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Sina

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1

Sonntag, 2. Februar 2014, 20:55

Umbuchungsregelungen der Veranstalter - ist da was neu?!?

Hallo zusammen,

gestern habe ich mich mal wieder mit Veranstalter - AGB's befasst - in diesem Fall ging es um das Thema Umbuchungsgebühren bei ITS und ich war schon erstaunt zu lesen, dass sich da scheinbar etwas geändert hat.

Früher konnte man bei den "normalen", großen Veranstaltern (X - ler ausgenommen) bis 30 Tage vor Reiseantritt die Reise umbuchen. Anderes Ziel, anderes Hotel, andere Reisedauer - alles kein Problem. Die Umbuchungsgebühren beliefen sich je nach Veranstalter zwischen ca. 25,- und 40,- € pro Person, wenn auf eine teurere Reise umgebucht wurde, wurden die Umbuchungsgebühren oft aus Kulanz erlassen.

Sicherlich wurde diese kulante Regelung mehr als nur einmal von Gästen dazu genutzt, um durch eine Umbuchung einer 14tägigen Pauschalreise auf z. B. ein Wochenende in Österreich mit eigener Anreise und anschließender Stornierung die Stornokosten deutlichst zu reduzieren. Wer will es ihnen auch übel nehmen - lt. AGBs war es ja möglich :hschein:

ITS drückt sich für Sommer 2014 in seinen AGBs vorsichtiger aus:

Zitat

4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.


Was ist nun eine geringfügige Änderung? Ein Namenswechsel oder eine Ersatzperson in der Buchung? Vielleicht auch noch ein anderes Hotel als das ursprünglich gebuchte, solange die gebuchten Flüge bestehen bleiben? :denk:

Andere Veranstalter sind bezüglich der Umbuchungsgebühren in ihren AGBs auch etwas vorsichtiger geworden, soweit ich bislang entdeckt habe.

Weiß jemand, seit wann das so ist und wie Umbuchungswünsche bis 30 Tage vor Reiseantritt von "normalen" Reiseveranstaltern in der Praxis gehandhabt werden? :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

2

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:03

Der Grund für diese Differenzierung dürfte u.a. hier zu finden sein:

http://www.sueddeutsche.de/reise/reisere…legal-1.1796154
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3

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:25

U.a. - ja. 100% des Reisepreises für eine Namensänderung halte ich nun auch für übertrieben. Mir ging es eher um die Verfahrensweise und die Kosten bei anderen Änderungswünschen, z. B., wenn innerhalb eines Zielgebietes und bei gleichbleibenden Flügen nur das Hotel geändert werden soll. Früher war das bis 30 Tage vor Reiseantritt zu klar angegebenen Gebühren (z. B. € 25,-/ Person) möglich, genauso wie auch andere und weitergehende Änderungen (z. B. eine Umbuchung von Ägypten auf die Kanaren, etc.). Das scheint nun nicht mehr so ohne Weiteres und vor allem für eine vergleichsweise geringe Gebühr zu gehen :denk:
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4

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:27

Ein Grund mehr, sich darüber bewußt zu sein. Bevor man einen Vertrag unterschreibt.

Denke da speziell an die Kundschaft: "Hallo, habe das Hotel XY gebucht, kann da jemand was zu sagen " ...
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5

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:32

Eben :cool: Früher wäre es genau für dieses Klientel kein übermäßig teures Ding gewesen, das Hotel nach dem Motto "Lieber € 25,-/ Person Umbuchungsgebühr/ Lehrgeld zahlen als 14 Tage lang ärgern" nochmal zu ändern. Heute sieht es nicht mehr ganz so einfach bzw. günstig aus, wie mir scheint.
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6

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:41

Andere Veranstalter sind bezüglich der Umbuchungsgebühren in ihren AGBs auch etwas vorsichtiger geworden, soweit ich bislang entdeckt habe.


Sieh an, konzertierte Aktion? Rein zufällig zum gleichen Zeitpunkt? Vermutlich ja :pfft:
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7

Sonntag, 2. Februar 2014, 21:57

Sieht derzeit danach aus. Ich versuche derzeit noch, das Ganze auf einen Nenner zu bringen :pfft:

Eines steht fest: Dass die durchaus gängige Praxis, 14 Tage Pauschalurlaub für eine kleine Gebühr auf 1-2 Nächte mit eigener Anreise umzubuchen und DANN vergleichsweise kostengünstig zu stornieren bei den Veranstaltern auf Dauer wenig Gegenliebe erfahren hat, dürfte klar sein. Aber die AGBs ließen es ja zu :cool: Dass sich die Veranstalter irgendwann irgendwas dagegen einfallen lassen, dürfte auch verständlich sein. Aber dann sollen sie doch bitte in ihren AGBs weiterhin ganz konkret bleiben und beispielsweise konkret schreiben: "Eine Änderung des Hotels ist bei Bestehenbleiben der gebuchten Flüge gegen eine Gebühr von € 25,-/ Person möglich, genauso wie ein Namenswechsel. Eine Änderung des Zielgebietes kommt einer gebührenpflichtigen Stornierung mit entsprechender Neubuchung zu tagesaktuellen Preisen gleich.". Oder so ähnlich.
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8

Sonntag, 2. Februar 2014, 22:05

Das wird von Seiten der Verbraucherschützer vermutlich so nicht einfach durchgewunken. Da sind Rechtsstreitigkeiten, speziell dann auch zur Höhe der Stornokosten längere Zeit vor Abreise, vorprogrammiert. Da bekommen 30 oder 40 Prozent Stornokosten (die in vielen Fällen schon als überhöht beanstandet wurden) und die sofort nach Buchung teilweise immer noch lt. AGB verlangt werden, eine ganz andere Dimension.

