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Paul.Schweiz

Master Amigo

  • »Paul.Schweiz« ist der Autor dieses Themas

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1

Mittwoch, 27. Januar 2016, 13:46

Muss der Zubringerflug angetreten werden?

Evtl. möchten wir im Herbst nach Las Vegas fliegen - Abflugoptionen sind Zürich und Frankfurt - Ab Zürich fliegt Edelweiss direkt.

Ab Frankfurt wird mir der gleiche Flug angeboten mit Zubringerflügen entweder Lufthansa oder Swiss - der Flug würde rund 15% weniger kosten ab Frankfurt.

Kann man die Flüge mitbuchen - aber einfach nicht nutzen - oder einen Teil stornieren? oder muss alles in der gebuchten Version auch angetreten werden?
7.17 Mittelmeer (MS5); 2.18 Orient (MS5); 10.18 Nordamerika (MS6)

Thorben-Hendrik

unregistriert

2

Mittwoch, 27. Januar 2016, 14:15


3

Mittwoch, 27. Januar 2016, 14:24

Genauso auch die ABB bei LH, es wird nachbelastet oder die Langstrecke nicht garantiert.
Außerdem bekommt das buchende RB (falls dort gebucht wird) eine ADM (salopp Vertragsstrafe)
im letzten Fall 600.-, ob es nun von der *Idee & Umsetzung* des Kunden wusste oder nicht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (27. Januar 2016, 14:26)


Paul.Schweiz

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4

Mittwoch, 27. Januar 2016, 14:30

das sind ja nette Geschichten - naja - man muss die Preisbildung ja nicht verstehen........

für uns gehen wie gesagt beide Flughäfen, da die Schwiegermama mitkommen würde und die ne gute Autostunde von FRA wohnt - klar wäre es einfacher für uns ab ZRH - wir überlegen uns das ganze nochmals..........

dass die AGB die Selben sind wie bei LH ist ja als Tochter der Swiss noch naheliegend - die Flüge würden ja auch von LH verkauft ab FRA........

aber danke Euch :danke:
7.17 Mittelmeer (MS5); 2.18 Orient (MS5); 10.18 Nordamerika (MS6)

Sternedieb

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5

Mittwoch, 27. Januar 2016, 22:39

Dazu gibt es auch diverse Urteile, die meines Wissens immer zugunsten der Airline ausfielen. Gegenteilige Urteile sind natürlich durchaus hilfreich.

6

Mittwoch, 27. Januar 2016, 22:48

Ja, es gibt auch Urteile, die für den Passagier ausfielen.

Reihenfolge ausgestellter Flugtickets

Meist ging es um Feinheiten in den AGB, wo die Airlines zwischenzeitlich nachbessern konnten. Und da es auch wenig nutzt, in diesem Fall Recht zu haben, aber der Maschine nur nachzuwinken und für gesparte 15 Prozent seinen Urlaub erst mal abzuhaken, empfehle ich aus meiner Sicht, auf diese Varianten zu verzichten. Schönen Urlaub dann, Paul.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7

Montag, 1. Februar 2016, 00:08

Wenn das Tarifsystem der Fluggesellschaft erkennbar nicht ausgenutzt wird, hat man Chancen, einen möglichen Rechtsstreit zu gewinnen, anderenfalls ehr nicht.