Hatte neulich mal einen "Versuchsballon" bei einem aktiven Reiseveranstalter lanciert. Obwohl mir schriftlich zunächst zugesichert war, dass auch eine Nur-Hotel-Buchung insolvenzschutzversichert ist, auch weil ein Reisepreis-Sicherungsschein für diese Einzelleistung ausgestellt wird, wurde mir in einem späteren, recht langen Telefonat mit einem Mitarbeiter der zuständigen Rück-Versicherung erklärt, dass man sich derzeit mit Händen und Füßen gegen solche Ansprüche wehrt.
Nun, wenn die Reise erst mal verkauft ist und der RV tatsächlich insolvent wird, juckt es diesen herzlich wenig. Die Versicherer, wie Dodo schrieb, sind da sehr hartleibig. Und wenn es im Einzelfall zu Rückzahlungen kam, belegt das ja nur, dass sie sich ihrer Position weniger sicher sind. Bleibt zu hoffen, dass durch neue Regularien das Ganze mittelfristig für den Einzelnen zu einer eindeutigen Verbesserung seines Anspruchs führt, ohne den Klageweg beschreiten zu müssen.
PS: Hotelbuchung wurde vorgenommen, allerdings ohne RV. Direkt im Hotel. Rücktritt bis zum Vortag der Anreise kostenfrei möglich. Danach der Gegenwert einer Übernachtung. Zahlung des Hotelaufenthaltes im Hotel. Ein Sicherungsschein hat sich so erübrigt.