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Unfall beim Beach-Volleyball am Urlaubshotel
Reisepreisminderung, Schadensersatz und Schmerzensgeld sprachen die Richter einem Urlauber zu, der sich im Rahmen einer Pauschalreise Verletzungen auf einem zum Hotel gehörenden Beach-Volleyballfeld zuzog. Weil dieses nicht den internationalen Sicherheitsvorschriften und der Verkehrssicherungspflicht entsprach. Der Urlauber verletzte sich an Felsplatten, die nur mit einer ca. 2cm dicken Sandschicht bedeckt waren. International sind 40cm Sand vorgeschrieben.
LG Hannover Az. 14 O 38/09 vom 09.09.2010
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dass ein Beach-Volleyballfeld nach den internationalen Sicherheitsvorschriften eine Sandschicht von mindestens 40 Zentimetern vorsehen wusste ich so nicht. Interessant, denn ich tippe darauf, dass das so in den wenigsten Hotels der Fall ist. Außer natürlich wenn das Feld wirklich am (nicht aufgefüllten) Strand ist.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.