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Dienstag, 22. November 2016, 22:02

Die Schweiz und Flugverspätungen gem. EU-Verordnung 261/2004

"Wenn sich ein Flug um mehr als drei Stunden verspäte, seien die Passagiere in derselben Lage wie bei einer Annullierung oder Überbuchung. Deshalb stünde ihnen die Ausgleichszahlung von 250, 400 oder 600 Euro (je nach Flugdistanz) ebenfalls zu, so der Leitentscheid von 2009.

Für Gerichte in der EU ist dieses Urteil bindend – doch gilt dies auch für die Schweiz?"

Quelle + Bericht: tagesanzeiger.ch

http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/s…/story/25536824
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CharlyB

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Dienstag, 22. November 2016, 22:58

:patschi: würde mich nicht wundern , wenn jetzt die Gesellschaften die zu Verspätungen neigen nun in der Schweiz "umsteigen" lassen.... :smil1:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

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Mittwoch, 23. November 2016, 12:30

Zwischen der EU und der schweizerischen Eidgenossenschaft besteht zwar ein Luftverkehrsabkommen, unklar ist allerdings die Auslegung, ob unsere Fluggastrechteverordnung auch für Fluggäste gilt, die auf Flughäfen in der Schweiz einen Flug in einen Drittstaat antreten.

Aus diesem Grund hat der Bundesgerichtshof am 9. April 2013 einen Vorlagebeschluss verkündet und den Europäischen Gerichtshof zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen (X ZR 105/15), ist bis heute aber noch ungeklärt.
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