Die Urlauber hatten wegen der Verspätung ihres Hinfluges auf der Hauptinsel sechseinhalb Stunden auf den Anschlussflug warten müssen, der sie auf eine andere Insel bringen sollte. Das Flugunternehmen weigerte sich jedoch, die Entschädigung zu zahlen. Der Kurzflug sei nicht als Flug im eigentlichen Sinne zu sehen, sondern aufgrund seiner Kürze eher mit einem „Bustransfer zum Hotel” zu vergleichen.
Ein Flug sei - unabhängig davon, aus welchem Anlass er stattfinde - immer noch ein Flug und keine Busfahrt, heißt es in der Entscheidung.
Quelle + Bericht:
bild.de