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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Dezember 2019, 10:04)
Aus meiner Sicht erwartungsgemäß. Die Rechtslage einerseits recht eindeutig - aus einer Reiseveranstalter-Insolvenz dürfen dem Reisenden keine Kosten entstehen - , die Umsetzung durch den Bund mangelhaft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (12. Dezember 2019, 16:45)
beim Bund muss man dann sicher nochmals seine Forderungen stellen?