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1

Dienstag, 7. Juni 2011, 11:17

Unkomfortable Reise- / Flugzeiten

Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind, muss ein Reisender damit rechnen, dass diese gegebenenfalls auch zu unkomfortablen Zeiten stattfinden und am Anreisetag eine nur unzureichende Nachtruhe möglich sein kann.

Eckdaten:
Gebucht waren Hin und Rückflug, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, 3 tägige Busrundreise vor und nach der 10 tägigen Kreuzfahrt.
Bei der Abflugszeit in D. 22:25 Uhr und Ankunft in der T. 2:25 Uhr Checkout und Transfer zum Hotel wäre es 6:00 Uhr wenn er im Hotel sei. Da aber der Bus schon um 7:00 Uhr startet hätte er keine ausreichende Nachtruhe und verlangte einen anderen Flug.

Amtsgericht München, Urteil vom 30.12.2010 - 173 C 23180/10 -

Fitschi

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2

Dienstag, 7. Juni 2011, 13:51

Ich weis nicht was die Leute sich denken. Wenn ich so eine Reise buche dann informiere ich mich doch vorher über die Flugzeiten. Und wenn die für mich unzumutbar sind, dann buche ich nicht.
Im Nachhinein jammern bringt wenig.
Ausserdem finde ich es leicht übertrieben auch noch eine Entschädigung für "nutzlos aufgewandte Urlaubszeit" zu verlangen.
Der Kunde hätte erstens nicht stornieren und sich zweitens vorher besser informieren müssen.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Dienstag, 7. Juni 2011, 14:15

Ich weis nicht was die Leute sich denken. Wenn ich so eine Reise buche dann informiere ich mich doch vorher über die Flugzeiten.
Wenn (!) man die Flugzeiten überhaupt im Vorhinein erfährt, können sie trotzdem jederzeit geändert werden, genau wie auch die Airline sich jederzeit ändern kann.

4

Dienstag, 7. Juni 2011, 14:26

RE: Urlauber müssen bei Pauschalreisen unkomfortable Reisezeiten hinnehmen

ich denke im Kern geht es um den markierten Satzteil
Bei einer Pauschalreise, bei der verbindliche Reisezeiten nicht vereinbart sind,

5

Dienstag, 7. Juni 2011, 15:12

Das geschieht doch immer öfters. Wenn man bei AIDA Cruises pauschal bucht, kann man Pech haben
und der Flieger landet spät Abends. Man schafft es gerade noch rechtzeitig zum Schiff.
Ein Tag, den man schon bezahlt hat und nix davon hat.
Genauso der Abreisetag. Früh Morgens schon der Abflug ab ca. 9:00 Uhr, je nach Hafen und der letzte
gebuchte Tag ist auch nix geworden.
Spät aufs Schiff und früh wieder runter. So können die Passagiere eben nicht mehr die Annehmlichkeiten
wie Frühstück, Mittagessen usw. genießen. Ist wohl eine neue Masche.
Daher buchen wir wenn möglich lieber individual.

Fitschi

Master Amigo

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6

Dienstag, 7. Juni 2011, 15:28

ND@
Die ungefähren Flugzeiten erfährt man schon (so man danach fragt) bzw. stehen sie zum Teil in den Katologen.
Zumindest ob es sich um eine Tag oder Nachtflug handelt. Das die genauen Abflugzeiten dann noch dehnbar sind ist mir schon klar.
Die Tagflüge bei "Pauschis" sind in der Regel teurer :ironic:
Ausserdem kann man das durchaus in den Reisevertrag aufnehmen lassen, zumindest bei einen "vernünftigen" RB.
Ich denke ein gewisses Eigenverschulden ist bei dem Kläger sehr wohl vorhanden.


Anna@ in der Regel sind "Spätankunft" und "Frühabreise" bei der Preisberechnung berücksichtigt :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

7

Dienstag, 7. Juni 2011, 15:30

Nur nicht bei AIDA Cruises. Das einzige ist, das wenn der Flieger verspätet landet, wartet das Schiff auf einen.

8

Sonntag, 19. Juni 2011, 13:37

Im Normalfall, zumindest in Deutschland, gibt es keinerlei Zusicherung von Flugzeiten bei einer Pauschalreise. Auch evtl. bei der Buchung angeführte Flugzeiten werden ausdrücklich als unverbindlich angegeben. Besonders ärgerlich, wenn der gebuchte Flug mit einem Aufpreis z.B. für eine geplante Fluggesellschaft versehen ist und dennoch eine Umbuchung auf eine andere Airline erfolgt.

