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Dienstag, 29. Juni 2010, 20:35

Flugraumsperrung hier FTI - nachträgliche Rechnungen

Viele Reisende werden dieser Tage mit Rechnungen bzgl. ihrer zusätzlichen Hotelkosten und der mehrkosten der Rückflüge überrascht, hier ein Schreiben
von FTI .


Die außergewöhnlichen Auswirkungen, die durch den Vulkanausbruch auf Island verursacht worden sind und die damit einhergehenden, bisher noch nicht dagewesenen Beeinträchtigungen für den europäischen Flugverkehr liegen bereits einige Zeit hinter uns. In der über 25-jährigen Geschichte unseres Unternehmens war dies die in ihren Auswirkungen größte Krise, die wir bislang zu bewältigen hatten. Etwa 15.000 unserer Kunden in den Zielgebieten waren hiervon betroffen.

Unsere größten Anstrengungen haben wir im Rahmen der Krise darauf verwendet, die Unterbringung unserer Kunden so gut und effizient wie möglich zu gewährleisten und eine schnellstmögliche Rückreise zu organisieren. Die im Rahmen der unfreiwilligen Verlängerung in Anspruch genommenen zusätzlichen Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen, haben hierbei erhebliche Zusatzkosten verursacht, die in einem solchen Fall der Kündigung wegen höherer Gewalt nach dem Gesetz vollständig vom Reisenden zu tragen sind. Auch im Rahmen der Rückbeförderung entstanden Mehrkosten. Diese sind dem Gesetz nach jeweils vom Veranstalter und vom Reisenden hälftig zu tragen.

Bereits im Zielgebiet hatten wir im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt und die Kunden darüber informiert, dass wir die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernehmen. Des Weiteren hatten wir uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten an unsere Kunden vorbehalten. Insgesamt ist FTI aber auch insoweit zunächst in Vorleistung gegangen gegenüber den Leistungsträgern vor Ort sowie natürlich auch gegenüber den Fluggesellschaften. Dies vor allem um die hiermit verbundene Aufregung für unsere Kunden möglichst gering zu halten und um möglichst günstige Übernachtungstarife auszuhandeln.

Nachdem die Ermittlung und buchungsbezogene Zuordnung dieser Kosten einige Zeit der Recherche und der Abstimmung mit unseren Partnern vor Ort sowie den Fluggesellschaften in Anspruch genommen hat, haben wir nunmehr die ersten Schreiben versendet, in denen wir die Erstattung unserer Auslagen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen ab der jeweils zweiten Zusatznacht sowie die hälftigen Mehrkosten, die im Rahmen der Rückbeförderung entstanden sind, geltend machen.

Viele Reisende sind empört und zu Recht sauer - vor Ort wurde denen natürlich die Übernahme zusätzlicher Kosten zugesagt.
Wenn die Verträge vor Ort gekündigt wurden, ist die Rechtslage klar.

Meine Frage, würdet Ihr trotzt allem einen Rechtsanwalt einschalten, um Eure Interessen zu bewahren ?

Ich denke, das können nur Betroffene beantworten, aaaaaaber - mittlerweile erkenne ich hier viele kreative Theoretiker, welche sich blos nicht zurückhalten sollen !!!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

2

Dienstag, 29. Juni 2010, 20:57

Hallo Dodo,

Du hast es ja schon auf den Punkt gebracht. Wenn der Reisevertrag nicht gekündigt war, bestehen aus meiner nicht rechtsverbindlichen Sicht keinerlei Ansprüche dieses oder anderer Reiseveranstalter. Sollten die Verträge gekündigt worden sein, kann die Rechnung nur akzeptiert werden, wenn diese bis ins Detail aufgeschlüsselte Zusatzkosten auf Basis der Gesetzgebung (nur Mehrkosten und diese zu je 50% für den Reisegast und den Veranstalter) nachvollziehbar aufführt. Bin mir relativ sicher, wenn es ins Detail geht, werden einige Forderungen einer Überprüfung nicht standhalten. Man versucht es halt. Schliesslich geht es auch bei den Veranstaltern um größere Beträge.

