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1

Montag, 1. Mai 2023, 16:10

Rückerstattung aufgrund von Flugabbruch

Hallo zusammen,

Nehmen wir an, ein Pärchen befindet sich auf dem Rückflug von Sri Lanka (Colombo) nach Dubai und von Dubai weiter nach Frankfurt. Dieser Rückflug muss aufgrund erheblicher technischer Schwierigkeiten abgebrochen werden, so dass die Maschine notlanden bzw. zurück zum Abflughafen fliegen musste. Am Abflughafen angekommen, begibt sich das Pärchen direkt zum Schalter der Airline. Am Schalter angekommen, stehen dort bereits eine Vielzahl der Passagiere aus dem Flieger und versuchen einen Rückflug zu erbitten. Jedoch herrschen am Schalter der Airline katastrophale Zustände und die Mitarbeiter sind nicht in der Lage einen Rückflug für die internationalen Passagiere (z.B. Deutschland) zu organisieren. Nach stundenlangem Versuchen einen Rückflug zu bekommen, geben die internationalen Fluggäste auf und beginnen zu realisieren, dass mit dieser Airline ein Rückflug in einem angemessenen Zeitraum nicht mehr stattfinden wird. Die internationalen Fluggäste entscheiden sich den Rückflug bei einer anderen Airline zu buchen.

Das Pärchen stellt sich nun zwei Fragen:

1. Inwieweit und in welcher Höhe kann das Pärchen die erhebliche Verspätung bei der ursprünglichen Airline geltend machen.

2. Darüber hinaus fragt sich das Pärchen, ob es den Rückflug mit der anderen Airline bei der ursprünglichen Airline geltend machen kann.

Wie kann man dem Pärchen in diesem fiktiven Beispiel helfen?

Hier die möglichen Flugzeiten im Überblick:

-Start in Colombo mit ursprünglichr Airline: 18:25 Uhr
-Buchung des Rückflugs mit anderer Airline: 04:10 Uhr
-Start des Rückflugs mit anderer Airline: 10:05 Uhr

Herzlichen Dank

2

Montag, 1. Mai 2023, 22:07

Rückflug von Sri Lanka (Colombo) nach Dubai und von Dubai weiter nach Frankfurt. Dieser Rückflug muss aufgrund erheblicher technischer Schwierigkeiten abgebrochen werden


Weil das fiktive Beispiel nicht ganz klar ist:

War die Störung des Flugablaufs nach dem Start in Sri Lanka oder nach dem Start in Dubai?

Waren beide Flüge bei der gleichen Airline gebucht oder sind 2 Fluggesellschaften in den Rückflug involviert und welche Airline hat das Ticket (hin und zurück ab Frankfurt) ausgestellt?

Wurden die Flüge bei einer Nicht-EU-Airline gebucht?

Und wenn ja, hat diese in Deutschland / Frankfurt eine Niederlassung?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

3

Samstag, 6. Mai 2023, 11:59

Ich glaub ich hab hier so einige Sachen auf den Tisch.
Die Emirates konnte nicht liefern.
Wenn dem so ist, kann man Übernachtugskosten und Verpflegung forden.
Nur greifen hier nicht die EU Rechte gemäß VO (EG) Nr. 261/2004.
Da keine EU Airline.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 6. Mai 2023, 12:02

Und wenn ja, hat diese in Deutschland / Frankfurt eine Niederlassung?


Wozu?
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. Mai 2023, 12:16)


5

Samstag, 6. Mai 2023, 12:29

Hallo zunächst vielen Dank für deine Rückmeldung
Weil das fiktive Beispiel nicht ganz klar ist:

War die Störung des Flugablaufs nach dem Start in Sri Lanka oder nach dem Start in Dubai?
1. Der Flugabbruch war nach dem Start in Sri Lanka.


Waren beide Flüge bei der gleichen Airline gebucht oder sind 2 Fluggesellschaften in den Rückflug involviert und welche Airline hat das Ticket (hin und zurück ab Frankfurt) ausgestellt?
2. Der Flug von Sri Lanka nach Dubai sollte von Sri Lankan Airlines durchgeführt werden. Der Flug von Dubai nach Frankfurt sollte von der Lufthansa durchgeführt werden.

