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Freitag, 23. November 2012, 20:38

Neue EU Pauschalreise-Richtlinie - Neu in Deutschland ab Juli 2018

Voraussichtlich 2016 sollen Änderungen an der bisherigen Pauschalreise-Richtlinie der EU in Kraft treten. Reiseveranstalter und deren Vertreter üben massive Kritik an den von der EU geplanten Korrekturen, speziell zu diesen Punkten:

  • Die Möglichkeit, Reisepreise nachträglich zu ändern, soll vollständig aufgehoben werden.


In Fällen "höherer Gewalt" plant die EU die Fürsorgepflicht der Veranstalter auszudehnen:

  • Statt der Teilung der Mehrkosten, wie es heute angewandt werden kann, sollen bei zwangsweise verlängerten Aufenthalten wie Vulkanasche oder Tropenstürmen die Kosten zwangsverlängerter Aufenthalte und Heimreisekosten für evtl. notwändige Umwege zu 100% von den Reiseveranstaltern übernommen werden


Quelle: reisejournal
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 3. Oktober 2014, 22:37

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie

"Der Dachverband für nachhaltigen Tourismus sieht in den geplanten Änderungen der EU-Pauschalreiserechtlinie bedrohliche Nachteile insbesondere für kleine und mittelständische Reiseveranstalter. Die bereits im Mai vorgelegten Lösungen zum Reiserücktrittsrecht der Kunden verlagern das Risiko bei Reiseabsagen aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen wie politischer Instabilität, Terrorismus und auch persönlichen Gründen des Reisenden allein auf Seiten des Veranstalters"

Quelle + Bericht: touristiklounge.de

http://www.touristiklounge.de/veranstalt…reiserechtlinie
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Dienstag, 24. März 2015, 18:04

Interessant für 'Nur Hotel' Bucher

Hotrec kritisiert Ratsvorschlag zur Pauschalreiserichtlinie

BRÜSSEL. Die anstehende Novellierung der EU-Pauschalreiserichtlinie könnte enorme Kosten für Hotellerie und Tourismusindustrie mit sich bringen. Davor warnt Hotrec, der europäische Dachverband des Gastgewerbes, der den Standpunkt des europäischen Rates zur Pauschalreiserichtlinie als äußerst besorgniserregend betrachtet.

„Sollte die neue Richtlinie diese Leistungen umfassen, müssten viele Hotels entweder den Preis für diese Angebote erhöhen oder sie gar nicht mehr anbieten. In jedem Fall sind Hotels und Verbraucher negativ betroffen“, so Christian de Barrin, Generalsekretär von Hotrec. Denn mit der Deklaration „Pauschalreise“ sind strengere Vorgaben und Informationspflichten verknüpft, die Hoteliers und Veranstalter betreffen.

Hier noch kostenlos ganz zu lesen, die FVW darf ich natürlich nicht zitieren.

http://www.ahgz.de/branchenpolitik/hotre…0012220502.html
Freedom's just another word for nothing left to lose...

4

Samstag, 25. April 2015, 16:07

Mal ein ironischer, aber wahrer Beitrag
http://karl-born.de/wp/eine-bbb-im-stil-…ost-von-wagner/


Es geht nicht nur um den Sicherungsschein, den jedes Büro bräuchte! Das sind Peanuts,
es geht um die gesamte Haftung, welche kurz mal in die Millionen geht ....Da haben
VA einen gänzlich anderen Background, welche auch an
die Versicherungssummen gekoppelt sind...

Der DRV hat schon aufgegeben, ich bin ja gespannt :ironic:
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Freitag, 10. Juli 2015, 09:35

Die EU-Kommission hat am 21.5.2015 den bisherigen Wortlaut der neuen Pauschal- und
Reisearrangements-Richtlinie auch auf deutsch veröffentlicht.
Da der Rat jedoch auch im Juni 2015 nicht einig war, wird die neue Richtlinie nicht vor Herbst 2015 verabschiedet
werden.
Damit bleibt den Mitgliedstaaten noch 2 Jahre zur Umsetzung in das nationale
Recht wie den §§ 651a bis m BGB.

Wer die Muße besitzt und Interesse hat, hier die deutsche Fassung:

http://data.consilium.europa.eu/doc/docu…015-INIT/de/pdf
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6

Freitag, 18. Dezember 2015, 11:28

Die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie ist im EU-Amtsblatt veröffentlicht:
Gemäß Art. 28 I ist sie bis zum 01.01.2018 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 01.07.2018 anzuwenden; die Richtlinie 90/314/EWG wird mit Wirkung vom 01.07.2018 aufgehoben.

★ Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D…%3AFULL&from=DE
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Sonntag, 10. Juli 2016, 22:21

Achtung Pauschalreise

titelt die FAZ und weist auf einige "Verschlimmbesserungen" bei der neuen Pauschalreiserichtlinie hin,
die bis Juli 2018 in Deutschland umgesetzt sein muß:

"Der Urlaub ist schon gebucht und bezahlt,
dann verlangt der Reiseanbieter kurz vor dem Flug noch einen Nachschlag"


http://www.faz.net/aktuell/finanzen/mein…rue#pageIndex_2
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Jimi Hendrix

Sternedieb

Master Amigo

Beiträge: 45 241

Wohnort: Im wilden Süden....

