So ist es ... ich kann mich Sinas Worten nur anschließen.
CONDOR läßt es einfach auf den Klageweg ankommen, was aus den o.g. Gründen bertiebswirtschaftlich
gesehen günstiger ausgehen kann.
In strittigen Fällen rückt
CONDOR nicht einmal sogennante "Bestimmungen" - keine AGB's , schriftlich heraus.
Ich verfolge gerade einen Fall, in dem
CONDOR den Fluggasttransport bei einem Oneway-Flug aus
einem für die BRD Visumsfreien Land verweigert.
In diesem Fall wird auf die sogenannten internen "Bestimmungen" nur mündlich verwiesen !!!