Kleiner Vorteil für den Reisegast: Er kann schriftlich ablehnen und der RV muß seine Forderung ggf. einklagen. Denn diesmal gab es keine Vorkasse.
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Jimi Hendrix

Sina

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3

Dienstag, 29. Juni 2010, 21:06

Hallo Dodo,

also zunächst einmal ist das Verhalten von FTI freundlich ausgedrückt "etwas ungeschickt". Natürlich ist den Reiseverstaltern und Fluggesellschaften ein riesiger Schaden durch die Aschewolke entstanden. Das müsste jedem klar sein. Viele Veranstalter haben Ihren Gästen die Kosten ganz oder teilweise in Rechnung gestellt, um den Schaden etwas zu minimieren.

Viele Reisende sind empört und zu Recht sauer - vor Ort wurde denen natürlich die Übernahme zusätzlicher Kosten zugesagt.


Das ist ein interessanter Punkt. Gibt es darüber einen Nachweis? Denn wenn den Gästen die Übernahme zusätzlicher Kosten vor Ort zugesagt worden ist, dann kann der Veranstalter nicht im Nachhinein ankommen und noch Kosten in Rechnung stellen. Das hätte er wenn überhaupt, vor Ort tun müssen. Denn dann hätten die Gäste noch die Wahl gehabt, ob sie die erforderlichen Verlängerungsnächte kostenpflichtig im Hotel verbringen, am Flughafen campieren, sich eine andere/günstigere Unterkunft suchen, auf der Straße schlafen, etc.. Die meisten wären zwar ohnehin im gebuchten Hotel geblieben und hätten die Mehrkosten gezahlt, aber dennoch muss man den Gästen die Wahl lassen.

Wenn die Verträge vor Ort gekündigt wurden, ist die Rechtslage klar.


Stimmt. Dann muss der Gast selbst zusehen, wo er in den unfreiwilligen Verlängerungsnächten schläft. Das war aber aber FTI nicht der Fall. Die Gäste wurden vor Ort über die Übernahme der Kosten informiert, wenn sie im gebuchten Hotel bleiben - warum sollten sie dann ausziehen und sich auf eigene Kosten woanders einbuchen?

Wenn entsprechende Beweise für die Zusage der Kostenübernahme durch FTI vorliegen (am besten natürlich schriftlich und hier ist der Wortlaut eines ggf. vor Ort an die Gäste verteilten Infoschreibens sehr wichtig) und FTI sein Schreiben nicht als verspäteten Aprilscherz an die betroffenen Gäste geschickt hat, würde ich zur Heranziehung eines Anwaltes raten. Denn wenn vor Ort keine "Vorbehaltserklärung" nach dem Motto "Wir übernehmen erst einmal die Kosten, werden Ihnen die erforderlich gewordenen Verlängerungsnächte aber nach Reiseende in Rechnung stellen" abgegeben worden ist, dann stehen die Chancen auf ein Urteil zugunsten der betroffenen Gäste nach meiner Einschätzung gut. Wurde seitens FTI schon angekündigt, daß die Mehrkosten nach Reiseende ggf. in Rechnung gestellt werden, lohnt sich eine Klage nicht. Dann hat FTI sich rechtlich abgesichert und die Mehrkosten müssen von den Gästen beglichen werden.

In diesem Zusammenhang noch ein Hinweis, da ja viele, viele Gäste davon betroffen sind: In Deutschland sind Sammelklagen nicht zugelassen. Man kann sich z. B. hier vernetzen, sich austauschen - aber zum Anwalt gehen, um seine Ansprüche geltend zu machen muss jeder selbst. Auch ein Hinweis an die Verbraucherzentrale sollte erfolgen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Dienstag, 29. Juni 2010, 21:08

Ich schließe mich an.....widersprechen und abwarten.....

Ich musste gleich löhnen :thumbsup: ....hatte aber auch gelesen, das NUR z.B. diesen Vorbehalt ausdrücklich ausgewiesen hatte was die Übernachtung etc. anging.

Sina

Master Amigo

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5

Dienstag, 29. Juni 2010, 21:14

Mich würde in diesem Zusammenhang noch interessieren, wie hoch die Kosten für die Verlängerungsnächte waren. Normale FTI - Preise lt. derzeit gültigem Angebot oder inklusive gepfefferten "Asche - Aufschlag", den ja in der Zeit viele Hotes verlangt haben?
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Dienstag, 29. Juni 2010, 21:54

Hallo Dodo,

Das ist ein interessanter Punkt. Gibt es darüber einen Nachweis?




Schriftlich natürlich (...) nicht, Kunden haben sich auf die Anweisungen und (beruhigenden"") Infos der Reiseleiter des jeweiligen Veranstalters beruht.
Es trifft auch nicht nur FTI - Kunden ... auch andere, nur hier kann ich mich expliziet äussern.


Amigo---help, ich bekomme Textstellen nicht zitiert... :tüte:

Edit: Amigo hat es repariert :ironic:
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. Juni 2010, 21:57)


7

Dienstag, 29. Juni 2010, 21:59

In Deutschland sind Sammelklagen nicht zugelassen.


Das ist natürlich richtig. Zur Kostensenkung gehen Beteiligte aber öfters dazu über, einen (Fach-) Anwalt (für Reiserecht) zu wählen, der etliche Betroffene betreut und der entsprechend seinen Kostenrahmen auf die Anzahl der Klienten anpasst. Sind dann individuelle Vereinbarungen. Diese Klienten finden sich oft - auch über Reiseforen. :ironic:
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8

Dienstag, 29. Juni 2010, 22:09

Stimmt cuate.

Nur wie will "Otto-Normal-Touri" herausfinden, wie- oder ob sein Vertrag gekündigt wurde - will heißen, Kunden haben nur mündliche
Vereinbarungen - oder ein Schriftstück (fremdländischer Sprache) welches auf derweil psychisch interventierten Druck geschah :denk:

Edith schimpft noch, Die Paxe haben es einfach nicht bemerkt - erkannt - registriert - verstanden, oder waren einfach überfordert.....????
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. Juni 2010, 22:12)


9

Dienstag, 29. Juni 2010, 22:28

Denke, da zerbrechen sich momentan etliche Anwälte den Kopf. Bin gespannt auf erste Urteile und Trends, wohin die Reise nach der Reise geht. Als betroffener Reisekunde würde ich zunächst auf Zeit spielen.. So wie TH das ja auch für sich gedacht hatte.
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Thorben-Hendrik

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10

Dienstag, 29. Juni 2010, 22:40

Ich habe es inzwischen abgehakt....meine Hotelkosten habe ich ersetzt bekommen (Amex Vers + AF "Goodwill")......der Rest ist eben Geschickte :mööööööp: :cursing:

11

Dienstag, 29. Juni 2010, 22:43

Das mit AF hatte ich ja schon gelesen, mit Amex war auch zufriedenstellend und deckte die Kosten einigermassen ?
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12

Dienstag, 29. Juni 2010, 22:45

@cuate
Genauso habe ich es deklariert, danke für Deine Sichtweise :TOP:
Ich bin gespannt, was aus den "vielen" ( es wird wohl immens sein) Anklageschriften wird.

Wenn Dir Neues widerfährt - lass mich bitte nicht dumm sterben :thumbsup:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. Juni 2010, 22:46)


13

Dienstag, 29. Juni 2010, 23:54

@Dodo,

ich weiß nicht ob dir das weiterhilft!? Wenn ja, dann sicher in die weniger erfreuliche Richtung, aber das habe ich dazu gefunden. Der Artikel ist vom 23.04.2010 :hmpf:

... FTI: Das Münchener Unternehmen übernahm für seine Gäste die Kosten für die erste Nacht nach dem regulären Ende des gebuchten Urlaubszeitraumes.

Für alle weiteren anfallenden Hotelkosten ging FTI zunächst in finanzielle Vorleistung, die Rechnung begleichen die Kunden nach ihrer Rückkehr. Wie Alltours stand FTI in engem Kontakt zu den Hotelpartnern, um zusätzliche Kosten zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Eventuell anfallende Mehrkosten für Rückflüge hat FTI zunächst aus eigener Tasche übernommen.

