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Donnerstag, 22. November 2012, 15:56

EuGH C-410/11 vom 22.11.12: Gepäckverlust - Airline haftet pro Gast, nicht nur pro Koffer

Geht auf einem Flug ein Koffer verloren, der von mehreren Reisenden gemeinsam genutzt wird (z.B. üblich bei Familien), hat die Airline ihre Kunden pro Person und pro Gepäckstück zu entschädigen. Somit hat jeder Einzelne Anspruch auf Schadenersatz für den Verlust seiner Gegenstände. Die sich auch in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben.

Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:

"Art. 22 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 des am 28. Mai 1999 in Montreal geschlossenen Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, das von der Europäischen Gemeinschaft am 9. Dezember 1999 unterzeichnet und mit Beschluss 2001/539/EG des Rates vom 5. April 2001 in ihrem Namen genehmigt wurde, ist dahin auszulegen, dass der Anspruch auf Entschädigung und die Haftungsbegrenzung des Luftfrachtführers bei Verlust von Reisegepäck auch für den Reisenden gelten, der diese Entschädigung für den Verlust eines Gepäckstücks fordert, das von einem Mitreisenden aufgegeben wurde, sofern dieses verloren gegangene Gepäckstück tatsächlich Gegenstände des Reisenden enthielt."


Das Urteil: http://curia.europa.eu/juris/document/do…rt=1&cid=832315
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
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Sternedieb

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2

Freitag, 23. November 2012, 20:57

Heißt aber auch:

Man muss nachweisen, dass sich ein bestimmter Gegenstand auch wirklich in dem Koffer befunden hat.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Freitag, 23. November 2012, 21:00

Glaubhaft darlegen dürfte wie in dem Fall bei einer Familie ausreichen.
Glaube nicht, dass die vorab die Kofferinhalte fotografiert haben. :denk:

PS: Wir verteilen immer auf 2 Koffer. Falls mal einer verlorengeht.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. November 2012, 21:01)


4

Freitag, 23. November 2012, 21:09

Irgendwo meine ich gelesen zu haben als Nachweis würde die gemeinsame Buchung, gemeinsamer Ticketkauf oder gemeinsames Einchecken gelten.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Fitschi

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5

Freitag, 23. November 2012, 21:50

Wir verteilen auch immer auf die Koffer und den Inhalt abfotografieren ist in Zeiten der Digicams kein Thema...mach ich ab sofort :ironic: :danke: für den Tip :thumbsup:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

6

Freitag, 23. November 2012, 21:52

Aber jede Lage für sich bitte :foto: . Und eine Kopie in die Galerie :tüte:
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Fitschi

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7

Freitag, 23. November 2012, 21:54

Nix da, unsere Dessous kommen net in die Galerie :Nope:
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(Wilhelm Busch)