Und wenn es ganz "dicke" kommen sollte:
"Fluggäste haben Anspruch auf Betreuung während der Wartezeit. Die Betreuungsrechte sind unabhängig von der Verschuldungslage", so ein Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest. Wer also stundenlang am Flughafen warten muss, hat Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft.
Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein Hotel. Diese
Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen Union zurück (261/2004).