Beruf: Semsakrebslor

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8

Montag, 11. Juli 2016, 21:16

Die Möglichkeit, Reisepreise nachträglich zu ändern, soll vollständig aufgehoben werden.



Das steht im Eingangsposting ... hätte sich damit praktisch komplett geändert .... :denk:

9

Dienstag, 12. Juli 2016, 08:09

Die Möglichkeit, Reisepreise nachträglich zu ändern, soll vollständig aufgehoben werden.



Das steht im Eingangsposting ... hätte sich damit praktisch komplett geändert .... :denk:


Jau, ist mir auch aufgefallen :ironic:

Da hat die EU halt zu Gunsten gewisser Lobbyisten gahandelt.
"Was mut, dat mut" sagt man bei uns :thumbsup:
Ich halte es für einen sehr schlechten Witz :cursing: , dass man als Verbraucher im Fall der Fälle nicht zurück treten darf.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

10

Dienstag, 12. Juli 2016, 09:15

Sollte die Möglichkeit, einen Nachschlag zu verlangen, so umgesetzt zu werden, werden Frühbucherangebote ad absurdum geführt.
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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11

Dienstag, 12. Juli 2016, 09:53

Schon seit Jahren sind Frühbucherpreise keine Garantie, dass man wirklich den besten, günstigsten Preis zahlt. Je nach Buchungslage kann es immer noch passieren, dass es Sonderangebote gibt,die sich unterhalb der Frühbucherpreise bewegen. Als Frühbucher hat man eigentlich nut die Gewissheit, dass man sich sein gewünschtes Hotel samt der gewünschten Zimmerkategorie rechtzeitig gesichert hat und nicht das nehmen "muss", was übrig ist. Mehr nicht.

Wenn jetzt die Veranstalter auch noch Nachschlag verlangen dürfen, frage ich mich, wozu sie überhaupt noch gebraucht werden??? Ich hoffe, die Veranstalter sind clever genug, die Sache mit dem Nachschlag nicht auszunutzen. Wäre ja einfach: Lockangebote rausgeben und dann kurz vor knapp nochmal Nachschlag bei den Gästen fordern. Das mag vielleicht eine gewisse Zeit für die Veranstalter gut gehen... aber die Konsequenz wird vermutlich sein, dass der ein oder andere sich bei der nächsten Reise 5x überlegt, ob er nochmal über einen Veranstalter bucht.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

12

Dienstag, 12. Juli 2016, 10:11

Die praktische Umsetzung einer Nacherhebung ist auch nicht so einfach.
Welcher Reiseveranstalter legt gerne seine Kalkulation offen?
Das wäre aber Voraussetzung.

Es reicht ja nicht zu sagen, der Kerosinpreis ist gegenüber der Kalkulation um 10 Prozent gestiegen,
die Gesamtkalkulation bei z.B. unveränderten Hotelkosten usw. macht dann vielleicht
nur noch eine Preissteigerung von 5 Prozent. Und jedes Hotel ist anders kalkuliert.

Aber natürlich besteht die Gefahr, das jemand pauschale Berechnungen weitergibt
und die muß man dann als Kunde des Reiseveranstalters erst einmal erfolgreich abwehren
oder seinen Urlaubsantritt gefährden. Besonders, wenn kurzfristig vor Reiseantritt.

PS: Pauschalreisen beim Veranstalter sind allerdings kaum ein Thema für mich.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

13

Dienstag, 12. Juli 2016, 10:51

Die praktische Umsetzung einer Nacherhebung ist auch nicht so einfach.
Welcher Reiseveranstalter legt gerne seine Kalkulation offen?

.


OK, das mag ja sein Cuate.

Es geht hier aber eher ums Prinzip und da der Verbraucher im Fall der Fälle nicht vom Vertrag zurück treten kann, verpaßt die EU dem Verbraucher eine schallende Ohrfeige.
Projeziere den Fall doch mal in den normalen Alltag - da hast Du als Verbraucher idR immer ein Rücktrittsrecht.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

14

Dienstag, 12. Juli 2016, 12:03

Schon seit Jahren sind Frühbucherpreise keine Garantie, dass man wirklich den besten, günstigsten Preis zahlt. Je nach Buchungslage kann es immer noch passieren, dass es Sonderangebote gibt,die sich unterhalb der Frühbucherpreise bewegen. Als Frühbucher hat man eigentlich nut die Gewissheit, dass man sich sein gewünschtes Hotel samt der gewünschten Zimmerkategorie rechtzeitig gesichert hat und nicht das nehmen "muss", was übrig ist.


