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Dienstag, 9. Februar 2016, 16:38

Einlösen von Fluggutscheinen - was Airlines nicht vorgeben dürfen

Sowohl AUA als auch airberlin wurde in Österreich die Verwendung einiger Klauseln in deren Bedingungen im Zusammenhang mit der Einlösung von Fluggutscheinen durch das Oberlandesgericht Wien bzw. dem Obersten Gerichtshof untersagt. Die nachfolgend im Bericht vorgestellten Beschränkungen hatten den Fluggast stark benachteiligt:

http://wirtschaftsblatt.at/home/life/tim…n-in-die-Mangel
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."