Anmelden oder registrieren!

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Reiseforum - Reiseberichte. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

41

Donnerstag, 13. Juni 2019, 16:04

Woher haette ich denn wissen sollen, dass der urspruengliche Preis bei 37.000 Euro liegt?

42

Donnerstag, 13. Juni 2019, 16:08

Wenn da so ein hoher Preisunterschied ist,hätte ich mich schon gewundert und nicht einfach gebucht.

Woher haette ich denn wissen sollen, wie hoch der originale Preis ist?

43

Donnerstag, 13. Juni 2019, 16:09

Wenn da so ein hoher Preisunterschied ist,hätte ich mich schon gewundert und nicht einfach gebucht.
Jo, danke dir!

44

Donnerstag, 13. Juni 2019, 16:49

Woher haette ich denn wissen sollen, dass der urspruengliche Preis bei 37.000 Euro liegt?
Gegenfrage: Woher wusstest du denn, das es ein "Schnäppchen" ist... :corräkt:

45

Donnerstag, 13. Juni 2019, 21:28

Allerdings darf man davon ausgehen, daß der Verursacher dieses Preis-Verwirrspiels nicht der Buchende war. Ob das nun Konsequenzen für den verantwortlichen Reiseveranstalter nach sich zieht, wird sich bei Überprüfung zeigen. So man dies will. Alleine der Streitwert bei der Differenz von mehr als 30.000 € dürfte für hohe Grund-/Gerichtskosten sorgen, so man denn weitere Schritte einleitet und deren Übernahme (durch wen letztlich?) offen bleibt. So könnte man durchaus einem imaginären Schaden richtiges Geld hinterherwerfen - oder das "große Los" ziehen. :skeptisch:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (13. Juni 2019, 23:08)


46

Donnerstag, 13. Juni 2019, 23:10

Wenn da so ein hoher Preisunterschied ist,hätte ich mich schon gewundert und nicht einfach gebucht.
Woher haette ich denn wissen sollen, dass der urspruengliche Preis bei 37.000 Euro liegt?
Gegenfrage: Woher wusstest du denn, das es ein "Schnäppchen" ist... :corräkt:
Hatte keine Ahnung dass dieses "Angebot" einen so krassen Preisunterschied aufweist. Habe den Endpreis von 5000 Euro gesehen und die Seite von TUI nochmals gecheckt, wo der selbe Endpreis angegeben worden ist. Hätte nie im Leben gedacht dass die 37.000 Euro für so ein Ding wollen :D

47

Freitag, 14. Juni 2019, 01:25

@cuate
Ich nehme nicht an, das Phiros123 auf Erstattung der Differenz von 35k€ zu klagen beabsichtigt, weshalb auch der Streitwert nicht in dieser Höhe anzusiedeln ist.

Vielmehr wäre es nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich, bei einem so offensichtlichen Preisunterschied auf der Einhaltung des Vertrages bestehen zu wollen.
Die Rechtsprechung bejaht dies, wenn der angegebene Preis lediglich 30% des regulären beträgt.

Eigentlich vermute ich, dass an eine Klage überhaupt nicht gedacht ist sondern vielmehr an eine einvernehmlich herbeizuführenden Kompensation für den Phiros123 entstandenen "Schaden" durch die Einschränkung seiner Urlaubszeit auf den gegenständlichen Reisezeitraum.

Das kann nur ein immaterieller sein, weshalb meines Erachtens auch diese Ansinnen ins Leere gehen wird.

Meines Wissens gibt es überhaupt keine gerichtliche Entscheidung in Deutschland, die einem Buchenden einen Anspruch auf Vertragserfüllung einer falsch ausgepreisten Reise zugesprochen hat hingegen einige, die die Kündigung des Vertrages seitens des Anbieters für Recht erkannten (bei wesentlich geringeren Abweichungen!).

Einzige Erfolgschance ist des letzteren zähneknirschende Akzeptanz des fehlerhaften Preises zur Vermeidung einer rechtlichen Auseinandersetzung.

@Phiros123
Es spielt keine Rolle, ob das Hotel für die Dauer des Aufenthaltes nun 10k oder 37k€ gekostet hätte - für dich bestünde jedenfalls die Möglichkeit, das über einen anderen Buchungsweg festzustellen. Bei derartigen Auffälligkeiten mit Nichtwissen zu bestreiten dürfte keinen Erfolg haben.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

48

Freitag, 14. Juni 2019, 04:23

Das Amtsgericht Hannover hat sehr viele "Erklärungsirrtümer" des RVA TUI auf dem Tisch.

