Nur weil er die Dame in "seinem angeblichen Vertriebsgebiet" etwas paniert hat, Androhung von 3 Jahre Haft und Ausweisung ? Lächerlich ! Unterstreicht überdeutlich die diktatorischen Strukuren in Thailand.
Leider lösen drastische Haftstrafen für eine Ordnungswidrigkeit oder geringfügige Tatbestände immer noch bei einigen Menschen Beifall aus.
Solche - natürlich unangenehmen Vorkommnisse - verhindert man nicht mit Haftstrafen.
Dem Kambodschaner (Liegenverkäufer) drohen 3 Jahre Haft und Ausweisung. Zunächst hatte man auch den "Filmproduzenten" unter Androhung von 5 Jahren Haft gesucht, weil er dem Ansehen des Tourismus in Thailand geschadet hätte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 15:37)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Epprechtstein« (9. September 2014, 15:30)
Welche Strafe sich "Hinz und Kunz" und der Deutsche Michel auf immer individuell wünschen, ist ohne Bedeutung !
Die Bewertung der Strafe ist ferner BGB, als näher dem StGB. Nötigung und versuchte Körperverletzung sind hier vom Strandboy eindeutig erkennbar gewesen ebenso nach thailändischem Recht Schädigung des Ansehen des Landes. Und das ist additiv von der entsprechenden Stelle geahndet worden. Eine verniedlichung der Sachlage scheint mir überheblich.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 16:12)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (9. September 2014, 16:23)