Andere Gerichte haben allerdings im Einzelfall entscheiden, dass z.B. bei einer Kurzreise eine nachträgliche Verlegung der Flugzeit mit derart ungünstigen Flugzeiten zu einem nicht hinnehmbaren Gesamtzuschnitt der Reise führt oder auch, dass die Störung der Nachtruhe sich reisepreismindernd auswirkt. Aber da kann jedes Amtsgericht anders urteilen.

Entscheidungen übergeordneter Instanzen sind mir aktuell nicht in Erinnerung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

9

Montag, 20. Juni 2011, 21:40

Scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Jedenfalls hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen 3 Flug- und 7 Reisegesellschaften inzwischen abgemahnt. Gegen 4 der Gesellschaften, darunter auch die TUI, hat der Verband schon Klage erhoben.

Weil er meint, dass "jeder den Anspruch hat, spätestens in der Reisebestätigung zu erfahren, wann er fliegt. Selbstverständlich können Zeiten geändert werden, wenn es bestimmte Notwendigkeiten gibt, aber nicht aus jeglichem Grund. Nach unserer Sicht sind Klauseln, nach denen sich die Fluggesellschaften vorbehalten, die Flugzeiten nachträglich zu verändern, unzulässig."

Im Detail wird darüber im Verbrauchermagazin Plusminus am Dienstag, 21.06.11 ab 21:00 Uhr berichtet. Quelle: WDR Presse und Information 20.06.11
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Juni 2011, 21:41)


10

Dienstag, 21. Juni 2011, 11:29

Kleine Korrektur:

Der Beitrag bei Plusminus startet ab 21:50 und nicht wie versehentlich genannt 21:00 Uhr
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11

Dienstag, 21. Juni 2011, 15:47

Aufgrund einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband wurde bereits Klage gegen diese Firmen eingereicht:

Easy Jet Airline Company Limited,
Schauinsland-Reisen GmbH,
Alltours Flugreisen GmbH
TUI Deutschland GmbH.
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Sonnenschein

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12

Dienstag, 21. Juni 2011, 18:50

dann hoffe ich mal das es zu Gunsten der Reisenden ausfallen wird..

auch wenn Flugzeiten angegeben sind, müssen die nicht eingehalten werden.. Wir haben schon so oft deswegen eine bestimmte Airline gebucht und dann wurden die FZ doch zum Nachteil geändert.. Eine Zusicherung das die Flugzeiten definitv so bleiben, gibt kein Reisebüro..jedenfalls hatte ich das doch nie...

sind unangenehme Flugzeiten dann endgültig, kann man wenn noch frei und gut machbar gegen Bezahlung auf eine zeitgünstigere Airline umbuchen.. das machen wir trotz Pauschali auch so oft es geht.
errare humanum est ..

ElBuitre

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13

Mittwoch, 22. Juni 2011, 04:42

Kleine Korrektur:

Der Beitrag bei Plusminus startet ab 21:50 und nicht wie versehentlich genannt 21:00 Uhr
Dürfte aber jederzeit in der ARD Mediathek zu finden sein!

Aber m.E war der Beitrag sehe allgemein gehalten und zählt nur die Facts auf! Und die Verbraucherzentrale durfte sich wieder mal als Ordnungshüter aufführen! Incl. Rechtsanwalt der auch nur Allgemeinplätze loslies. Warten wir eher die Verfahren ab bzw. deren Entscheidung! Und dann kommt noch Brüssel!!!!

Sternedieb

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14

Mittwoch, 22. Juni 2011, 18:10

Dürfte aber jederzeit in der ARD Mediathek zu finden sein!


Jetzt ja - und zwar hier.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

15

Montag, 27. Juni 2011, 11:59

Wie Stiftung Warentest ergänzend mitteilt, haben diese Firmen bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben:

Condor, TC Touristik sowie Städte und Meer Flugreisen.
DERTOUR hat eine Teilunterlassungserklärung abgegeben.
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16

Samstag, 30. Juli 2011, 12:13

Der Zeitplan für die Verfahren der Verbraucherzentrale gegen die betroffenen Unternehmen
und deren unzulässigen Leistungsvorbehalten in deren AGB's wegen der Vorbehalte zu Abflugzeiten:

Im September 11 gegen TUI am Landgericht Hannover

Danach alltours und Schauinsland vor dem Landgericht Düsseldorf

Es folgen Verfahren gegen easyjet und airberlin.
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17

Donnerstag, 5. Juli 2012, 09:31

Im Verfahren des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen verschiedene Reiseveranstalter und Fluggesellschaften zum Thema "Flugzeiten-Angabe" hat das Landgericht Düsseldorf prinzipiell
die derzeitige Praxis als nicht hinnehmbar verurteilt.

Gegen die Reiseveranstalter alltours und Schauinsland, die beispielhaft für viele andere verklagt wurden,
ergingen die Urteile

LG Düsseldorf Az.: 12 O 223/11 und 12 O 224/11.