Ein (ähnlich) älteres Urteil habe ich gefunden, dass Phiros nicht zu dem gebuchten Preis urlauben will, wurde von ihm ja deutlich erklärt.

Vor dem Amtsgericht Hannover wurde ein Verfahren auf Feststellung, dass ein Reisevertrag gültig ist, durch einen rechtskräftigen Vergleich beendet.

Der Kläger hatte auf dem Buchungsportal „Holiday Check“ bei dem Reiseveranstalter TUI eine 14-tägige Reise auf die Malediven gebucht. Der Preis betrug 2.570 EUR. Enthalten war eine Junior-Suite mit Meerblick all inclusive für zwei Personen. Er leistete für sich und seine Lebensgefährtin eine Anzahlung von 642,50 EUR.

Der tatsächliche Wert der Reise betrug 13.562 EUR. Der Reiseveranstalter weigerte sich, die Reise zu dem ausgeschriebenen Betrag zu leisten. Er hat den Reisevertrag wegen Irrtums angefochten. Eine Mitarbeiterin habe bei der Eingabe der Reise in das System einen gewährten Rabatt nicht nur einmalig, sondern für jeden Tag eingegeben. Das sei ein irrtümliches Verhalten, das auch für den Kläger wegen der extremen Preisdifferenz erkennbar gewesen sei.

Der Kläger verlangte nun vor Gericht die Feststellung, dass der geschlossene Reisevertrag wirksam sei. Auf Vorschlag der Richterin einigten sich die Parteien. Der Reiseveranstalter gewährt dem Kläger einen Reisegutschein im Wert von 4.750 EUR und zahlt die geleistete Anzahlung zurück. Dafür verzichtete der Kläger auf seine extrem günstige Reise.

Quelle | Amtsgericht Hannover, 554 C 11333/15


Ich finde den Vergleich sehr lohnenswert.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

49

Freitag, 14. Juni 2019, 08:34

Lohnenswert? sicher! Ich finde es allerdings zum Kotzen, aus den Fehlern anderer Kapital schlagen zu müssen!

50

Freitag, 14. Juni 2019, 08:51

Lohnenswert? sicher! Ich finde es allerdings zum Kotzen, aus den Fehlern anderer Kapital schlagen zu müssen!



Naja, das kann man sehen wie man will, denn Reiseunternehmen sind auch nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht Kapital aus (Tipp)Fehlern von Buchenden zu ziehen ;-)

Wenn Du heute eine Reise buchst, kannst Du morgen auch nicht sagen sagen "Sorry, war ein Irrtum"
Bei uns kommt es z.B. hin- und wieder vor, dass wir nach dem buchen einer Reise postwendend einen Parkplatz am Flughafen buchen, sowie am Urlaubsort einen Mietwagen.
Wer zahlt mir denn eventuell anfallende Strornokosten, wenn der RV urplötzlich nach ein paar Tagen von der Reise zurücktritt weil er sich vertan hat ?

Vielleicht sollte man im Reiserecht ein Stornorecht zugunsten der Buchenden einführen, wenn der RV zurücktritt :thumbsup:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (14. Juni 2019, 08:53)


51

Freitag, 14. Juni 2019, 11:12

Warum sollte ein Reisegast eine gekündigte Reise "stornieren"?

Im Übrigen kann sich auch ein Buchender auf einen Erklärungsirrtum berufen, beispielsweise wenn er anstatt dem 12.1. den 1.12. gebucht hat.

Dass die Klage im von Dodo geschilderten Fall zugelassen wurde wundert mich sehr ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

52

Freitag, 14. Juni 2019, 11:40

Warum sollte ein Reisegast eine gekündigte Reise "stornieren"?


Hat wer behauptet ?

Im Übrigen kann sich auch ein Buchender auf einen Erklärungsirrtum berufen, beispielsweise wenn er anstatt dem 12.1. den 1.12. gebucht hat.


Ein Reiseunternehmen kann einen Vertrag (ohne Gegenleistung) kündigen, wenn sie bemerkt haben, dass sie in der Preisgestaltung Bockmist gebaut haben.
In dem Fall zahlt niemand meine eventell daraus entstandenen Kosten.

Wenn ich als Buchender einen Tag nach Buchung merke, dass meine Kohle für die gebuchte Reise doch nicht ausreicht, habe ich Pech gebabt und muss teuren Storno zahlen ...... oder komme ich da mit Erklärungsirrtum aus der Sache raus ?

