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Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 241

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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101

Samstag, 22. Januar 2011, 09:08

Wahrscheinlich sind es die gleichen Strategen, die damals meinten, auf die Flieger "Cook" statt "Condor" zukleben


Bzw. komplett umzubenennen. Ist zwar nun etwas OFFTopic - aber damals hat man sogar einige Markennamen verschwinden lassen um schnell zu merken, dass die Neckermann Kunden nichts mit einem Herrn Cook anfangen konnten.... :smil1:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

102

Samstag, 22. Januar 2011, 11:21

So :OT: ist das wohl gar nicht. Zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschäftstätigkeit des Anbieters. Mitgehangen im /Arcandor-Karstadt Drama bis zur offiziellen Trennung von der Lufthansa. Hoher Wettbewerbsdruck, ehemalige Partner wie SunExpress treten jetzt noch als Wettbewerber auf. Als Flugunternehmen offenbar zu groß zum Sterben und zu klein für Großzügigkeit im Umgang mit Kunden:
Meine Meinung.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

103

Mittwoch, 26. Januar 2011, 09:44

Das Märchen geht weiter.....

Condor hat uns jetzt für die Flugverspätung unserer Pauschalreise einen Scheck über EUR 50,-- geschickt !Da habe ich milde gelächelt und gefragt, ob der Unterschied zwischen Pauschalreise und Nurflugbuchung nicht bekannt sei??!!Also geht das kleine Theaterstück jetzt weiter.

Halte euch auf dem Laufenden............
Eintracht Frankfurt
08/17 Robinson Jandia Playa

104

Mittwoch, 26. Januar 2011, 10:03

... und den Scheck hast Du nicht zur Gutschrift an die Bank gegeben, nehme ich mal an.

Im übrigen gibt es keinen Unterschied bei der EU-Regelung 261/2004 hinsichtlich pauschal gebuchtem und Nur-Flug-Buchung. Außer, dass auf keinen Fall die Tagessatzregelung der Pauschalreise infrage kommt. Auf jeden Fall gilt nur die km-abhängige Ausgleichszahlung mit 250 - 400 bzw. 600 Euro.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (26. Januar 2011, 10:36)


105

Mittwoch, 26. Januar 2011, 14:33

@cuate

Natürlich nicht !!!
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Thorben-Hendrik

unregistriert

106

Mittwoch, 26. Januar 2011, 17:10

Du kannst den Check sogar einlösen ABER Vorher muss ein Schreiben raus, dass Du den Check als Anzahlung betrachtest und Du ihn deshalb nur unter Beibehaltung Deiner Forderungen akzeptierst und dann du ihn wenn Du bis zum.... nichts hörst deshalb als Anzahlung vereinnahmen wirst :hehe:

107

Mittwoch, 23. Februar 2011, 17:52

Jetzt hat uns Condor einen weiteren Scheck über EUR 50,-- geschickt. Damit wäre es jetzt aber getan ;-))
Nun wollte ich mich an euclaim.de wenden, um die Forderung einzutreiben. Die möchten bei Erfolg dann 27% des erreichten Betrages. Bei nichterfolg muss man aber nichts bezahlen. Aber ich denke besser EUR 800,-- als nix ! Da ich keine rechtsschutzversicherung habe, finde ich diese loesung eigentlich am besten. Was meint ihr? Liebe gruesse anke
Eintracht Frankfurt
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jipi68300

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108

Mittwoch, 23. Februar 2011, 20:07

Da ich keine rechtsschutzversicherung habe, finde ich diese loesung eigentlich am besten. Was meint ihr?

Hast Du mal mit "Unserem" Anwalt gesprochen? :denk: Wir hatten auch keine Rechtsschutzversicherung :Nope:

und hat geklappt :D
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

109

Mittwoch, 23. Februar 2011, 20:19

Hallo anke. Bist du im Recht oder nicht?

110

Donnerstag, 24. Februar 2011, 09:59

Ich hoffe mal ich bin im Recht ! Werde morgen mal mit dem Anwalt von Jipi sprechen.
Eintracht Frankfurt
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Thorben-Hendrik

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111

Freitag, 25. Februar 2011, 11:07

Wäre echt klasse, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst...damit hilfst Du Anderen gegen diese :HC: :HC: :HC: :Na warte...:

112

Donnerstag, 3. März 2011, 16:22

>> CONDOR - Tag im Rüsselsheimer Amtsgericht <<

Im letzten Jahr soll CONDOR an ca. einem 1/3 der 2.000 Zivilprozesse in Rüsselsheim beteiligt gewesen sein.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

113

Donnerstag, 3. März 2011, 16:31

Gibt ja auch sonst kaum noch "Weltfirmen" im Raum Rüsselsheim. Die andere ("wir haben verstanden") unterliegt dann vermutlich der amerikanischen Gesetzgebung.

Übrigens ein äusserst interessanter Bericht.

Auszug:
Richter Schiele, ein schmächtiges Männlein um die 60 mit grauem Bart und wachem Blick, schüttelt nur noch genervt den Kopf.
"Die 261", sagt er, "bereitet uns viel Kummer."


Wenn dies ausgerechnet der Richter, der offenbar die Klageflut-Lawine des Verspätungs-Urteils des EuGH auslöste, so gegenüber der Presse von sich gibt, ist er dann befangen in seiner Urteilsfindung?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. März 2011, 16:47)


jipi68300

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114

Freitag, 4. März 2011, 19:12

Wäre echt klasse, wenn Du uns auf dem Laufenden hältst...


Wäre schön wenn die anderen betroffenenen :Amiga: und :Amigo?: auch mal wieder ein Feedback einstellen würden :corräkt: :corräkt:
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

115

Samstag, 5. März 2011, 09:01

Wenn es etwas neues gibt, melde ich mich!
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116

Samstag, 5. März 2011, 12:50

11 Stunden Flugverspätung / Condor - von Heraklion nach Düsseldorf

Am 01.03.2011 ist beim Amtsgericht Düsseldorf über meine Klage gegen Condor beraten worden. Condor hat nach einer Verspätung eines Fluges von Heraklion nach Düsseldorf von mehr als 9 Stunden und einer Umleitung des Fluges nach Köln/Bonn und anschließendem Bustransport nach Düsseldorf (Insg. Verspätung bis Ankunft DUS 11 Stunden) nach Beschwerde bei Condor eine Kulanzzahlung von insg. 30€ für 2 Personen angeboten.
Diese Dreistigkeit war es letztlich, die mich bewogen hat Klage einzureichen.
Nun, nach fast 2 Jahren, hat eine Verhandlung stattgefunden bei der Condor die Zahlung von 600€ (Statt rechtlich vorgesehener 800€ - [400€ p.P.]) und Übernahme von 3/4 der Prozesskosten angeboten. Bis zum 22.03. habe ich Zeit mir zu überlegen ob ich das Vergleichsangebot annehme oder in Widerspruch gehe.

Bin noch nicht sicher was ich tun werde. Zunächst einmal werde ich mich mach Erhalt der Verhandlungsprotokolle mit meinem Anwalt beraten.

Habe noch anzufügen, dass der Grund für das reduzierte Angebot ein angeblich noch ausstehendes Urteil des Londoner HighCourt ist von dem sich die Condor angeblich eine Revidierung der europäischen Gerichtsurteile zur Fluggasstentschädigung verspricht.

Wir werden sehen! - Weiß jemand etwas von einem solchen Verfahren zur Fluggastentschädigung vor dem Londoner HighCourt?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Joe the Artist« (5. März 2011, 12:59)


jipi68300

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117

Samstag, 5. März 2011, 13:21

:welcome: Joe

Schau mal hier war mal was darüber, im Beitrag 14

https://www.travelamigos.de/forum/reiser…g-ab-3-stunden/


Denke nicht das Du diesen Vorschlag von Condor annehmen solltest, die sollen Bezahlen was Dir zusteht... :mecker:

und die gesamten Prozesskosten auch :Na warte...:
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Sina

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118

Samstag, 5. März 2011, 13:38

:welcome:
.
Ich hab mal ein wenig wegen der High Court - Geschichte recherchiert:

Angeblich hat der britische High Court of Justice ein Verfahren seitens der IATA (International Air Transport Association) gegen die Civil Aviation Authority ausgesetzt, um erneut Passagier-Rechte im Falle von Verspätungen zu klären . Dem EuGH wurden angeblich entsprechende Fragen zur Definition und Höhe von Entschädiungsansprüchen vorgelegt.

Insofern gilt nach Meinung der Condor erstmal wieder die EU Verordnung 261, was bedeutet, daß bei einer Verspätung nur Betreuungsleistungen, aber keine Ausgleichsleistungen werden.

Solche Schreiben schickt Condor jedenfalls fröhlich durch die Gegend. Ich persönlich halte das für einen Bluff - denn warum findet man sonst nirgendwo etwas über ein lustiges Verfahren der IATA gegen die Civil Aviation Authorithy??? Wenn es so ein Verfahren gäbe, dann wäre es doch auch durch die Medien gegangen...

Und: Man kann zwar Einspruch gegen einen Gerichtsbeschluss erheben, aber dadurch ist er doch nicht automatisch aufgehoben ?(
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

jipi68300

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119

Samstag, 5. März 2011, 15:29

Stell man den Link vom 24.08.2010 betreffend Londoner HighCourt, den Cuate in einen anderen ( Condor)Thread publizierte hier rein:


http://www.bbc.co.uk/news/business-10991631

So, wie ich das verstehe, betrifft es die Englischen Fluggesellscheften vorrangig. Ich denke nicht dass da automatisch dann die Condor

einfach den Tauchsieder spielen kann und sich einfach reinhängen.... :Günni:


Ein versuch ist es allemal Wert, so kann man wieder die betroffenen Passagiere ein bisschen länger hinhalten, vielleicht geben ja inszwischen wieder ein paar auf :Nope: . Einfach alles in die länge ziehen. Und damit vermehren sich die Verzugszinsen auch noch. :Günni:
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120

Samstag, 5. März 2011, 15:41

Die deutschen Gerichte sind da zunächst mal frei in ihrer Entscheidung. Wie man lesen konnte, hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen (zuständig für Easyjet-Abflüge ab Schönefeld) schon zu erkennen gegeben, dass es sich an die Aussetzung, wie es der Highcourt London praktiziert, nicht gebunden fühlt. Wäre natürlich gut, solche Töne auch aus Rüsselsheim zu hören. Der Punkt dürfte dann aber sein, die Verfahren zurückzustellen bis zu einer Entscheidung. Aber mit der ist frühestens 2012 zu rechnen.
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