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Stimmt ich habe keine Kinder und blau machen gab es erst nach der Schulpflicht!Meint ElBuitre der womöglich keine Kinder hat und als Kind bestimmt nicht einen Tag "blau gemacht" hatNochmal: in Deutschland gilt die Schulpflicht und Ausnahmen dürfen nicht sein!![]()
Weil wir dazu neigen solche Gesetze nicht für voll zu nehmen, ähnlich wie z.B. den geklauten Kugelschreiber aus der Firma oder Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften!.......100% zustimmung,Nochmal: in Deutschland gilt die Schulpflicht und Ausnahmen dürfen nicht sein!bis mir mal jemand erklärt warum hier eine bundesweite regelung nicht einheitlich durchgesetzt werden sollte
Nur weil man etwas von Gesetzwegen nicht darf, ist das für mich noch lange kein Grund, mich daran zu halten. Tempo 50 ist in manchen Situationen genau so sinnlos, wie ein Kind bis zur letzten Minute in der Schule zu lassen, wenn das Unterrichtsjahr schon längst mit Erfolg abgeschlossen ist. Diese bedingungslose Gesetzestreue find ich echt drollig.Weil wir dazu neigen solche Gesetze nicht für voll zu nehmen, ähnlich wie z.B. den geklauten Kugelschreiber aus der Firma oder Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften!
) und wir haben immer wieder die Situation, dass Eltern nach einer Beurlaubung fragen. Generell sagt das Schulgesetz, dass eine Beurlaubung nur aus wichtigen Gründen möglich ist und Urlaub gehört dazu sicher nicht - wie denn auch, bei mind. 12 Wochen Ferien im Jahr. Generell verstößt ein Lehrer oder Schulleiter, der eine Beurlaubung aus diesen Gründen genehmigt, gegen das Schulgesetz und hier glaubt doch niemand, dass im Falle des "Erwischtwerdens" ein Schulleiter zugibt, dass er wegen der Fahrt in den Urlaub das Kind vom Unterricht befreit hat. Also, hat man sich selbst einer Ordnungswidrigkeit schuldig gemacht, egal ob mit oder ohne "Genehmigung" durch die Schule.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »mickymouse« (9. Juni 2012, 18:11)
Meine Bekannte hat schon im November ihren Urlaub gebucht. Sie fliegt am letzten Schultag und der Flieger sollte laut Buchung umm 15 :30 Uhr losfliegen.
Jetzt hat sie zufällig im Internet auf der Abfluglieste gesehen das der Flug verschoben wurde und zwar auf 6:30 Uhr mogens. Da müsste das Kind aber noch zur Schule. Sie weiß jetzt gar nicht was si machen soll. In der Schule fragen ob das Kind befreit werden kann?
Ich würde in der Schule fragen, die Lehrer sind auch nur Menschen und mit der Problematik Urlaub sehr wohl vertraut
Wenn der Schüler nicht der Oberloosser ist, dann sollte es klappen.
In dem Fall sehe ich es wie Fitschi! Anders wenn jemand gleich so bucht, dass noch Schultage dabei sind um günstiger zu reisen und das womöglich noch jedes Jahr. Diese Vorgehensweise halte auch ich nicht für akzeptabel.Ich schliess mich Fitschi an!
Ich würde dem Klassenlehrer die Situation schildern, wenn er/sie kein Unmensch ist versteht er es. Notfalls könnte deine Bekannte die Flugzeitverschiebung ja auch nachweisen. Für einen Tag reicht wohl das O.K. des Klassenlehrers. Ausser sie reisen jeden Urlaub auf diese Tour![]()
aber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand NIE "Blau gemacht" hat. Wie oft sind z.B. Kinder "krank" weil ihnen ein Pups im Bauch rumgeht, da wird eben mal 'ne Woche zu hause geblieben .... Für mich ist auch das eine Art von Blau machen.
Flattermann ist vielleicht päpstlicher als der Papst
aber man sollte doch die Kirche in Dorf lassen.
Ich meinte eher den Vergleich mit den Lemmingen! Während meiner Volksschul- und Realschulzeit habe ich nie blau gemacht, Fehlzeiten durch Krankheit gab es nur wenn wirklich was Größeres anlag!Auch wenn ElBuitre sich persönlich angeriffen fühlteaber ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand NIE "Blau gemacht" hat.