Zitat
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.
 
								
								
 Früher wäre es genau für dieses Klientel kein übermäßig teures Ding gewesen, das Hotel nach dem Motto "Lieber € 25,-/ Person Umbuchungsgebühr/ Lehrgeld zahlen als 14 Tage lang ärgern" nochmal zu ändern. Heute sieht es nicht mehr ganz so einfach bzw. günstig aus, wie mir scheint.								
 
 Dass sich die Veranstalter irgendwann irgendwas dagegen einfallen lassen, dürfte auch verständlich sein. Aber dann sollen sie doch bitte in ihren AGBs weiterhin ganz konkret bleiben und beispielsweise konkret schreiben: "Eine Änderung des Hotels ist bei Bestehenbleiben der gebuchten Flüge gegen eine Gebühr von € 25,-/ Person möglich, genauso wie ein Namenswechsel. Eine Änderung des Zielgebietes kommt einer gebührenpflichtigen Stornierung mit entsprechender Neubuchung zu tagesaktuellen Preisen gleich.". Oder so ähnlich.								
  Sina für Deine aufmerksame Beobachtung dieser für die Kunden nicht unwichtigen Punkte.								
 Von daher hoffe ich, dass sich hier vielleicht noch andere Urlauber oder auch Reisebüromitarbeiter mit ihren Erfahrungen aus der Praxis melden.								
								
								
 Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (5. Februar 2014, 12:48)
 Was ist "in der Regel" wirklich, was ist "geringfügig"? Liegt das im Ermessen des Veranstalters und wird nach Einzelfall entschieden? Das Türchen dafür wird sich ja offengehalten, zumindest wird nicht ausgeschlossen, dass "in der Regel" auch bei ganz normalen Pauschalreisen (ohne Linienflügen, etc.) Anwendung finden kann...