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1

Freitag, 19. Februar 2010, 14:38

BGH verurteilt Condor wegen Flugverspätung

In Anlehnung an die Entscheidung des EU-Gerichtshof vom November 2009 hat jetzt erstmals der Bundesgerichtshof eine Airline wegen Flugverspätung zu Ausgleichszahlungen verurteilt. Diese Regelung gilt bei Flugverspätungen ab 3 Stunden, bezogen auf die Ankunftszeit am Zielflughafen. Dies gilt auch bei technischen Problemen, die zum Flugalltag und zum Risiko der Airline gehören.

Klick: Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zum Urteil
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (19. Februar 2010, 15:19)


Sternedieb

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2

Samstag, 20. Februar 2010, 14:44

Ein nicht ganz "Kurzer Prozess" Das erste Urteil wurde hier angeblich am 17. März 2006 gesprochen. :Nope:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Samstag, 20. Februar 2010, 17:46

Dazu braucht man als Passagier viel Ausdauer und ein gewisses Risiko durch alle Instanzen ist auch dabei. Letztlich wird es Condor teuer zu stehen kommen, denn etliche Verfahren wegen großen Flugverspätungen lagen auf Eis bis zur Entscheidung des BGH. Für die Zukunft wird man also beim Einsatz der Fluggeräte noch mehr auf die Vermeidung von längeren Verspätungen aus sein und das ganze optimieren müssen, denn das wird sonst richtig teuer. Auch wenn es im Endeffekt von den Passagieren gezahlt wird. Für den Einzelnen ist eine 25-stündige Verspätung sicher entschädigungswürdig. Das das Gericht auch Verspätungen schon ab 3 Stunden dazu zählt, ist sicherlich ungewöhnlich.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (20. Februar 2010, 17:47)


Sina

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4

Samstag, 20. Februar 2010, 18:47

Also, ich hatte kürzlich auch Verspätung wg. technischen Defekts bei der Condor auf der Strecke STR- HRG. Fast 7 Stunden später als geplant bin ich in HRG gelandet, habe dadurch einen halben Arbeitstag verloren, wichtige Termine verlegen bzw. canceln müssen (ich freu mich schon auf die Handyrechnung bzw. kritische diesbezügliche Fragen meines Arbeitgebers :mööööööp: ), etc.. Nach 4 Stunden Verspätung gab es in STR immerhin einen Verzehrgutschein im Wert von € 15,-/Person. Aber das war es dann auch.

Ich denke, daß diejenigen, die die Maschine zum Start in den Urlaub nutzten, sicherlich eine zusätzliche Entschädigung bekommen werden, wenn sie ihre Ansprüche geltend machen. Ich könnte es eigentlich auch versuchen, ist mir aber peinlich :verlegen2: War ja eine Dienstreise, die Tickets wurden vom Arbeitgeber bezahlt... :mööööööp:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

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5

Samstag, 20. Februar 2010, 20:46

Den Urlaubern stehen dan ja 350.- zu, klasse!
Hoffentlich hat mein nächster Flieger auch Verspätung 600.- sind ein schönes Urlaubsgeld :party:

Sina

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6

Samstag, 20. Februar 2010, 22:00

Bis Du das Geld hast, ist der Urlaub vorbei. Ich glaube nämlich nicht, daß da jemand mit einem Geldkoffer zum Gate kommt und fröhlich Geldscheine an die Gäste verteilt :ironic:

Es war übrigens wieder lustig zu beobachten, wie die Leute ihre Verzehrgutscheine ausgenutzt haben. Manche haben sich die Taschen mit Süßigkeiten vollgestopft, nur um die € 15,- auch ja voll auszunutzen :Nope: :batsch:

Begeistert war ich von der Verspätung zwar auch nicht, weil sie meine ganze Planung durcheinandergebracht hat - aber lieber später mit einer Ersatzmaschine fliegen als mit einer Maschine, bei der ein technischer Defekt vielleicht schluderig oder gar nicht behoben wurde...

Und eins muss auch klar sein: Es könnte nach diesem Urteil durchaus auch passieren, daß technische Defekte weniger gewissenhaft überprüft und behoben werden, nur um die Maschine halbwegs pünktlich starten zu lassen und keine Entschädigungen zahlen zu müssen. Wenn da dann was passiert, ist das Geschrei auch wieder groß...
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Thorben-Hendrik

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7

Sonntag, 21. Februar 2010, 00:10

Man kann das Geld für den nächsten Urlaub verwenden :hehe:

Oder einen extra Urlaub :chaka:

Ich finde das klasse.....schade das es erst jetzt gilt....in letzter Zeit gibt es so wenig Verspätungen.... :hmpf:

Sternedieb

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8

Mittwoch, 24. Februar 2010, 11:38

schade das es erst jetzt gilt....in letzter Zeit gibt es so wenig Verspätungen...



Ist das jetzt Ironisch gemeint?

Ich selbst bin froh, wenn mein Flugzeug keine Verspätung hat und verzichte im Gegenzug gerne auf Entschädigung.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Thorben-Hendrik

unregistriert

9

Mittwoch, 24. Februar 2010, 14:26

Nö ich bin gegen eine Obolus sehr flexibel........ :thumbsup:

10

Mittwoch, 24. Februar 2010, 14:36

Aber nie zu früh freuen. Die Entschädigung gibt es nicht bei mehr als 3 Stunden Verspätung bei Abflug, sondern bei mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen. Wenn das Cockpit zwischendurch richtig viel Kerosin verbrät, kann er das bei geringfügig über dem Limit liegenden Verspätungen noch aufholen :Amigofly2:
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Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

unregistriert

11

Mittwoch, 24. Februar 2010, 14:43

Ich habe schon tausende $ verdient in dem ich 3 Tage lang (Presidentsday) Urlaub in NY, IAH und MEX gemacht habe anstatt CUN ....

Hat immer ungefähr $2000-3000 je Jahr gebracht....dann kam 9/11 und die Zeiten änderten sich..... :püh: