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Sina

Master Amigo

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1

Dienstag, 14. August 2012, 14:18

Vorsicht vor Trickbetrug nach Türkei - Urlaub!

Der Zoll hat kürzlich eine Warnung vor Trickbetrügern herausgegeben, die vor allem Türkeiurlauber betrifft, die in der Türkei z. B. Goldschmuck oder Teppiche gekauft haben. Demnach gab es nun schon etliche Fälle, in denen der Verkäufer den seinen Kunden ein paar Wochen nach seiner Rückkehr kontaktierte und für die erworbene Ware einen Verzollungsnachweis für die ordnungsgemäße Einfuhr nach Deutschland vorzulegen. Wird dieser Verzollungsnachweis nicht erbracht, drohen dem Händler hohe Strafen, die er an den Kunden weiterbelasten müsse und gegen den Kunden würde Anzeige bei den deutschen Behörden erstattet :cool: Praktischerweise waren den Schreiben der Verkäufer gleich Zahlungsaufforderungen mit Summen von teils mehreren tausend Euro beigelegt - zahlbar über Western Union :pfft:

Hier ist die Warnung vom Zoll.

Ich glaube zwar nicht, daß hier jemand massenweise Teppiche in der Türkei kauft, aber beim Juwellier sollte man demnach nicht nur doppelt (Gold echt und Preis ok?), sondern mindestens dreifach aufpassen.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Dienstag, 14. August 2012, 18:14

Dan werd ich meine 2 Frauen ( Frau+Tochter und nicht was manche denken :cool: ) darauf sensibilisieren,ob es was nützt ? :pfft:

Sina

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3

Dienstag, 14. August 2012, 19:11

Komm, Du willst doch nur nicht zum Juwellier :hschein: :muah: :ironic:

Ich denke mal, bei einem kleineren Einkauf im Rahmen der Zollbestimmungen ist die Gefahr eines Trickbetruges eher gering. Wegen einem Einkaufswert von ca. € 300,- macht sich wohl kaum ein B.etrüger die Mühe - woher solllte er auch Deine Adresse haben? Aber wer wirklich Großeinkäufe macht und die Waren durch den Zoll schmuggelt oder sich Teppiche im großen Stil nach Hause liefern lässt, könnte in der Tat betroffen sein.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

4

Dienstag, 14. August 2012, 20:54

Der Höchstbetrag abgabefrei einzuführender Waren für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk beträgt €430 (für Reisende unter 15 Jahren €175).
Kaufbelege aufbewahren!
Das entgeltliche Mitbringen von Waren ist prinzipiell nicht gestattet (muss einem ja aber auch erstmal einer draufkommen :ironic:).
Wichtig: Die Waren müssen persönlich mitgeführt werden.

Medis:
Ganz kritisch, es darf nur die Menge abgabefrei eingeführt werden, die dem persönlichen Bedarf des Reisenden im Rahmen der Reisedauer entspricht. Beispielsweise wird eine angebrochene Quartalsmenge Kontrazeptiva toleriert, da diese Menge handelsüblich ist.
Ich kenne jedoch Urlauber, die ganze Listen von Bekannten in der türkischen Apotheke abarbeiten - wenn man erwischt wird (und diesbezüglich ist die Aufmerksamkeit des Zolls rechtschaffen sensibilisiert) wird das verflixt teuer!

Generell:
Nicht erschrecken lassen!
Man kann derartige Post aus dem Ausland auch einfach kaltschnäuzig ignorieren.
Der Verkäufer hat keinerlei Recht auf einen Nachweis der Verzollung und die lokalen Behörden haben keinerlei Interesse an "Fremdaufklärung", also droht auch keine Bestrafung.
Eigentlich reicht der gesunde Menschenverstand für diese Erkenntnis ... ;(

Letztlich ist die Türkei "nur" ein Nicht-EU-Land; es gibt also maximal Zollpräferenzabkommen, keine Nachweispflichten.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Sina

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5

Dienstag, 14. August 2012, 21:03

Ich kenne jedoch Urlauber, die ganze Listen von Bekannten in der türkischen Apotheke abarbeiten


Solche Fälle kenne ich auch - die rennen dann auch mit schöner Regelmäßigkeit mit rechteckig ausgeformten Duty Free - Tüten (Inhalt: Mindestens 4 Stangen Zigaretten "für die Bekannten") in Deutschland in die Sicherheitskontrolle und wundern sich, wenn sie gefilzt werden...