3. Wir sind uns nicht sicher, wie wir deine dritte Frage verstehen dürfen.

Wir haben den Hin- und Rückflug über den Reisedienstleister Trip.com gebucht. Die Tickets für den Rückflug von Sri Lanka nach Dubai wurden uns am Schalter von Sri Lankan Airlines ausgestellt. In Dubai hätte uns die Lufthansa für den Flug von Dubai nach Frankfurt die
Tickets ausgestellt.
Wurden die Flüge bei einer Nicht-EU-Airline gebucht?

Und wenn ja, hat diese in Deutschland / Frankfurt eine Niederlassung?
4. Wir sind uns nicht sicher, ob die Flüge bei einer nicht-EU-Airline gebucht wurden, da wir unsere Flugbuchung über Trip.com vorgenommen haben. Wir wissen nur, dass Sri Lankan Airlines ihren Hauptsitz in Sri Lanka hat und Lufthansa eben in Deutschland.

5. Auf der Internetseite von Sri Lankan Airlines konnten wir eine Adresse in Frankfurt finden. Jedoch weiß ich nicht genau, ob eine Adresse einer Niederlassung gleich kommt.

:danke:

6

Samstag, 6. Mai 2023, 12:31

Dem TO scheint die Sache selbst kurios vorkommen, er meldet sich nicht mehr.
Ich gebe mich geschlagen!
Hallejuja!
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (6. Mai 2023, 12:33)


7

Samstag, 6. Mai 2023, 12:32

Und wenn ja, hat diese in Deutschland / Frankfurt eine Niederlassung?


Wozu?
Ich glaub ich hab hier so einige Sachen auf den Tisch.
Die Emirates konnte nicht liefern.
Wenn dem so ist, kann man Übernachtugskosten und Verpflegung forden.
Nur greifen hier nicht die EU Rechte gemäß VO (EG) Nr. 261/2004.
Da keine EU Airline.
Hallo Dodo, bezieht sich deine Antwort auf unseren Beitrag?

8

Samstag, 6. Mai 2023, 12:38

Wenn man vorher nix weiß, kann man nur Mutmaßen :denk:

Ist die Beförderung auf einem! Ticket gebucht?
Antwort hat sich erledigt!
Trip.com baut zusammen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (6. Mai 2023, 12:40)


9

Samstag, 6. Mai 2023, 12:43

Da sehe ich schwarz, so leid es auch tut.
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10

Samstag, 6. Mai 2023, 13:39

Grundsätzlich stimme ich Dodo mit ihrer Einschätzung zu. Einen Versuch wert wäre es, Sri Lankan in Deutschland mit dem Ablauf zu konfontieren und nach einer Lösung zu suchen. Aber das wurde vermutlich schon gemacht. Der Rechtsweg ist praktisch kaum beschreitbar, selbst bei Vorhandensein einer entsprechenden Versicherung. Die dürcte wegen Aussichtslosigkeit ablehnen.

Fazit: Probleme kann es auf jeden Flug geben. Aber eine Airline mit Sitz in der EU und der Buchung aller Flüge auf einem Ticket sind dann in der Haftung und Ansprüche sind relativ einfach durchsetzbar.

Gab es bei Trip.com eine Versicherung für Anschlußflüge?
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (6. Mai 2023, 13:46)


11

Samstag, 6. Mai 2023, 14:00

Cuate gibt es Versicherungen bei einem internationalen Broker?
Noch nie gehört :D
Aber wenn tatwahrhaftig der Flug von DUB nach FRA die LH bedienen sollte, dann
kann man noch drüber reden!
Da sehe ich jetzt schon 600.-. :ironic:
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12

Samstag, 6. Mai 2023, 14:53

Ja, die gibt es. Ob geleistet wird, eine andere Frage.

Hier ein ähnlicher Fall, in dem es um "direkte Anschlußflüge" bei unterschiedlichen Airlines ging, die von einem Reisebüro zusammengestellt wurden. Dazu der EuGH:

https://curia.europa.eu/juris/document/d…t=1&cid=1884636

Noch eine Möglichkeit: Evtl. mal die eingesetzte Kreditkarte und darin enthaltene Versicherungen prüfen.
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Jimi Hendrix

13

Samstag, 6. Mai 2023, 14:56

Hier ist das EuGH Urteil in einem Pressebericht aufbereitet. Vielleicht besser lesbar als das Urteil selbst:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/e…en-verspaetung/
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

14

Samstag, 6. Mai 2023, 15:36

Darauf wollt ich doch hinaus!
Der TO erzählt ja nix.
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