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1

Mittwoch, 2. April 2014, 18:39

Ist mein Freund über meine Reisekrankenversicherung mitversichert?

Guten Abend zusammen,

mein Freund fährt morgen nach Österreich in den Urlaub für 10 Tage.

Wir leben bereits seit mehreren Jahren zusammen.

In meiner Reisekrankenversicherung der HanseMerkur steht unter Versicherungsbedingungen unter anderem:

Versicherte Personen im Rahmen der Familienpolice

"Im Rahmen der Familienpolice gilt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, ferner für den Ehepartner oder Lebensgefährten. Die versicherten Personen müssen in häuslicher Gemeinschaft leben. Kinder..."

Jetzt ist es so, dass ich morgen nicht mit in den Urlaub kann. Ist mein Freund dann trotzdem über mich mitversichert? Unter Punkt 2 steht nichts davon, dass ich im Urlaub dabei sein muss. Wie seht ihr das?

Danke schon mal.

Mark
Grüße an alle

Epprechtstein

unregistriert

2

Mittwoch, 2. April 2014, 18:49

Mein Rat; Vorsichtshalber nachfragen
Telefon: 040 4119-1919
Telefax: 040 4119-3040
E-Mail: reiseinfo@hansemerkur.de

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 670

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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3

Mittwoch, 2. April 2014, 18:49

:welcome: Habt Ihr eine eingetragene Lebenspartnerschaft? Oder ist Dein Freund in Deiner Versicherungspolice als Lebenspartner vermerkt? Wenn Ihr nicht "offiziell" (also in irgendeiner Form amtlich beglaubigt) zusammengehört, könnte es m. E. evtl. schwierig werden. Vielleicht reicht der Versicherung auch ein gemeinsamer Wohnsitz. Aber das würde ich an Eurer Stelle direkt mit der Versicherung klären, meist gibt es da ja eine Hotline für solche Fälle, die auch abends noch erreichbar ist.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Montag, 14. April 2014, 11:19

Normalerweise ist das so, aber ich würde auch lieber nochmal konkret bei der Versicherung nachfragen. Im Übrigen gibt es günstigere Auslandskrankenversicherungen, insbesondere im Falle dass ihr beiden Studenten seid.