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manni11

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581

Mittwoch, 4. September 2013, 13:47

Indiz

Dodo, dies ist aber jetzt eine eigenwillige Interpretation, was eine Reisewarnung des AA für rechtliche Folgen hat. Deiner Auslegung nach ware eine Kündigung nur mit Zustimmung des VA möglich, da ich sonst unter Umständen mit einer Klage des VA auf Leistung der Stornokosten rechnen muß. Wer zahlt dann eigentlich bei einen Zwischenfall die Rückflugkosten, der VA oder der Kunde?

summerdream

Master Amigo

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582

Mittwoch, 4. September 2013, 13:55

Die Tochter einer Bekannten (verheiratet mit einem Ägypter, in Deutschland lebend) verbrachte zwei Wochen Urlaub mit den Kindern in Hurghada. Laut ihrer Aussage war in Hurghada alles ruhig und entspannt. Keinerlei Gefahr.

Aber ihr ägyptischer Ehemann holte seine Mutter im Nil-Delta ab, damit sie ihre Enkelinnen sehen konnte und hat berichtet, dass auf der Fahrt schlimme Spuren von Kämpfen zu sehen waren, auch Leichen am Straßenrand.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

583

Mittwoch, 4. September 2013, 14:14

@ manni, das ist beileibe nicht meine Interpretation, sondern der Reiserechtler aufgrund eines BGH Urteils.

Klick hier
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. September 2013, 14:19)


manni11

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584

Mittwoch, 4. September 2013, 15:56

Ich habe gelesen

das heißt also, daß eine Reisewarnung, in welcher Stärke oder Schwäche auch immer, nicht das Papier wert ist, auf das es steht.

Der Kunde ist also immer auf die Kulanz des VA angewiesen, ob er mich aus den Vertrag ohne Stornokosten läßt oder nicht.

585

Mittwoch, 4. September 2013, 16:08

Nein, Du kannst stornieren, der Veranstalter muss dann auf Stornokosten klagen und das geht
meistens zu Gunsten des Urlaubers aus.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

manni11

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586

Mittwoch, 4. September 2013, 16:21

Stornierung

meistens :yippie: :yippie: Aber nur mit einer guten Rechtschuttzversicherung. Verbraucherschutz ade.

587

Mittwoch, 4. September 2013, 16:23

Ähm, wieso "Verbraucherschutz ade"? Wo genau siehst Du hier eine "Verabschiedung"...oder anders eine" Benachteiligung" des geneigten Touris?

588

Mittwoch, 4. September 2013, 17:15

...das frag ich mich gerade auch Laida Lama ?(
Freedom's just another word for nothing left to lose...

589

Mittwoch, 4. September 2013, 17:55

@manni11
Dodo meinte, dass der RV die Stornogebühren einklagen müsste. Warum brauchst du denn da eine Rechtschutz? Der RV wäre in solch einem Fall der Kläger und hat die Vorkosten.
Oder habe ich dein Beitrag falsch interpretiert?

590

Mittwoch, 4. September 2013, 18:17

Casi71 :corräkt:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

591

Mittwoch, 4. September 2013, 18:24

Aber, da die Situation meist unmittelbar vor Abreise akut wird und zu entscheiden ist und Reisen im Allgemeinen bereits
4 Wochen vor Reiseantritt zu 100% vorausgezahlt werden, ist es eher umgekehrt. Der Reisende hat auf Rückzahlung zu klagen, soweit es keine Einigung im Vorfeld aufgrund der Reiselage gibt. Und genau die ist ja selbst unter Reiseveranstaltern uneinheitlich in der Betrachtungsweise. Siehe mein Beitrag weiter oben.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

592

Mittwoch, 4. September 2013, 18:26

Wobei natürlich (trotz "meistens") auch die Option besteht, daß der Beklagte "verliert" und dann doch die Stornokosten zahlen muß - zudem gibt es in dieser Causa dann doch teils recht unterschiedliche "Betrachtungsweisen" und dementsprechend auch Entscheidungen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Laida Lama« (4. September 2013, 18:27)


593

Mittwoch, 4. September 2013, 20:26

5 Tage keiner gestorben,und schon ist SAVE Wally wieder on tour! :dünnpfiff:

Deinen moralischen :dünnpfiff: finde ich zum :übel: , denn ICH und viele Ägyptenurlauber entscheiden immer noch selbst, ob uns die aktuell ruhige Lage ausreichend erscheint, um einen Urlaub in Hurghada anzutreten.

Anscheinend kannst oder willst du nicht verstehen, welcher humanitäre Sachverhalt in diesem Video aufgezeigt wird. Sind ja deiner M. nach nur Ägypter, die keine Arbeit mehr haben und mit dem fehlenden Lohn ihre Familien nicht mehr ernähren können.
Dich interessiert dann sicher auch nicht, dass die Selbstmordrate extrem gestiegen ist, denn diese Toten werden nicht mehr in den Medien auftauchen, da die MB keine Demonstranten-Camps mehr errichten dürfen

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »wally« (4. September 2013, 20:32)


Epprechtstein

unregistriert

594

Mittwoch, 4. September 2013, 22:19

Meinst du echt, dass sich ein Ägypter dafür interessiert, wie ich als Selbstständiger meinen Lebensunterhalt verdiene? Mit der Mitleidsschiene bist du bei mir an der verkehrten Adresse!
Wer hin will, soll hin! Ist mir wurscht wie der in China umgefallene Sack Reis! in einem anderen Thread wirft man einem User vor( zu recht!), er schicke Leute in ein grottenschlechtes Hotel.
Wie verantwortungslos ist es dann, Leuten zu erzählen, sie könnten im Moment in Ägypten einen sorgenfreien Urlaub verbringen?

Thorben-Hendrik

unregistriert

595

Mittwoch, 4. September 2013, 22:24

Die Frage erledigt sich von selbst wenn ETI pleite ist und/ oder die Airlines den Flugbetrieb einstellen....

596

Mittwoch, 4. September 2013, 22:28

Condor Laufband auf der Homepage:

*** Condor verlängert Reiseregelung nach Ägypten Beförderung von Urlaubern nach Ägypten bis einschließlich 29. September eingestellt ***
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Thorben-Hendrik

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597

Mittwoch, 4. September 2013, 22:30

Ägypten wird zum Roulette-Urlaub in jeder Beziehung.... :pfft:

Epprechtstein

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598

Mittwoch, 4. September 2013, 22:32

Also ist Condor die Selbstmordrate auch egal! :sorry: ...aber zum obigen Beitrag konnte ich mir diese Anmerkung nicht verkneifen.

Fitschi

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Beiträge: 34 330

Wohnort: hier halt

Beruf: Haussklave

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599

Mittwoch, 4. September 2013, 23:00

Sicher ist Condor das egal und wer schickt jemanden wohin?
Die Urlauber buche Ihre Reisen doch hoffentlich freiwillig und nicht weil irgendwer irgendjemanden wohin schickt.
Lasst doch bitte die Leute selber entscheiden wo sie hinreisen wollen.... solange sie selber die Verantwortung dafür tragen.
Ägyptenreisen galten doch schon öfter als risikohaft, ebenso wie die Türkei, Teile Thailands und noch viele andere Länder.
Ich denke wer eine dieser Destinationen bucht muß wissen das er ein gewisses Risiko eingeht .
Manchmal eskaliert es eben, so wie jetzt in Ägypten.
Sich immer nur auf Billigangebote stürzen und wenn es dann brenzlig wird alle Haftung auf die "ach so bösen" Veranstalter abzuwälzen ist auch nicht in Ordnung.
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (4. September 2013, 23:01)


600

Mittwoch, 4. September 2013, 23:17

Da die Situation meist unmittelbar vor Abreise akut wird und zu entscheiden ist und Reisen im Allgemeinen bereits 4 Wochen vor Reiseantritt zu 100% vorausgezahlt werden, ist es eher umgekehrt. Der Reisende hat auf Rückzahlung zu klagen, soweit es keine Einigung im Vorfeld aufgrund der Reiselage gibt. Und genau die ist ja selbst unter Reiseveranstaltern uneinheitlich in der Betrachtungsweise. Siehe mein Beitrag weiter oben.
Danke für diese Präzisierung! :thumbsup:
Hinweis oder Warnung des AA ist kein rechtsverbindliches Instrument für die Rechtfertigung eines einseitigen Rücktritts von der Reise mit Anspruch auf volle Erstattung des Erlangten. Demnach gibt es auch keine Rechtssicherheit im Blick auf die Folgen für den Betroffenen, und das ist in der Tat ein Fiasko!

Im deutschen Reiserecht wird "von den meisten Gerichten" ein
verschärfter Sicherheitshinweis bzw. eine Reisewarnung als Grund für das
Vorliegen höherer Gewalt angesehen. Dies ist aber Auslegungsangelegenheit
der Richter.

Somit hat Dodo vollkommen Recht mit ihrer Einschätzung:
Der Betroffene ist im streitigen Verfahren auf die Entscheidung des Richters beschränkt und hat keine andere rechtsverbindliche Handhabe.
Wurde der Reisepreis - das ist bei verschärften Risiken durchaus üblich - bereits in vollem Umfang entrichtet, so trägt der Reisende das finanzielle Risiko, ganz abgesehen davon, dass seine (ggf. vorhandene) Rechtschutzversicherung der Übernahme der Kosten einer prozessualen Einigung erst einmal zustimmen muss.

Ich missbillige Veranstalter, die den Handlungsspielraum ausnutzen - falls jemand seine Reise partout antreten will findet er Mittel und Wege - umgekehrt sollte das auch nicht soviel schwieriger sein!?
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D