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21

Freitag, 3. August 2018, 17:40

Sehr gut und ausführlich geschrieben :thumbsup:
Mal schauen wie lange es bis zur Regulierung dauert.
Ich drück Dir die Daumen :TOP:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

22

Freitag, 3. August 2018, 18:28

Das musstes Du jetzt 9 mal schreiben und senden :shocked: Ich drück alle Daumen :TOP:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Willi18

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23

Freitag, 3. August 2018, 22:42

:cool:

Du hast im Zeile 7 und 17 jeweils den Bus a 5.00 GBP gefordert, das wirft Probleme mit sich ....
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.

Hasenbär

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24

Freitag, 3. August 2018, 22:47

:cool:

Du hast im Zeile 7 und 17 jeweils den Bus a 5.00 GBP gefordert, das wirft Probleme mit sich ....

Das erkläre ich in Zeile 6 und 16, denke ich. :denk:
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Willi18

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25

Freitag, 3. August 2018, 22:51

:TOP: Meine "halbjuristischen" Kenntnisse sind mit meinen 69 Jahren schon sehr angerostet. Ich wünsche dir allen Erfolg in deinem Bestreben! :TOP:
Die Berufung der Klägerin ist erfolglos geblieben.

Fitschi

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26

Samstag, 4. August 2018, 08:26

Hasi , Du bittest zu viel, Du solltest besser fordern / erwarten statt bitten :ironic:
Weist ja...Höflichkeit isr eine Zier, doch weiter kommst Du ohne ihr........
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

Hasenbär

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27

Samstag, 4. August 2018, 09:19

Hasi , Du bittest zu viel, Du solltest besser fordern / erwarten statt bitten :ironic:
Weist ja...Höflichkeit isr eine Zier, doch weiter kommst Du ohne ihr........

Ja, da hast Du nicht Unrecht. Dieses Problem durchlebe ich schon seit vielen Jahren. :verlegen2: Allerdings kann ich das bekloppte Gesicht, dass ich frühs im Spiegel sehe, immer noch richtig gut leiden und das ist mir nun mal wichtiger. :tüte:
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

28

Samstag, 4. August 2018, 09:44

Ich finde es gut !
Beim zweiten mal kannst Du immer nioch Zickig werden :ironic:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

29

Samstag, 4. August 2018, 10:01

Ob 'bitten' oder 'fordern' ist bei der dargelegten Sachlage auch obsolet. Du hast alle Fakten auf den Tisch gelegt und fertig! Mit Fristsetzung, um Verzugszinsen gelten zu machen.
Ich bin bei mitlerweilen 23 Fällen dabei zu erleben wie EasJet agiert oder eben nicht.
Warte einfach ab Hasi was nach dem 24.08. passiert.
EU-Mahnbescheid kannst Du selbst machen, dafür brauchst kein Anwalt.

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Damit wäre einiges leichter.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (4. August 2018, 10:03)


Hasenbär

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30

Samstag, 4. August 2018, 10:16

Beim zweiten mal kannst Du immer nioch Zickig werden
Ob ich noch was hätte besser hätte formulieren können ist jetzt egal. Die neun E-Mails sind jetzt raus und wenn Easyjet nicht reagiert werde ich auch nicht zickig, ich halte mich nur an das Geschriebene und gebe es einem Anwalt für Reiserecht. Ob Frau Hasenbär ihre Rechtsschutzversicherung dafür greift, wird uns der Anwalt dann schon sagen.

Bis hier her erst einmal vielen Dank. :danke:
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31

Samstag, 4. August 2018, 10:26

Der Anwalt kann Euch bei der von Euch gewählten Versicherung nicht helfen, ihr müsst bei der Versicherung anrufen und die gleichen "Blätter" (die 9 oder eben insgesamt) der Versicherung zufügen, um eine Deckungszusage zu bekommen. Das muss vor dem Besuch beim Anwalt passieren Hasi!
Da ihr anscheinend die Versicherung noch nie benötigt habt, fliegt ihr auch nicht gleich raus :D
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Fitschi

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32

Samstag, 4. August 2018, 22:15

Hasi , Du bittest zu viel, Du solltest besser fordern / erwarten statt bitten :ironic:
Weist ja...Höflichkeit isr eine Zier, doch weiter kommst Du ohne ihr........

