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Dienstag, 16. April 2013, 16:30

Preisangaben bei Kreuzfahrt-Werbung

Kammergericht Berlin Az. 5W 11/13, Entscheidung vom 12.02.2013

"Die Sternchenwerbung für eine (bestimmte) Kreuzfahrt mit "€ 555,- p.P. zzgl. Service Entgelt*" und Bezugstext, wonach pro "beanstandungsfrei an Bord verbrachter Nacht" ein Entgelt in Höhe von 7 € zusätzlich anfalle, ist wegen fehlender Endpreisangabe unlauter und unzulässig."

Das Urteil im Detail: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin…aramfromHL=true
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 16. April 2013, 16:42

Das wurd ja endlich mal Zeit. Wobei man aber sagen muss, das Serviceentgeld kann man kürzen oder sogar streichen.
Das ist zwar nicht gewünscht und zum Teil heisst es, man müsste es auf jedenfall bezahlen. Man kann sich dagegen wehren.
Ich frag mich warum das Serviceentgelt nich sofort im Reisepreis enthalten ist. Nur um die Reise preiswerter darzustellen.

3

Mittwoch, 18. Juni 2014, 23:12

OLG Koblenz zum Wettbewerbsrecht
Reiseangebote müssen Gesamtpreis klar ausweisen


Reiseveranstalter müssen bei der Werbung für ihre Angebote den jeweiligen Endpreis der Reisen eindeutig benennen. Dazu gehören nach einem Urteil des OLG Koblenz auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen. Ein "Sternchenhinweis" auf diese zusätzlich anfallenden Kosten sei hingegen nicht ausreichend.

Quelle + Bericht: lto.de

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ol…ea7ba3d32598e51
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Jimi Hendrix

4

Samstag, 21. Juni 2014, 10:13

Reiseveranstalter generell, ist so gesehen falsch. Berge & Meer genau genommen darf die Sternchenvariante
nicht mehr nutzen. Bei anderen VA in Lidl, Aldi oder Tchibo etc. Werbung, wird es wohl weiter so gehen.
Eine einheitlich BGH Entscheidung wäre hier mal angebracht.
Freedom's just another word for nothing left to lose...