Naja, es ist so wie es ist und unser gemeinsames ergoogeltes Wissen wird dem TE ohnehin nicht helfen.
Insofern bin ich froh, dass unsere Dodo stets bemüht ist aufzuklären :thumbsup: :TOP:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

53

Freitag, 14. Juni 2019, 12:43

Lass das doch einfach den t.o. entscheiden ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

54

Freitag, 14. Juni 2019, 15:36

Lohnenswert? sicher! Ich finde es allerdings zum Kotzen, aus den Fehlern anderer Kapital schlagen zu müssen!



Stimmt! Und wieso kann TUI aus dem Fehler (habe Urlaub beantragt, der nicht mehr geandert werden kann) von mir Kapital schlagen und die Reise einfach so stornieren? Ich bleibe auf meiner beschraenkten Urlaubszeit sitzen, nur weil ich die angebotene Reise von der TUI in Anspruch nahm. Somit bin ich der Verlierer.

55

Freitag, 14. Juni 2019, 15:44

Nachdem ich den Reisevertrag von TUI bekommen habe, wurden mir auch meine Urlaubstage bestätigt. Leider kann ich diese nicht mehr ändern und bin nun mehr eingeschränkt in meiner zukünftigen Urlaubsplanung.
Und was hättest du getan, wenn du die Reise durchgewunken bekommen hättest zum error Preis?...wenn man deinen Urlaub NICHT genehmigt hätte?

56

Freitag, 14. Juni 2019, 19:17

@Aramis
Wie sonst ist diese deine Bemerkung zu verstehen:

"Vielleicht sollte man im Reiserecht ein Stornorecht zugunsten der Buchenden einführen, wenn der RV zurücktritt"
Weigert sich der Veranstalter die Reise zum Preis der error fare durchzuführen braucht der Kunde doch nicht noch zu stornieren?

Und nochmal "ich hab nun doch keine Kohle" ist kein Schreibfehler, es würde sich wenn schon um einen Kalkulationsirrtum handeln.


Im Übrigen brauche ich Google für solche Sachverhalte nicht, du musst also leider alleine googlen.@Phiros123
Versuche es doch auch mal mit Pragmatismus und beziffere einen Schaden, der dir durch die Festlegung auf die gegenständlichen Reisezeit entstanden ist.

Genau danach wirst du nämlich ggf. gefragt werden.

Ein Schadenersatz setzt einen Schaden voraus, in deinem Fall wäre das z.B. eine alternative Reise, die vor deiner Buchung zum Sonderpreis einen Betrag X gekostet hat und inzwischen einen Betrag X+n kostet. Einen immateriellen Schaden darzulegen bin ich außerstande.

Was du m.E. brauchst wäre eine Kulanz der TUI beispielsweise in Form eines Reisegutscheins.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

57

Freitag, 14. Juni 2019, 20:32

Versuche es doch auch mal mit Pragmatismus und beziffere einen Schaden, der dir durch die Festlegung auf die gegenständlichen Reisezeit entstanden ist.

Genau danach wirst du nämlich ggf. gefragt werden.


Gut möglich und vermutlich hat er da schon intern eine Linie.
Jedenfalls ist er (und wird vermutlich auch) gut beraten, dies hier und auch in dieser frühen Phase
nicht öffentlich für alle einsehbar zu diskutieren und offenzulegen.
Kann die Position gegenüber der Gegenseite eher schwächen.
Man weiß nie, welche Informationen von wem wohin gehen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

58

Freitag, 14. Juni 2019, 20:59

Ich hatte nicht dazu aufgefordert die Bezifferung des Schadens zu veröffentlichen, cuate.

Ferner hatte ich ja mehrfach darauf hingewiesen, dass das Heil imho nicht im Klageverfahren zu suchen wäre sondern in einer einvernehmlichen unstreitigen Vereinbarung.

Phiros123 fokussiert auf den Nachteil, der ihm durch die Einschränkung des Reisezeitraumes entstanden ist und begehrt auf dieser Grundlage eine Kompensation.

Daher mein Hinweis eben diesen zu beziffern gegenüber dem Antragsgegner.

Ein mögliches Beispiel habe ich genannt, bisher bleibt die Argumentation trotz riesiger Buchstaben denkbar schwach ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

59

Samstag, 15. Juni 2019, 00:20

Ich hatte nicht dazu aufgefordert die Bezifferung des Schadens zu veröffentlichen, cuate.


Auch ich hatte nirgendwo behauptet, daß dies so sei.
Mit meinem Tipp wandte ich mich einzig an den Threaderöffner und mögliche Vorgehensweise.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

60

Samstag, 15. Juni 2019, 00:45

Da du mich zitiert hattest war das für mich so nicht erkennbar ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D