Es ist ja nicht so, daß man aus dem Urlaub NICHTS mitbringen darf. Nur sollte man sich im Vorfeld auch informieren, was und wieviel davon mitgenommen werden darf, sich daran halten... und nicht meckern, wenn man erwischt wird und Strafe zahlen muss.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Dienstag, 14. August 2012, 21:07

Nur noch mal der Vollständigkeit halber. Werden Waren im Wert von mehr als 430 € (pro Erwachsenem) eingeführt und nicht am "roten" Durchgang deklariert, werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer + Strafzölle nicht nur für den über 430 Euro liegenden Betrag, sondern für den Gesamtbetrag fällig. Es gibt keinen anrechenbaren Freibetrag.

In besonders relevanten Fällen gibt es obendrein auch noch eine Strafanzeige.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

7

Dienstag, 14. August 2012, 21:10

Die Erfahrung mit dem Filzen habe ich am Sonntag auch in Stuttgart gemacht. Alle Passagiere vom Türkei-Rückflug mit Duty-Free-Taschen wurden fleißig kontrolliert. Es gibt übrigens ein einfaches App des Zolls in dem die Einfuhrbestimmungen aus dem jeweiligen Urlaubsland ausführlich aufgeführt sind.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

8

Dienstag, 14. August 2012, 21:30

Vor dem Trick mit dem Verzollungsnachweis wurde schon vor einiger Zeit gewarnt. >> Klick << :cool: Auch bei unseren östereichischen Nachbarn gab es diverse solcher Fälle. Trotzdem scheint es immer wieder Menschen zu geben die "darauf reinfallen".
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Sina

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9

Dienstag, 14. August 2012, 22:21

Ich frage mich nur: WER gibt in der Türkei mehr als 430,-€ für Schmuck oder Teppiche aus? Beim Schmuck kann man seltenst sicher sein, daß er echt ist, die Teppiche sind für den mitteleuropäischen Geschmack meist nicht geeignet und auch oft Fake - Ware... und ob die nach dem Urlaub überhaupt geliefert werden, ist nochmal eine ganz andere Geschichte :pfft:
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10

Dienstag, 14. August 2012, 22:39

Es sollte noch erwähnt werden, dass die Strafzuschläge mindestens 100% betragen und ab einem Nachbesteuerungsbetrag von €130 Strafanzeige erstattet wird.
Heikle Sache also - wenngleich off topic, da es hier ja um eine Betrugswarnung vor "der anderen Seite" geht ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

11

Dienstag, 14. August 2012, 22:56

@Sina
Ich hab schon Schuckkäufen in fünfstelliger Höhe beigewohnt; dabei drehte es sich aber (zumeist) nicht um Plagiate.
Die Krux: Erwirbt man Fälschungen unterhalb der abgabefreien Einfuhrgrenze, interessiert sich keine Socke für die Echtheit und ggf. den Verstoß gegen Markenrechte. Brenzlig wird das erst, wenn einer den "bulgariartigen" Kram jenseits der €430 Grenze (und das hat sich schnell!!) mitbringt.
Dann drohen nämlich neben den strafrechtlichen Maßnahmen der Behörden auch noch die der Marke ... FATAL! ;(

Teppichkäufe?
Da bin ich raus ... nachdem in der Republik alle naslang ein "traditioneller Anbieter" räumungsverkauft oder gar der Mülli Kelims aufklaubt, weil Arslans jetzt Laminat haben, ist aus meiner Sicht wenig Motivation vorhanden, die Dinger vor Ort und ohne Sachkenntnis zu erwerben ...
:Nope:
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Fitschi

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12

Mittwoch, 15. August 2012, 20:18

Die Sachkenntniss haste aber dann in D beim Ausverkauf auch nicht :ironic:
Tatsache ist , die "Bescheisse" findet nicht nur in T statt, das Spielchen läuft sicher bald von überall. Die Be.trüger sind sehr flexibel und international :ironic:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

13

Mittwoch, 15. August 2012, 23:43

Nein, hab ich nicht, ich brauche auch keine Teppiche.
Aber: Ich muss mir in Sachen Zoll beim Kauf in D keine Gedanken machen! :ironic:

Davon abgesehen: Ich mache mir auch keine bei Einkäufen im Ausland, da ich mich vorher über die Regeln informiere und mich dann daran halte.

Off topic, aber versinnbildlicht meine Haltung:
Ich wurde spontan beauftragt, für ein paar zwei Stangen Zigs nach D mitzunehmen. Ich sagte "Ich bin allein, wollt ihr wirklich, dass ich 2 Stangen mitnehme??" - das wurde bestätigt.
Ich also durch den roten Kanal schnurstracks zum Zoll Desk mit den Worten "Ich führe 2 Stangen Zigs ein."
Abgabe gelatzt und von den Auftraggebern wieder kassiert.
Nie wieder beauftragt worden - geht doch! :ironic:
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14

Donnerstag, 16. August 2012, 07:18

Zigaretten nehm ich grundsätzlich keine mit,weder für mich (Nichtraucher) noch für andere,ich bin ja kein Dealer :cool: :OT: