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1

Freitag, 25. April 2014, 13:52

Händler verklagt Kunden wegen Bewertung

Ein Fliegengitter für 22,51 Euro ist der Ausgangspunkt eines Rechtsstreits, der im Extremfall schwerwiegende Folgen für alle Bewertungen im Internet haben könnte.

Quelle + Bericht: zeit.de

http://www.zeit.de/digital/internet/2014…tiver-bewertung
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Fitschi

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2

Freitag, 25. April 2014, 13:57

Was hat den ein Händler mit einer fehlerhaften Bauanleitung zu tun?
Ich kann ja auch nicht zum Aldie jammern gehen, wenn z.B. Iglu eine falsche Pizzabackanleitung aufdruckt und das gute Stück verkohlt aus dem Ofen kommt.
Der Kunde hätte sich besser beim Hersteller beschwert......
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
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LaMujer

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3

Freitag, 25. April 2014, 14:09

geht auch nicht, denn Aldi führt kein Iglo. :KSM: .......... zumindest in D nicht. :kuller: :kuller:
Ich komme aus Ironien. Das liegt direkt an der sarkastischen Grenze.

4

Freitag, 25. April 2014, 14:10

So ein Fliegengitter kommt ja, ja woher wohl? Aus China oder ähnlicher Fertigung, nehm ich mal an. Und da sind die Importeure ab EU-Einfuhr nun mal in der Verpflichtung und Verantwortung. Wäre ja sonst auch zu schwer, da jemanden "an die Hammelbeine" zu kriegen.
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Sternedieb

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5

Freitag, 25. April 2014, 14:22

Ich lehn mich aus dem Fenster und meine: Keine Chance für den Händler.

So ist das halt, wenn man mit Bewertungen nicht umgehen kann. Man muss sich als Händler nicht alles gefallen lassen, aber das was der Kunde geschrieben hatte, hätte er sich besser gefallen lassen.

6

Freitag, 25. April 2014, 14:26

Da liegst Du vermutlich nicht verkehrt. Alles Andere wäre eine echte Überraschung, die vermutlich in die Revision führt.
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Andreas J

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7

Freitag, 25. April 2014, 15:00

War der Kunde ein Berliner? Also der Kunde hat ja auch ein wenig selbst Schuld! Die Logik sagt mir, warum soll ich den Innenrahmen messen wenn es am Außenrahmen angebracht wird! :Nope:

Sternedieb

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8

Freitag, 25. April 2014, 15:03

@ Andreas

Wenn das so in der Bedienungsanleitung steht gibt es zwar eine Logik, welche aber keine wirkliche Rolle spielt.

Andreas J

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9

Freitag, 25. April 2014, 15:08

Unsere Firma ist auch beim Amazon Portal vertreten, der Händler hat sich damit einverstanden erklärt, das auch evtl. schlechte Bewertungen zum Sperren des Kontos führen können, ich denke deshalb wird er auch auf seinen Anwaltskosten sitzen bleiben. Denn auch als Händler ist er in der Pflicht auf Prüfung der Ware auf Korrektheit, dazu gehört auch die Montageanleitung und Bedienungsanleitung!

Sternedieb

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10

Freitag, 25. April 2014, 15:13

der Händler hat sich damit einverstanden erklärt, das auch evtl. schlechte Bewertungen zum Sperren des Kontos führen können


Davon ging ich auch aus - ansonsten hätte er ja auch gegen Amazon klagen (Viel Spaß) können.

CharlyB

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11

Freitag, 25. April 2014, 15:21

Na den Rest vom Spaß hat leider der Richter, :TOP:
der den subtilen Sachverhalt ebenso wenig wie wir nachvollzihen kann. :denk:
Glaubhaft ist in diesem Fall der Kunde, :ironic:
denn wenn der Händler kulant genug gewäsen wäre hätte er das Gitter
gegebenen Falls ersetzen können. :Na warte...: ohne :mecker: Streit
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

12

Sonntag, 27. April 2014, 06:12

Wenn solche Händler von der Bildfläche (Amazon,usw..) verschwinden, kann es nur Gut sein für die Kundschaft.

13

Sonntag, 27. April 2014, 09:33

Was hat den ein Händler mit einer fehlerhaften Bauanleitung zu tun?
Der Kunde hätte sich besser beim Hersteller beschwert......


Stand denn irgendwo, dass Händler und Hersteller unterschiedliche Firmen sind ?
Bei uns in der Ecke vertreibt z.B. auch eine Firma selbstgefertigte Fliegenschutzgitter und ist somit auch für die Anleitung verantwortlich.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt