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1

Sonntag, 1. Februar 2009, 17:14

Autoreisen - Ab 01.02. neuer Bußgeldkatalog

Insbesondere [list][list][list][list]
  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlicht-Verstöße,
  • zu geringer Abstand
[/list][/list][/list][/list]sollen für das Unfallgeschehen auf unseren Straßen, auch bei Deiner Fahrt in den nächsten Urlaub,
verantwortlich sein und die Sicherheit gefährden. Da hilft offensichtlich nur das kräftige Anziehen der

Gebührenschraube. Seit heute gelten die neuen "Tarife" - klick hier(auszugsweise)

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sonnenschein

Master Amigo

Beiträge: 1 371

Wohnort: Lonnerstadt( geb Bamberg)

Beruf: Allrounder

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2

Montag, 2. Februar 2009, 08:10

und hier im "kleinen" , was teurer wird.. Saftige Preise, sach ich da nur...... :püh:





Der neue Bußgeldkatalog (ab Januar 2009)


Tatbestand
Bisher (Euro)
Neu (Euro)

Höchstgeschwindigkeit

inner-/außerhalb geschlossener Ortschaften: Überschreitung

21-25 km/h
50/40
80/70

26-30 km/h
60/50
100/80

31-40 km/h
100/75
160/120

41-50 km/h
125/100
200/160

51-60 km/h
175/150
280/240

61-70 km/h
300/275
480/440

über 70 km/h
425/375
680/600

Unangepasste Geschwindigkeit

(z.B. Glätte, Regen)
50
100

Alkohol, Drogen

1. Verstoß
250
500

2. Verstoß
500
1000

3. Verstoß
750
1500

Rote Ampel überfahren
50
90

- bei länger als 1 Sek. rot
125
200

- mit Gefährdung
200
320

- mit Sachbeschädigung
200
360

Zebrastreifen überfahren

trotz Fußgänger
50
80

Bahnübergang umfahren
450
700

Drängler

- Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h

< 5/10 v. halben Tacho
40
75

< 4/10 v. halben Tacho
60
100

< 3/10 v. halben tacho
100
160

< 2/10 v. halben Tacho
150
240

< 1/10 v. halben Tacho
200
320

(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter – fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)



- bei mehr als 130 km/h

< 5/10 v. halben Tacho
60
100

< 4/10 v. halben Tacho
100
180

< 3/10 v. halben Tacho
150
240

< 2/10 v. halben Tacho
200
320

< 1/10 v. halben Tacho
250
400

Gefährliches Abbiegen
40
70

Gefährliches Wenden/Rückwärtsfahren
50
80

Rechtsabbiegen bei grünem Pfeil

mit Behinderung/Gefährdung
60/75
100/120

Linksfahren
40
80

Überholen mit Gefährdung
50
100

Überholverbot missachtet
75
150

- mit Sachbeschädigung
125
200

Vorfahrt missachtet
50
100

Wenden/Rückwärtsfahren auf der Autobahn

- Ein- oder Ausfahrt
50
75

- Seitenstreifen
100
130

Seitenstreifen befahren
50
75

Parken auf der Autobahn
40
70

Illegale Kfz-Rennen

Teilnehmer/Veranstalter
150/200
400/500

Gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen

Fahrer/Halter
40/200
75/380

Gefahrgut-Brummi

trotz schlechter Sicht keinen Parkplatz aufgesucht
75
140

(Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
errare humanum est ..

3

Montag, 2. Februar 2009, 08:25

@ Sonnenaschein,

die Preise können nicht saftig, wie du es bezeichnest, genug sein für die von dir aufgeführten Verstöße.

Viele Unschuldige verlieren ihr Leben , wegen genau dieser Verstöße. Das ist meine Meinung dazu.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Sonnenschein

Master Amigo

Beiträge: 1 371

Wohnort: Lonnerstadt( geb Bamberg)

Beruf: Allrounder

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4

Montag, 2. Februar 2009, 14:09

Um wieder Geld in die Kassen zu bringen, Blitzen mit der Pistole vom Auto aus, stehen sie heute in Höchstadt an der Aisch überall in der Umgebung.
errare humanum est ..