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Montag, 13. Mai 2019, 11:24

Ausgleichszahlung bei Verspätung durch Gewitter am Zielflughafen

Die Airline mußte von München nach Nürnberg wegen widriger Wetterverhältnisse ausweichen. Da wie hier bei Gewitter außergewöhnliche Umstände vorliegen, entlastet dies dann die Fluggesellschaft. Das Landgericht Landshut Az.: 14 S 2813/18 entschied aber, daß die Gewitterfront bei pünktlichem Abflug der Maschine am Startflughafen statt wie geschehen mit 2 Stunden Verspätung letztlich kein Thema gewesen wäre und entschied darum auf Leistung der Ausgleichszahlung an den Passagier:

https://www.derwesten.de/reise/unwetter-…d217193959.html
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Mai 2019, 12:35)