Praktisch jeder kennt die Situation: Auf der Reiseanmeldung verpflichtet sich der Anmelder gegenüber dem Reiseveranstalter für alle Mitreisenden.
Im Umkehrschluss wollte ein Reiseveranstalter jedoch nach einer von ihm vorgenommenen Reiseabsage keine automatischen Ansprüche wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit als Entschädigung an die mitreisende Ehefrau ausgleichen, da ihm innerhalb der 4-Wochen-Frist keine Vollmacht der Ehefrau zugegangen war. Diese Vorgehensweise konnte vom BGH nicht nachvollzogen werden.
Details zum Urteil Az.: Xa ZR 124/09 hier.