Demnach dürfen Flüge nicht mehr mit unverbindlichen Flugzeiten verkauft werden,
was die Airlines nur im Kleingedruckten erwähnten und damit die Abflugzeit beliebig ändern konnten.
Bei der Buchung sind verbindliche Flugzeiten zu nennen.

Generelle Formulierungen in Buchungsbestätigungen
wie „die aktuelle Flugzeit entnehmen Sie bitte ihrem Flugticket“ sind zu unterlassen.

Einschränkungen:

Frühbucher sind davon ausgenommen, soweit die Flugpläne der Airlines noch nicht feststehen.
Hier dürfen dann bei Buchung aber auch keinerlei Flugzeiten angegeben werden.
Und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. Juli 2012, 09:40)


Sina

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18

Donnerstag, 5. Juli 2012, 10:02

Danke für die Info!

Und die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.


Ich vermute, daß sie in der massiven Form auch nicht rechtskräftig werden. Charterflüge sind nunmal Bedarfsflüge und Änderungen des Flugplans können immer mal erforderlich werden. Wenn z. B. ein Land wesentlich schwächer oder stärker nachgefragt wird, als ursprünglich geplant, hat das Auswirkungen auf den Flugplan, denn dieser muss entsprechend nachjustiert werden. Oder wenn eine Flughafeneröffnung gnadenlos vermasselt wird (Hallo Berlin :wink2: ).

Ich kann mir aber gut vorstellen und würde es auch begrüßen, wenn bei Flugänderungen ein klares Zeitlimit gesetzt wird. So könnte man z. B. festlegen, daß ein Flug sich nicht um mehr als 2-3 Stunden nach vorne oder nach hinten verschieben darf.

Wird das Urteil wirklich wie beschrieben rechtskräftig, mutmaße ich, daß dann in der Tat weniger Flugzeitenänderungen kommuniziert werden - was nicht heißen soll, daß es sie dann nicht mehr gibt. Dann nennt man das Ganze halt "Verspätung" :hschein:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

19

Donnerstag, 5. Juli 2012, 10:17

Viele Urlaubsflüge sind trotz allem Linienflüge. Beispielsweise bei airberlin, Condor oder auch TUIfly. Die fliegen dann über einen längeren Zeitraum (Sommer-/Winterflugplan) immer zu festen Terminen. Und Flugzeitverschiebungen lagen ja häufig nicht bei der Airline. Da hat der Veranstalter einfach (wegen guter Buchungsmöglichkeit zur Gewinnoptimierung) die Airline gewechselt.

Und was die reinen Charterflüge betrifft: Wenn es keinen "Flugplan" gibt, gibt es auch keine Flugzeiten. :ironic:

Aber, und das ist ein großes Plus: Es kann auch nicht im Vorfeld mit real nicht existierenden Flugzeiten geworben werden, um eine Reise zu verkaufen. Andererseits wird der Kunde sich auch mit offenen Flugzeiten zufrieden geben müssen.

Sollten die Urteile Rechtskraft erlangen, werden erst im Laufe der Jahre die damit verbundenen "Feinheiten" in der Praxis umgesetzt.

Denn was ist, wenn es - aus verschiedensten Gründen - doch zu einer Änderung kommt?
Ist das dann schon so ein gravierender Mangel, dass der Kunde kostenfrei zurücktreten kann?

Denke, das was Sina mit dem Zeitfenster meint, wird sich so oder ähnlich entwickeln.
Würde ja auch durchaus Sinn machen zu schreiben, der Flug findet beispielsweise

morgens
vormittags
mittags
nachmittags
abends
nachts

statt. Jetzt unabhängig davon, ob die Richter das so gemeint haben.

Aber sicherlich ein Schritt für bessere Planungssicherheit.
Eher der Gäste als der Veranstalter/Fluggesellschaften

Sie werden sich bewegen müssen, wenn es so bleibt.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (5. Juli 2012, 10:42)


20

Donnerstag, 5. Juli 2012, 11:02

Am Ende wirds drauf rauslaufen, dass gar keine Flugzeiten mehr genannt werden und der Reisende erst bei Erhalt der Tickets bzw. der Reiseunterlagen erfährt, auf welchem Flug er gebucht ist.
Also wieder mal kein wirklicher Gewinn durch "gut gemeinten" Verbraucherschutz. Und die Prozesshansel haben zwar "Recht" bekommen, aber auch keinen tatsächlichen Nutzen davon...

Weiß man eigentlich, wie viele Reisen mit den im Angebot genannten Flugzeiten stattfinden und bei wievielen es zu Verschiebungen kommt? Ich würde wetten, dass deutlich mehr Flüge wie angegeben durchgeführt werden.