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Freitag, 16. April 2010, 17:45

Verbesserte Leistungen bei Reise-Rücktrittskostenversicherung

Umfassender abgesichert sind Reisende ab sofort bei einer der größten deutschen Reiseversicherungen:

1. Rücktransport bei voraussichtlicher Behandlungsdauer von mehr als 14 Tagen

Bisher fiel nur der medizinisch sinnvolle Rücktransport unter den Versicherungsschutz. Die Beurteilung erfolgte am Urlaubsort. Jetzt neu: Die Kosten für den Rücktransport werden bereits ab einer absehbaren Behandlungszeit von mehr als 14 Tagen erstattet. Die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Arztes reicht aus.

2. Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson

Bisher übernahm die Reisekrankenversicherung keine Kosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson. Jetzt neu: Wenn aus medizinischer Sicht eine Begleitperson für den Rücktransport notwendig ist, erstattet die Versicherung auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson.

3. Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel nach einem Unfall

Bisher erstattete die Reisekrankenversicherung nach einem Unfall die Kosten für ärztlich verordnete Hilfsmittel nicht. Jetzt neu: Werden durch einen Unfall Hilfsmittel notwendig, erstattet die Versicherung die anfallenden Kosten. Natürlich ohne Höchstgrenze.

Kleine Zusatzinfo: Halte das für eine deutliche Verbesserung gegenüber bisher. Habe die Versicherungsgesellschaft hier nicht extra benannt. Wer diesen Service benötigt, sollte sich also entsprechend informieren oder zumindest darauf achten, daß seine RRV diese Kondtionen zukünftig auch einräumt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. April 2010, 17:48)


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Samstag, 17. April 2010, 11:59

Guten Tag curate,
da Du Dich ja aktuell intensiv mit dem Thema RRV beschäftigt hast, habe ich eine Rückfrage an Dich. Mir geht e sum 2., Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass bei einem gemeinsam versicherten Paar und einem Notfall eines Reisenden, der andere ebenfalls den vollen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen kann. Also bspw. auch nach dem eigentlichen Reiseende rückreist und den Partner nicht alleine zurücklassen muss. Hast Du eine Ahnung wie die generelle Praxis der Branche ist?

3

Samstag, 17. April 2010, 17:07

@reiselinchen

Das kann im Einzelfall auch schon in der Vergangenheit so gewesen sein. Da ist wirklich entscheidend, was in der Police steht. Also vor Abreise nochmal prüfen.
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Jimi Hendrix

Molly

Master Amigo

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4

Dienstag, 20. April 2010, 17:56

reiselinchen - hier

Vergleich Reiserücktritt mit Reiseabbruchversicherung

5

Samstag, 24. April 2010, 08:54

Danke Molly,
der Link zigt zwar nur vier Versicherer, aber dafür habe ich schnell die interessanten Passagen der AVB gefunden. Bei dreien wird zumindest einer mitreisenden Person Versicherungsschutz für eine verzögerte Heimreise zugesprochen. So kenne ich das auch, alles andere scheint mir auch nicht sinnvoll.

6

Donnerstag, 29. April 2010, 11:26

Reisekostenrücktritt- und Reiseabbruchversicherungen sind ja gerade wieder ein besonders heißes Thema, da ja auch nach dem Islandvulkan viele Urlauber kein Geld von ihrer Versicherung bekommen haben und das auch nicht gerade ein gutes Licht auf die Versicherungen wirft. Aber natürlich ist das rechtlich in Ordnung, da bei einer Natukatastrophe keine Reisekostenrückerstattung durch die Versicherung erfolgen muss, das ist zumindest in den meisten Policen so geregelt. Für die Reisenden ist das klarerweise sehr ärgerlich, da schließt man extra eine Reiseversicherung ab, dann tritt der Ernstfall ein und man bekommt erst nichts erstattet.