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21

Mittwoch, 18. Oktober 2017, 11:00

Das, was Verbraucherschützer immer schon mal gefordert hatten. Zahlung nach dem Urlaub. :D

Fairplay für beide Seiten wäre Zahlung vor Abreise auf ein Verwahrkonto des Insolvenzverwalters und je nach Durchführung Freigabe an den Reiseveranstalter oder auch Rückzahlung an den Kunden. Das Vertrauen in die Kundschaft könnte auch einen höheren Aufwand bedeuten, nach dem Urlaub das Geld abzufordern.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

22

Mittwoch, 18. Oktober 2017, 11:07

Dann ist aber spätestens bei § 651k Abs. 2 BGB Schluss, da die Mehrkosten nicht mehr reichen.

notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (18. Oktober 2017, 11:09)


23

Samstag, 28. Oktober 2017, 22:48

Zahlung durch Kunden zurückgezogen

im laufenden Insolvenzverfahren der JT Touristik haben einige Kunden, die zwischenzeitlich ihre Anzahlungen / Zahlungen zurückgezogen hatten, eine saftige Extrarechnung erhalten:

http://www.gloobi.de/jt-touristik-kunden…glich-gebuehren
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24

Sonntag, 29. Oktober 2017, 00:39

Ja, meinen Kunden ebenso - aber man sollte dieser " Fachzeitung" nicht soviel Glauben schenken.
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25

Sonntag, 29. Oktober 2017, 09:00

Hat ja nichts mit Glauben zu tun. Gibt nur 2 Möglichkeiten: Berechtigt oder Unberechtigt, die Forderung. Gibt es keinen Sicherungsschein für diese Verträge, dann ist die Aufforderung zur Zahlung reine Gebührenschneiderei. Aber irgendjemand muß das ja veranlasst haben.
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Sternedieb

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26

Mittwoch, 6. Dezember 2017, 14:07

Unter Vorbehalt ....

Laut FVW zeigen sich zwei Investoren an einer Übernahme von JT interessiert.

Man wird sehen.

27

Donnerstag, 7. Dezember 2017, 17:27

Der Discounter Lidl will offenbar bei JT Touristik einsteigen.
Die Handelskette gilt nach fvw-Informationen als aussichtsreichster Bieter und würde so ihr Veranstaltergeschäft deutlich ausbauen.
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28

Donnerstag, 7. Dezember 2017, 18:39

Lidl tritt zwar bisher selbst auch hier und da als "Reiseveranstalter" auf, ein Großteil des bisherigen Programms der Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG, kurz "ECI", wird derzeit aber nur "vermittelt". Entsprechend sind die AGB gesplittet zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler und kommen entsprechend zur Anwendung.
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29

Montag, 11. Dezember 2017, 13:58

Der Verkauf wird als perfekt gemeldet.

Lidl kauft den insolventen Veranstalter JT Touristik. Die Marke bleibt laut Insolvenzverwalter erhalten, ebenso die 60 Stellen bei der Berliner Firma. Gründerin Jasmin Taylor wird das Unternehmen aber verlassen. .... schreibt das Handelsblatt

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30

Samstag, 17. März 2018, 12:12

Die "neue" JT startet am 22. März 2018 mit dem Verkauf.

31

Samstag, 17. März 2018, 12:43

Ja ja, sie schmeichelt sich auch penetrant dem Vertrieb an :mööööööp:
Das wird so nicht gelingen. :pfft:
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