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Donnerstag, 15. November 2018, 21:47

Abhaken unter "Erfahrungen die man eigentlich nicht machen möchte" und die Erstattung in eine schöne Reise investieren. Gut gemacht! :TOP:
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

102

Donnerstag, 15. November 2018, 21:51

Am Ball geblieben, gut so. Gibt es noch Anmerkungen zur weiteren Vorgehensweise gegen die Airline, nachdem die direkten Einigungsversuche mit easyjet zunächst mal auf die Geduldsprobe gestellt wurden? Also, was allgemein zu berücksichtigen wäre?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Hasenbär

Master Amigo

  • »Hasenbär« ist der Autor dieses Themas

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Beruf: Elektro Fachplaner

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103

Freitag, 16. November 2018, 21:47

Eigentlich erstens nur, dass man erst der Airline mit dem Anwalt drohen muss, bevor man diesen einschaltet. Gibt man der Airline keine Chance, den Schaden zu regulieren, hat man letztlich auch keinen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten. Ob das auch auf den Weg über die bereits erwähnten Online Portale zutrifft, kann ich nicht sagen. Gefühlt sage ich ja, nur das die Online Portale im Erfolgsfall diese Anwaltsgebühren eben wahrscheinlich grundsätzlich nicht zurück erstatten, sondern im Rahmen der Pauschal-Auszahlung/Einbehaltung für sich selbst einstreichen. (reine Vermutung mangels Erfahrung).

Zweitens hat die Airline immer nur so getan, als ob der Anspruch in meinem Fall nicht zutreffen würde. Es gab niemals ein "Nein/Der Anspruch ist unberechtigt, weil ...". Es wurde immer nur in den Raum gestellt, dass das Bodenpersonal nicht über die genauen Hintergründe informiert war, deshalb deren Aussage keine Bedeutung hat. Zu keiner Zeit hat jemand bestätigt, dass man uns falsch informiert hat. Es wurde immer nur umschrieben, warum und wann ein Anspruch besteht oder eben nicht und es immer so aussehen lassen, als ob es in unserem Fall eben keine Entschädigung nach EU 261 gibt.

Der Anspruch auf Erstattung der Auslagen wurde immer separat betrachtet und niemals wirklich in Frage gestellt. Man musste sich jede Antwort 3x durchlesen und offen sein für Interpretationen in alle Richtungen. Nur dann konnte man erkennen, dass sich die Airline zu keiner Zeit mit ihren Formulierungen so weit aus dem Fenster gelehnt hat, dass man sie auch noch wegen Nichteinhaltung ihrer Informationspflicht hätte belangen können.
Herr, gib uns Augen, die etwas taugen!

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hasenbär« (16. November 2018, 21:49)


104

Samstag, 17. November 2018, 07:45

Mit in Verzugsetzung werden meistens (nicht immer, kommt auf das Gericht an) die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstattet, welches die Portale aber nicht weitergeben, da hast Du richtig vermutet.
Glückwunsch Hasi :TOP:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (17. November 2018, 07:46)