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Donnerstag, 15. Mai 2025, 16:27

Reisekostenrückerstattung

Könnte mir jemand erklären, wie das mit der Reisekostenrückerstattung läuft, wenn der Urlaub aufgrund eines Fehlers der Reisegesellschaft im Vorfeld abgesagt wird? Welche Ansprüche habe ich dann? Hat jemand Erfahrung, ob die R+V auch in solchen Fällen hilft, insbesondere bei Reiserücktritt oder Schadenersatzansprüchen?

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Freitag, 16. Mai 2025, 01:18

Wenn die Reise vom Veranstalter vereitelt wurde, muss er unverzüglich das Erlangte erstatten und gem. (BGB)§ 651n Schadensersatz idHv. 50% des Reisepreis zahlen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Freitag, 16. Mai 2025, 03:09

Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kannst – zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie.

Die ist hier natürlich nicht zuständig.
Am Besten den Veranstalter - mit Fristsetzung (10 Tage) - zur Zahlung auffordern.

Bei Nichtzahlung befindet sich der Veranstalter in Verzug und du kannst einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Reiserecht beauftragen.

Die vorgerichtlichen Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt dann der Veranstalter.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. Mai 2025, 03:17)


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Samstag, 17. Mai 2025, 12:41

Das war jetzt ein Rundumschlag!
Was ist denn genau mit " Fehlers der Reisegesellschaft im Vorfeld " gemeint?
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