weit außerhalb der Stadt. Umgehend schrieben wir an die Reiseleitung, dass wir dies nicht hinnehmen würden, und das Maß endgültig voll wäre, da von der ursprünglich gebuchten Reise gar nichts mehr übrig sei. Diese Beschwerde ließen wir am nächsten Morgen von der Reiseleiterin vor Ort protokollieren, mit dem Hinweis, das wir Entschädigung geltend machen werden. Uns wurde von der Reiseleitung mitgeteilt, das kein anders Hotel, außer dem jetzt angebotenem frei wäre. Also mussten wir auch dies hinnehmen.

In jedem der 3 Hotels waren zu jeder Sprechzeit beim Reiseleiter dieses Anbieters lautstarke Diskussionen bzgl. nicht eingehaltener Zusagen. Keiner hatte bekommen, was er gebucht hatte. Deshalb haben wir auch einige Zeugen.

Jetzt die große Frage: Wie hoch kann die Schadenersatzforderung sein, bezogen darauf, dass wir bereits vor Ort schriftlich mitgeteilt haben, dass wir an diesem Urlaub wegen der ständigen Änderungen überhaupt keine Freude mehr haben.

Vielen Dank für Hilfe
Helge

2

Samstag, 28. April 2012, 00:03

Hallo Helge,
es tut mir sehr leid, dass Deine (Eure) Reise derart nach hinten losging. Aber ich glaube, dass Du zuviel in diesem Forum erwartest: eine Rechtsberatung wirst Du hier nicht bekommen, weil Dir nur ein Anwalt eine Solche erteilen darf...
:urlaub1:

3

Samstag, 28. April 2012, 00:05

Da hat bear natürlich den Kern der Sache schon angesprochen, aber einige Tipps sind aus eigener Erfahrung weiterzugeben:

Das Wichtigste ist erst einmal, innerhalb der 4-Wochen-Frist nach Reiseende seine Reisereklamation dem Veranstalter nachweislich einzureichen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Samstag, 28. April 2012, 00:17

Noch eine kleine Anmerkung, auch wenn es hinterher immer leichter ist, etwas dazu zu sagen:

Die Sache lief von vornherein nicht rund. Es gab jede Menge "Warnsignale". Gibt es zu dem hier bisher nicht genannten Reiseveranstalter generell schon Beschwerden und wenn ja, warum wurde gerade auf "dieses Pferd" gesetzt, um die schönsten Wochen des Jahres in fremde, aber offenbar nicht bewährte Hände zu legen? War es der Preis? War es eine Empfehlung?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Samstag, 28. April 2012, 14:10

Ups... da haben tatwahrhaftigen Glanzfotos einer VIP-Reise mit enormen Vergünstigungen ihre preisbewussten
Kunden gefunden hmpf Etwas irritiert, da per www gebucht, hätte doch auch dieselbige für die Vorabinformation dienen können...RSD ist nicht unbekannt.... :denk:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

6

Samstag, 28. April 2012, 15:15

Du kannst natürlich Schadensersatz forden....es gibt die Erstberatung umsonst. Alles
Andere wird dann mitgeteilt..So wie es ausschaut auch zu Recht ;-))
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Fitschi

Master Amigo

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Beruf: Haussklave

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7

Samstag, 28. April 2012, 17:28

RSD..das ist doch jener Veranstalter welcher bei mir immer in der Rundablage landet ?( da bucht echt jemand :denk:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

8

Samstag, 28. April 2012, 18:19

Hier mal ein paar allgemeine Ansichten von einem Fachmann zu einem ähnlich gelagerten Thema:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Hotel-ue…-__f105323.html

mit dem Fazit des Anwalts:

"Ich kann von hier aus aber leider nicht vorgeben, welche Minderungsquote angemessen ist. Das schwankt zwischen 0 und 60 %."
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (28. April 2012, 18:21)


Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Samstag, 28. April 2012, 20:29

Da die Reiseleistungen von wenigen nicht maßgeblichen Abweichungen abgesehen erbracht und vor Allem von Dir akzeptiert wurden....wird der Schadenersatz gegen 0% tendieren... :cool:

10

Samstag, 28. April 2012, 20:48

:patschi: :patschi: Thorben :thumbsup:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Sina

Master Amigo

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Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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11

Samstag, 28. April 2012, 21:28

Das sehe ich ein ganz klein wenig anders. Wenn man erstmal vor Ort ist und gefühlt die Wahl hat zwischen dem (nicht gebuchten) Hotel X oder eben einer Parkbank, kann von williger Akzeptanz wohl keine Rede mehr sein. Abhilfeverlangen bei der Reiseleitung wurde gestellt (und hoffentlich auch schriftlich dokumentiert), akzeptable Abhilfe wurde nicht geschaffen, also besteht meines Erachtens durchaus ein Anspruch auf Reisepreisminderung. Entgangene Urlaubsfreude ist so eine Sache - der Urlaub fand ja statt, wenn auch nicht so, wie gebucht und vertraglich zugesichert. Entgangene Urlaubsfreude könnte man meiner Meinung nach nur dann geltend machen, wenn der Urlaub komplett ins Wasser gefallen wäre und gar nicht stattgefunden hätte.

Aber da mögen sich Richter und Anwälte drum streiten - ich empfehle den Gang zu letzterem und vor allem (ganz wichtig!) fix ein Reklamationsschreiben MIT Reisepreisminderungsforderung (diese muss nicht beziffert werden) an den Reiseveranstalter zur Fristwahrung. Am besten per Einschreiben mit Rückschein. Dann kann man immer noch in Ruhe zum Anwalt seiner Wahl gehen, der dann nochmal ein Schreiben hinterherschickt, aber erstmal gilt es, die 4-Wochen - Frist zu wahren. Denn wenn die vorbei ist, dann hilft auch ein Anwalt nicht mehr.

P.S.: :welcome: Helge!
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

12

Samstag, 28. April 2012, 21:37

Es wurden neue Angebote unterbreitet...abweichendes Hotel, abweichender Flugtermin etc.......bisher habe ich nicht entnommen, das diese Angebote nur unter Vorbehalt mit Abhilfeverlangen angenommen wurden :denk:

Da ein Hotel subjektiv lieber in der Stadt gewünscht wurde....mag ja sein...ich vermisse eine Rüge und ein Abhilfeverlangen (schriftlich) bezüglich der Lage des Ersatzhotels....und dann kommt noch hinzu, ob das Hotel von der Lage her Maßgeblich anders lag oder es nur eine Unannehmlichkeit war....

Auch wurden Hotels zur Auswahl angeboten...es wurde gewählt...ohne Vorbehalt...also eine klassische Vertragsänderung.
Auch beim Abflug...es wurde kein Rücktritt erklärt sondern der neue Termin wahrgenommen...also Vertragsänderung...

Immer wenn der Urlauber die geänderte Leistung akzeptiert, hat er hinterher SEHR schlechte Karten!

Denn Parkbank stand gar nicht zur Debatte....es wäre sicher möglich gewesen auf eigene Kosten ein Ersatz oder das gewünschte Hotel zu buchen :cool:
Immer wenn man das konsequent nicht wahrnimmt...dann gehen die Richter regelmäßig davon aus...dass es sooooo schlimm ja wohl nicht war...sonst hätte man sich nicht auf das neue Angebot eingelassen :cool:

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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13

Samstag, 28. April 2012, 21:40

Auch da kommt es wieder auf den Einzelfall und nicht zuletzt auf den Richter an. Ich denke, ohne Anwalt wird in diesem Fall nicht viel passieren. Aber erstmal ist wichtig, die Frist zu wahren.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)