In vielen Fällen - und nicht nur bei Neckermann - bei Erhalt der Reisebestätigung. Online ist das oft geschickt geregelt mit dem Hinweis: Reisen zu besonders günstigen Preisen und Angeboten unterliegen gesonderten Anzahlungsbedingungen usw..
Es ist leider eine Unart, die Geschäftsbedingungen nur allgemein bekanntzugeben und nicht auf das spezielle Angebot abzustimmen. Sicherheitshalber kannst Du im Reisebüro Deines Vertrauens nachfragen, die können das auch vor Buchung konkret benennen.
"Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr."
Dort herrschen wiederum andere AGB'S und werden über andere GDS zusammengebaut, als bei den
X-lern. Die Kunden sind keinesfalls dazu verpflichtet, dafür sind ja die RB da und verpflichtet
dem Kunden das zu erklären.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (5. Dezember 2013, 16:33)
Also...ich hab jetzt mal YNEC gegoogelt und 3246543 Seiten geblättert da gabs kein "bety"
und ist mir in diesem Zusammenhang auch noch nicht zu Ohren gekommen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Das weiß ich nicht kann man das überhaupt erkennen ?? Kommt es auf das jeweilige Portal an ?
Gibts jeweils Unterschiede bei den Portals bezgl. der VA - Kennzeichnung ? Werden sofort - ohne
weiterzuklicken - die VA angezeigt, oder ist das auch von Portal zu Portal unterschiedlich ?
Ich halte mich damit weniger auf
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