Die Konsequenz wird sein, dass viele Kunden mit dem Buchen bis auf den letzten Drücker warten. Das kann nicht im Interesse der VAer liegen. Sie werden gut beraten, wenn sie die Möglichkeit, Nachschläge zu verlangen, vertraglich ausschlössen. Andernfalls haben sie im Juni nicht mal eine blasse Ahnung, wieviele Leute im Juli mit ihnen wegfliegen wollen.
Gutmensch und Bahnhofsklatscher

WXYZ

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15

Dienstag, 12. Juli 2016, 12:12

Die praktische Umsetzung einer Nacherhebung ist auch nicht so einfach.
Welcher Reiseveranstalter legt gerne seine Kalkulation offen?

.

OK, das mag ja sein Cuate.

Es geht hier aber eher ums Prinzip und da der Verbraucher im Fall der Fälle nicht vom Vertrag zurück treten kann, verpaßt die EU dem Verbraucher eine schallende Ohrfeige.
Projeziere den Fall doch mal in den normalen Alltag - da hast Du als Verbraucher idR immer ein Rücktrittsrecht.
Ja wo denn ? Innerhalb von 7 Tagen bei stationären Einkäufen und 14 Tage beim Online-Einkauf. Aber nicht bei einer Pauschalreise, die Du 6 oder noch mehr Monate vorher gebucht hast.

16

Dienstag, 12. Juli 2016, 12:29

Wenn mein Versicherungsanbieter unterjährig glaubt mir mehr abknöpfen zu müssen, habe ich ein Sonderkündigunsrecht.
Gleiches gilt für Krankenkassen und und und und .............
Auch das sind Verträge, die lange vorher abgeschlossen werden !

Was ist wenn Du z.B. Möbel oder auch ein Auto bestellst (die schon mal 3 Monate Lieferzeit haben können) ?
Sind dort auch spätere Preiserhöhungen erlaubt, die Du akzeptieren MUSST !
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

17

Mittwoch, 13. Juli 2016, 09:34

Geändert hat sich gegenüber der bisherigen Rechtslage nur
a) die Höhe des möglichen Aufpreises (statt 5% künftig 8%);
b) das gesetzliche Erfordernis, bei entsprechenden Klauseln in den Reisebedingungen nicht nur eine Erhöhung des Preises, sondern auch eine Preissenkung vorzusehen; (Anm.,welchen zu beweisen unmöglich ist)
c) die formalen Voraussetzungen für Erhöhungsklauseln.
Geblieben ist der sehr restriktive Katalog der Gründe für eine zulässige Preiserhöhung.

Die Formulierung von Preiserhöhungsklauseln ist noch immer schwierig.
Bei der letzten "Krise" mit den Kerosinpreisen haben die Klauseln mehrerer Veranstalter der AGB-Kontrolle nicht standgehalten (Verfahren vor OLGs und dem BGH).

Hier Führichs Zusammenfassung :
http://www.reiserecht-fuehrich.de/PDFs/R…W%20PRiLneu.pdf
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (13. Juli 2016, 09:36)


18

Mittwoch, 13. Juli 2016, 12:26

@Dodo

In dem Beitrag heißt es ja auch:

Kleinere („unwesentliche“) Abweichungen von der gebuchten Reise müssen toleriert werden, wenn sie für den Durchschnittsurlauber akzeptabel sind


Was wäre Deiner Erfahrung nach eine unwesentliche Abweichung ?
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

19

Mittwoch, 13. Juli 2016, 12:52

Die Begrifflichkeit "Durchschnittsurlauber" ist das größer zu fassende Problem. Zuvor ging es immer darum, wenn dem Reisegast selber etwas nicht zugemutet werden konnte. Nun geht er in der Masse der Reisenden unter und der "Durchschnittsurlauber" (was für ein garstiger und rechtlich kaum zu fassender Begriff) wird für elend lange Streitigkeiten für jedes auftretende Problem durch jede infragekommende Instanz herhalten müssen. :Nope:
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Jimi Hendrix

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Beruf: Unternehmensberater

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20

Mittwoch, 13. Juli 2016, 14:03

Du
Wenn mein Versicherungsanbieter unterjährig glaubt mir mehr abknöpfen zu müssen, habe ich ein Sonderkündigunsrecht.
Gleiches gilt für Krankenkassen und und und und .............
Auch das sind Verträge, die lange vorher abgeschlossen werden !

Was ist wenn Du z.B. Möbel oder auch ein Auto bestellst (die schon mal 3 Monate Lieferzeit haben können) ?
Sind dort auch spätere Preiserhöhungen erlaubt, die Du akzeptieren MUSST !
Du musst die nur die Möglichkeiten (juristisch abgesichert) der Automobil-Neuwagenhändler anschauen, wenn die Lieferzeiten 4 Monate übersteigen. Da kann der Autohändler sehr wohl eine erneute Preisanpassung (auf den dann aktuellen Preis) durchsetzen. Er muss es nur vorher im Vertrag manifestieren. Viele tun es, ohne das es dem Käufer auffällt.