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Freitag, 29. November 2013, 16:37

Hilfe! Suche alten GTI Katalog Türkei Anfang 2013

Hallo
habe schon überall gesucht und kann keinen GTI Katalog Türkei von Anfang 2013 mehr finden
Alle haben den nach der Reiseveranstalterpleite entsorgt!
Ich brauche den Angebotstext vom Hotel Bitezan Beach, besonders Wellness und die sportlichen
Aktivitäten sind wichtig, damit ich nachweisen kann, das ich nicht nur ein Hotel gebucht habe.
kann mir jemand helfen?
Sonst bekomm ich mein Geld nicht zurück :danke:

Andreas J

Master Amigo

Beiträge: 5 403

Wohnort: Schönste Stadt der Welt

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2

Freitag, 29. November 2013, 16:47

Hallo und :welcome: Dathe

Schau doch einfach mal hier KLICK

3

Freitag, 29. November 2013, 17:02

Danke das habe ich schon
Ich benötige den Katalogtext für ein Gerichtsverfahren
Habe das Hotel für 2 Wochen mit all in gebucht und GTI ging Pleite

nun will die Versicherung Hanse Merkur nicht zahlen weil die Sicherungsscheine nur für Pauschalreisen gelten
Ich wusste nicht das es keine Pauschalreise ist, hatte ja den Sicherungsschein
Nun muss ich beweisen das ich mehr gebucht habe, als nur eine Unterkunft mit Essen
Im Originalkatalog stand sportliche Aktivitätemn mit Trainer usw

4

Freitag, 29. November 2013, 17:12

@dathe,
ich vermute du verwechselst da was. Nur Hotelbuchungen sind/waren laut HM nicht durch den Sicherungsschein abgedeckt. Nur Buchungen die Flug + Hotel enthielten. Lies dich mal durch den GTI-Thread :dackel: Hattest du nur das Hotel gebucht oder das ganze als Pauschalreise = Flug und Hotel?

Schau mal >> hier <<
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Hobbit« (29. November 2013, 17:14)


5

Freitag, 29. November 2013, 17:22

Hab etwas den GTI-Thread durchsucht ....

Falls du nur das Hotel gebucht hattest lies mal bitte was Dodo >> hier schreibt <<. Es gibt in dem Thread noch weitere Tipps/Infos evtl. hilft dir das weiter!?
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

6

Freitag, 29. November 2013, 17:57


Ich wusste nicht das es keine Pauschalreise ist, hatte ja den Sicherungsschein


Wenn bei Deiner Nur-Hotel-Buchung tatsächlich ein Sicherungsschein ausgehändigt wurde, dann
ist die Versicherung verpflichtet zu zahlen. Schwieriger sieht es bei denen aus, welche keine bekamen, bei ihrer
Nur Hotel Buchung - und das waren die Meisten - . Wenn GTI entgegen der Abmachungen mit HanseMerkur,
Sicherungsscheine rausgab, muss sich die Versicherung eben jetzt mit dem Insolvenzverwalter rumprügeln und
nicht mit dem Geschädigten, also Dir.

Wie hoch ist der Schaden, lohnt sich ein Anwalt ?


Abgesehen davon, ich kenne einige Fälle, welche beglichen wurden. Beharrlich bleiben.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. November 2013, 18:01)


7

Freitag, 29. November 2013, 17:58

Ja der Schaden liegt bei 1000 euro
Anwalt ist schon eingeschaltet
aber der will den katalogtext

8

Freitag, 29. November 2013, 18:09

Hast Du evt. in Deiner Nähe türkeispezifische Reisebüros ? Vielleicht hast Du dort Glück,
selbst im Archiv der GIATA kann ich den Katalog nicht mehr aufrufen, schade...

Abgesehen davon wird der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.

Dein Anwalt soll sich mal den §§ 651 a, k BGB etwas verinnerlichen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (29. November 2013, 18:13)


9

Freitag, 29. November 2013, 18:31

Hast Du evt. in Deiner Nähe türkeispezifische Reisebüros ? Vielleicht hast Du dort Glück,
selbst im Archiv der GIATA kann ich den Katalog nicht mehr aufrufen, schade...

Abgesehen davon wird der Anbieter von Ferienimmobilien, der lediglich eine einzelne Reiseleistung - die Vermietung der Ferienimmobilie - erbringt, wie ein Reiseveranstalter behandelt, wenn sein Auftreten dem eines Reiseveranstalters entspricht. Dies ist dann der Fall, wenn Ferienhäuser oder Wohnungen aus dem Katalog ohne Nennung der Namen der Eigentümer der Häuser angeboten werden und die Zahlung an den Veranstalter zu erfolgen hat.

Dein Anwalt soll sich mal den §§ 651 a, k BGB etwas verinnerlichen.

Habe ja auch schon überall gesucht
Ich hoffe das jemand den Katalog in Papierform hatt und den noch nicht weggeworfen hatt
so wie ich

10

Freitag, 29. November 2013, 18:47

Habe ja auch schon überall gesucht
Ich hoffe das jemand den Katalog in Papierform und den noch nicht weggeworfen hatt, so wie ich
Ich hatte mir eine Türkeireise im Reisebüro zusammenstellen lassen
ich wollte 1 Woche Blaue Reise und 2 Wochen Hotel mit allinclusive
warum das bei 2 verschiedenen Veranstaltern gebucht wurde, weis ich nicht.
war sicher billiger und das Reisebüro will ja verkaufen
bei GTI hätte ich nach einer Woche blaue reise zurück gemusst und wieder neu hin fliegen
Öger bot die Hotels nicht an, weil die an einem anderen Ort waren und es keinen Transfer gab,
wahrscheinlich deshalb
habe bei beiden per Mail einen Sicherungsschein bekommen und die Aufforderung der Vorkasse
für mich war Hotel mit Essen, Trinken und Sportangebot eine Pauschalreise
hatte ja schon öfter Hotel mit al.incl. in Italien oder Kroatien mit eigener Anreise gebucht
habe aber auch vorher nichts von der regelung gewusst und das reisbüro hat nichts gesagt
für die war das auch eine Pauschalreise
erst nach der Pleite sagten die was anderes

11

Freitag, 29. November 2013, 18:52

Ist Dein Anwalt spezialisiert auf Reiserecht ?
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