:danke: Sina für Deine aufmerksame Beobachtung dieser für die Kunden nicht unwichtigen Punkte.
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Sonntag, 2. Februar 2014, 22:12

Ich bin gestern durch Zufall darauf gestoßen, als ich versuchte, Anja Q ihre Frage zum Side Premium zu beantworten und dabei gleichzeitig nach Eigeninitiative - Lösungen für den Fall der Fälle suchte klick. Aber so ganz konkret konnte ich da nicht werden, da die Formulierung der AGBs es nicht zulassen. Es KANN sein, dass eine Änderung des Hotels noch als geringfügig betrachtet wird und für kleines Geld möglich ist - es kann aber mit 25% Stornogebühren bis 30 Tage vor Reiseantritt auch deutlich teurer werden. Das ist Auslegungssache und man ist wohl sehr abhängig vom Goodwill des Veranstalters bzw. vom dem, was er als geringfügig erachtet und was nicht :ratlos: Von daher hoffe ich, dass sich hier vielleicht noch andere Urlauber oder auch Reisebüromitarbeiter mit ihren Erfahrungen aus der Praxis melden.
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10

Sonntag, 2. Februar 2014, 22:24

.....tja....

...nun ist es weitestgehend aus mit dem schlupfloch der günstigen "art" der reisestornierung :ratlos:
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

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Sonntag, 2. Februar 2014, 22:44

Das ist ja auch ok soweit - mir geht es vielmehr darum, dass jemand, der zeitnah entdeckt, dass er vielleicht doch das falsche Hotel gebucht hat, nun eben scheinbar nicht mehr ohne Weiteres bzw. zu einem vergleichsweise kleinen Preis auf ein anderes Hotel umbuchen kann...
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12

Sonntag, 2. Februar 2014, 22:54

.....ich weiss sina....

...war ja nur eine feststellung und kein in frage stellen :corräkt:
ich weiß nicht wo ich herkam, ich weiß nicht wo ich bin, mich wundert, dass ich so fröhlich bin.

13

Mittwoch, 5. Februar 2014, 12:39

Sina, ich sehe da keinen Unterschied :denk:

4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Reiseteilnehmers. Der Veranstalter muss daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen erhebt der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Flugpauschal-, Auto- und Schiffsreisen, Mietwagenbuchungen, Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Rundreise, Tauch-, Wander-, Ski-, Tennis- Paket (außer Eintrittskarten, siehe Ziffer 5.1.7), bis 30 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.
b) bei Ferienwohnungen/Hausbooten/Wohnmobilen bis 45 Tage vor Reiseantritt € 30 pro Person.


Ber der REWE gibt es verschiedene Reisearten, welche im CRS zusätzlich eingegebe werden müssen, so
wie andere VA auch ihre Reisearten haben.

In der Regel....ist hier hervorgehoben, da es einige viele Reisearten (z.B. in Verbindung mit Linienflügen und viele andere Faktoren, welche die sofortige Ausstellung der Dokumente bedarf ) so schon immer der Fall war, oder die Saisonzeiten überschneiden. Wie aus den AGB's ersichtlich, werden Pauschalreisen, wie gehabt 30 Tage vor Reiseantritt nur mit einem Bearbeitungsentgelt berechnet.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (5. Februar 2014, 12:48)


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Mittwoch, 5. Februar 2014, 14:45

Ja, Dodo, aber was ist eine geringfügige Änderung und ab wann wird bei Änderungswünschen Stornogebühr fällig? Auch schon, wenn nur das Hotel geändert werden soll, die Flüge aber bestehen bleiben? :denk: Was ist "in der Regel" wirklich, was ist "geringfügig"? Liegt das im Ermessen des Veranstalters und wird nach Einzelfall entschieden? Das Türchen dafür wird sich ja offengehalten, zumindest wird nicht ausgeschlossen, dass "in der Regel" auch bei ganz normalen Pauschalreisen (ohne Linienflügen, etc.) Anwendung finden kann...

Mir ist das zu schwammig formuliert und ich weiß nicht, seit wann das so ist, daher meine Frage :denk:
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15

Mittwoch, 5. Februar 2014, 15:50

Bei normalen Pauschalreisen, wird die Saisonübergreifung als Storno gehandhabt, oder Änderung der *Reiseart. Alles andere ist geringfügig. So war es vorher aber auch schon.

* RA = fern, nah, city, etc. dieses als Beispiel
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