Ja, da hast Du nicht Unrecht. Dieses Problem durchlebe ich schon seit vielen Jahren. :verlegen2: Allerdings kann ich das bekloppte Gesicht, dass ich frühs im Spiegel sehe, immer noch richtig gut leiden und das ist mir nun mal wichtiger. :tüte:


Alles klar, aber seine Rechte klar und deutlich einzufordern hat absolut nichts mit Unhöflichkeit oder Unfreundlichkeit zu tun.....bitten soll man, wenn es sich um Dinge handelt die man gerne hätte, aber auf die man eigentlich keinen Anspruch hat, anderenfalls kann man fordern, durchaus höflich, aber eben fordern und nicht bitten......finde ich halt.
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33

Samstag, 4. August 2018, 22:37

bitten soll man, wenn es sich um Dinge handelt die man gerne hätte, aber auf die man eigentlich keinen Anspruch hat, anderenfalls kann man fordern, durchaus höflich, aber eben fordern und nicht bitten......finde ich halt.

So bin ich halt, auch wenn ich es dadurch schwerer habe als die, die fordern ... und ich fühle mich ganz gut dabei. :crazy:
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34

Samstag, 4. August 2018, 23:19

Na dann passt es ja.
Ich bin da, eventuell wegen meines (ehemaligen) Jobs als Einkäufer etwas anders gestrickt...bitten war den Lieferanten bei Engpässen egal , nur wer am lautesten schrie bekam auch geliefert.....
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35

Samstag, 4. August 2018, 23:34

... und Airlines, die ohnehin schon etwas "verbockt" haben, schieben freundliche Bitten, bei denen sie etwas zahlen sollen, eher auf die lange Wartebank.

Kleines Beispiel:
https://www.bild.de/regional/stuttgart/e…36880.bild.html

Aber vielleicht ist easyjet da anders? Bin gespannt, wie es weitergeht.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Hasenbär

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36

Montag, 6. August 2018, 14:49

Erfreulicherweise geht es zügig voran. Ich erhielt heute eine E-Mail auf meine 1. E-Mail. Das hatte ich so schnell gar nicht erwartet.

Darin auszugsweise das Wesentliche ...
"Um die Zahlung einer entsprechenden Ausgleichsleistung zu beantragen, bitten wir Sie, das Schadenersatzanspruchsformular auf unserer Homepage auszufüllen.

Hinsichtlich der Erstattung der Ihnen zusätzlich entstandenen Ausgaben bitten wir Sie, diese über unser Kostenerstattungsformular einzureichen. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, die entsprechenden Belege hochzuladen."
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37

Montag, 6. August 2018, 16:40

Sehr geehrtes Spezialteam,

ihrem Wunsch nach Verwendung des Schadenersatzanspruchsformular können wir leider nicht entsprechen. Das Schadenersatzanspruchsformular erfordert die Angabe einer Mobilfunknummer. Da wir seit heute kein eigenes Mobiltelefon mehr besitzen, habe ich versucht, eine Festnetznummer anzugeben. Dies ist leider nicht möglich. Sollten Sie auf Angabe einer Mobilfunknummer bestehen, die Sie für die Bearbeitung nicht einmal benötigen, dann haben wir ein Problem.

Hinsichtlich ihrer Bitte nach Verwendung des Kostenerstattungsformular muss ich Ihre Aussage zurückweisen, dass wir dort auch die Belege hochladen können. Tatsächlich benötigt man hierzu eine bestimmte Software, die auf unserem Computer nicht installiert ist (siehe Chat 1 + Chat 2). Aus diesem Grund bitten wir Sie, die für die Regulierung der EU-Verordnung 261/2004 tatsächlich notwendigen Angaben aus unseren E-Mails zu entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Hasenbär
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38

Montag, 6. August 2018, 19:19

Diese Vorgehensweise erinnern mich an die Anfänge bei Germanwings, wo das Landgericht Köln diese "Formular-Prozedur", darin u.a. die Angabe von Handynummer als Voraussetzung für die Erstattung, hier der Steuern und Gebühren, untersagte:

https://www.vzbv.de/pressemitteilung/ger…nicht-verwenden
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39

Montag, 6. August 2018, 20:25

Ist logisch. Wenn da 180 Leute durchschnittlich nur 20 Euro an Rechnungen haben, dann wird sich die Hälfte davon aufgrund der Geringfügigkeit abschrecken lassen. :mecker: Wir nicht. :crazy: Die Zunahme der Dreistigkeit, mit der man inzwischen in allen Lebenslagen konfrontiert wird ist erschreckend. Deshalb streiten wir uns grundsätzlich! :pfft:
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

40

Montag, 6. August 2018, 20:52

Hast Du Dir schon über den Gerichtsstand Gedanken gemacht, falls easyjet nicht freiwillig oder zu wenig erstattet?
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