Allerdings behält sich FTI das Recht vor, "im Nachhinein an unsere Kunden bezüglich einer Kostenbeteiligung heranzutreten", heißt es aus dem Unternehmen. Die Bilanz: 15.400 Gäste der FTI Group waren in den Zielgebieten gestrandet. Die Kosten belaufen sich zwischen 1,5 und 2 Millionen Euro...


... gelesen auf >> wiwo.de <<
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Sina

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14

Mittwoch, 30. Juni 2010, 06:53

:danke: für diese Info!

Damit hat FTI sich rechtlich abgesichert und eine Vorbehaltserklärung abgegeben. Aber es stellt sich die Frage, ob das auch in jedem Fall in den Zielgebieten passiert ist und die betroffenen Gäste ausreichend informiert wurden und ein Infoschreiben/zumindest eine mündliche Info bekamen, einen entsprechenden Aushang an der Reiseleitertafel oder in der Rückflugmappe fanden, etc.. Das müsste im Einzelfall überprüft werden.
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15

Mittwoch, 30. Juni 2010, 07:18

Ja Hobbit, dieses Schreiben ist bekannt.
Mir ging es um die "Ruhigstellung" der Gäste vor Ort. Sina, genauso stelle ich mir auch die Frage.
Was machen diejenigen, denen die Kündigung nicht schriftlich vorlag, und es nur Gespräche gab. :denk:
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Sina

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16

Mittwoch, 30. Juni 2010, 07:45

Da wird es schwierig sein, dem Veranstalter nachzuweisen, daß er keine Vorbehaltserklärung in mündlicher oder schriftlicher Form abgegeben hat... :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

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Mittwoch, 30. Juni 2010, 08:31

Ist das nicht ein 2-seitiger Vorgang? Wenn der Veranstalter klagt, muß er nachweisen. Gerade in dieser Situation werden sich viele Reisende ausgetauscht haben und entsprechend die Vorgänge vor Ort im Fall des Falles bezeugen können.
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Thorben-Hendrik

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18

Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:22

Das mit AF hatte ich ja schon gelesen, mit Amex war auch zufriedenstellend und deckte die Kosten einigermassen ?


Beide Summen zusammen decken gute 90% der Hotelkosten ab.......die Flüge hatte uns ja CO geschenkt....in sofern.....gibt es nicht mehr viel einzuklagen.....

Thorben-Hendrik

unregistriert

19

Mittwoch, 30. Juni 2010, 19:27

Ist das nicht ein 2-seitiger Vorgang? Wenn der Veranstalter klagt, muß er nachweisen.


Das dürfte leicht sein......der Reiseleiter gibt eine eidesstattliche Erklärung ab. Zusätzlich gibt es die oben zitierte Erklärung....Ende des Vorganges :mööööööp:

Da ist es dann unerheblich wie viele Urlauber das nicht gesehen oder gehört haben wollen....da müssten DIE dann nämlich beweisen, dass der Reiseleiter einen Meineid geschworen hat....das dürfte unmöglich sein!

Und Spass bei Seite, viele Urlauber sind doch gar nicht in der Lage zu begreifen was ein juristischer Vorbehalt bedeutet...selbst erlebt :dackel:

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Mittwoch, 30. Juni 2010, 22:45

Nachzahlung bei FTI

Hallo,

müssen uns jetzt auch mal zu Wort melden.
Wir haben eine Rechnung von FTI wg. Nachzahlung für den 3 Tage verlängerten "Urlaub" in Ägypten erhalten. Uns wurde im Hotel (Reiseleiter) mehrfach versichert, dass FTI der EINZIGE Reiseveranstalter sein soll, der die Mehrkosten zu 100 % übernimmt.
Wie gesagt jetzt haben wir ne Rechnung bekommen, in der die "Mehrkosten" schön aufgeschlüsselt wurden.
Für das Hotel (Übernachtung und Verpflegung) sollen wir 139 Euro bezahlen..... soweit kein Problem, würden wir auch bezahlen. Aber die "Ersatzrücktransportkosten" belaufen sich auf 692 €. In unserer gebuchten Reise kostete der Flug grad mal 260 Euro.
Hat jemand ein ähnliches Schreiben erhalten??
PS. TUI erstattet komplett.

Heidl & Fredler