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21

Montag, 10. Juni 2019, 11:53

Ja, werde morgen definitiv rechtliche Hilfe einholen und mich gut beraten lassen. Bin mal gespannt, was von der TUI kommen wird.

22

Montag, 10. Juni 2019, 12:00

Da RVA immer vor Gericht ihre Preispolitik offen legen müssen (was natürlich kein RVA will), wird immer ein Vergleich angespornt.
Such Dir blos einen kopetenten RA aus, welcher im Reiserecht wirklich bescheid weiß.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (10. Juni 2019, 12:01)


23

Montag, 10. Juni 2019, 12:13

Werde mein Bestes geben ;D
Hoffe zumindest auf eine Entschädigung bezüglich meiner eingeschränkten Urlaubsplanung, die wegen der Buchung geschehen ist :skeptisch:

24

Montag, 10. Juni 2019, 12:14

Hast Du auf der norwegischen Seite der TUI gebucht, oder auf der deutschen Seite? Das wäre noch wichtig, da in NOR nicht das BGB greift.
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25

Montag, 10. Juni 2019, 12:20

Habe über Gulet.at gebucht (österreichische Seite, jedoch über TUI Deutschland Vertrag abgeschlossen). Ich habe jedoch meine norwegische Adresse als Vertrags/Rechnungsadresse angegeben. Weiß nicht ob das eine wichtige Rolle spielt?!

26

Montag, 10. Juni 2019, 12:23

Das dürfte dann kein Problem sein, da Du ja ebenso ein EU Pass hast.
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27

Montag, 10. Juni 2019, 12:26

Jo, den habe ich.

28

Montag, 10. Juni 2019, 12:28

Dann drücke ich mal die Daumen und halte uns auf dem Laufenden :ironic:
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29

Montag, 10. Juni 2019, 12:31

Besten Dank :) Werde euch auf dem Laufenden halten :TOP:

30

Montag, 10. Juni 2019, 12:33

Hoffe zumindest auf eine Entschädigung bezüglich meiner eingeschränkten Urlaubsplanung, die wegen der Buchung geschehen ist :skeptisch:


§122 BGB wird wohl hier nicht greifen, es sei denn Du kannst es beweisen.
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31

Montag, 10. Juni 2019, 12:56

Ergänzung:
Der §122 BGB deckt zwar nur einen sogenannten negativen Schaden des Reisenden ab, also zB. vergebliche Vertragsabschlusskosten. Nicht aber z.B. die Mehrkosten einer anderen Ersatzreise.
Ich würde aber trotzdem, falls TUI wieder damit (Erklärungsirrtum) durchkommt, dem RA diese Möglichkeit nahelegen, da ein mir bekannter RA damit durchaus Erfolg hatte.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (10. Juni 2019, 12:58)


Nurgle84

Junior Amigo

Beiträge: 114

Wohnort: Nidderau (DE) und Chaloem Phra Kiat, Buriram (TH)

Beruf: Frachtabfertiger

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32

Montag, 10. Juni 2019, 15:49

37.000,- Euro :cursing: :cursing: :cursing: :cursing:

Junge, Junge hast du das komplette Hotel gebucht oder was? :contentteam:

33

Montag, 10. Juni 2019, 16:20

Tja, die Nacht kostet in diesem Hotel eben mal um die 2600,- €uronen , wenn dann für 14 Tage online 5000.- € bestätigt wird, versucht man eben sein Glück :ironic:
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34

Montag, 10. Juni 2019, 19:44

@Phiros123
Danke für die Spezifikation - bei diesen Dimensionen ist eine Einrede auf dem "kleinen Dienstweg" natürlich aussichtslos ...
Ich bin gespannt auf deine weiteren Berichte.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

35

Montag, 10. Juni 2019, 20:52

Wenn da so ein hoher Preisunterschied ist,hätte ich mich schon gewundert und nicht einfach gebucht.

36

Dienstag, 11. Juni 2019, 01:31

Man kann sich wundern und trotzdem buchen - kost´ ja nix.

Eine Forderung auf Schadenersatz wegen "eingeschränkter Urlaubszeit" ist allerdings auch ein sehr sportliches Ansinnen ...

Sicherlich wird ein "kopetetener" Anwalt Phiros123 dabei unterstützen - oder in größter Not auch Dodo ... :ironic:
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

37

Dienstag, 11. Juni 2019, 05:02

Oh, da ist mir doch glatt ein Fipptheler passiert und wer findet ihn? :pfft: :kuller:
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38

Dienstag, 11. Juni 2019, 08:26

Hinweis zu den Verhaltensregeln bei Travelamigos:

"Jedem unterläuft mal ein Tippfehler, über den man leicht hinwegsieht ..."

Daher die Bitte, Beiträge durch solche Spitz"findigkeiten" nicht unnötig aufzublähen, die wiederum zu Reaktionen und OT'Beiträgen verleiten können. Weitere derartige Spitzen werden ohne Ankündigung deaktiviert.

Und damit bitte zurück zum Thema.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (11. Juni 2019, 08:27)


39

Dienstag, 11. Juni 2019, 08:30

Wie hoch würdet ihr denn meine Chancen auf Schadensersatz bzw. Kompensation einschätzen? Gibt es überhaupt einen Spielraum?

40

Dienstag, 11. Juni 2019, 09:00

Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Wenn nicht, dann empfehle ich unseren Experten hier https://www.reiserechtsexperte.de/kosten…steinschatzung/
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