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Mittwoch, 14. November 2018, 09:52

Entschädigungszahlung TUIfly

Wir hatten am 21.07.2018 auf einem Flug mit TUIfly von Düsseldorf nach Lanzarote 4,5 Stunden Verspätung. Beim Einchecken wurden wir über unsere Rechte und über den Grund der Verspätung informiert. Die Wartezeit am Flughafen wurde uns durch je einen 15 EUR-Gutschein versüßt. Nach Rückkehr haben wir in eigener Regie TUIfly wegen des Anspruches auf Entschädigung angeschrieben. Nach rund 4-wöchiger Wartezeit keinerlei Reaktion seitens TUIfly. Auf telefonische Nachfrage wurde uns lediglich der Eingang unseres Schreibens bestätigt und eine Bearbeitungszeit aufgrund saisonal bedingt hohem Posteingang von 12-14 Wochen prognostiziert.

Nach 14-wöchiger Wartezeit haben wir dann erneut nach dem Status unserer Anfrage bei TUIfly nachgefragt. Hier wurde uns dann eröffnet, dass unser Entschädigungsanspruch anerkannt worden wäre und die vorgelegten Unterlagen vollständig seien. Mit einer Zahlung der Entschädigung könnten wir nun bis spätestens in 3 Wochen rechnen.

Die Zahlung ist zwar noch nicht erfolgt, dafür hat uns die TUIfly noch einmal abschließend zu dem Vorgang angeschrieben. In dem Schreiben geht man noch einmal darauf ein, dass in unserem Fall eine Entschädigung in Höhe von 400 EUR pro Teilnehmer zu zahlen ist. TUIfly habe jetzt einen Betrag in Höhe von 389,47 EUR zur Zahlung angewiesen. Wie TUIfly diesen Betrag ermittelt hat, wird nicht erläutert und ist auch für uns nicht nachvollziehbar.

In einer weiteren Mail an TUIfly habe ich jetzt darum gebeten, uns zu erklären, warum hier ein Abzug in Höhe von 10,53 EUR pro Teilnehmer vorgenommen wurde.

Wie sehen das die Experten hier in diesem Forum: Sollte man die reduzierte Zahlung akzeptieren? Sollte man auf die Zahlung des vollständigen Entschädigungsbetrages bestehen, sofern für den Abzug nur fadenscheinige Gründe angegeben werden?

Sina

Master Amigo

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2

Mittwoch, 14. November 2018, 10:05

Zumindest sollte TUIfly Euch erklären, wie und warum dieser Abzug zustande kommt. Vieleicht versuchen die, irgendwie den € 15,- Gutschein, den es am Flughafen gab, zu verrechnen?!?

Ob man danach wegen € 10,53 noch großartig Zeit und Engergie investieren soll, kann ja jeder für sich entscheiden. Mir wäre es vermutlich zu blöd, aber interessieren würde mich der Grund für diesen Abzug schon.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Mittwoch, 14. November 2018, 10:17

Zwar könnte man jetzt sagen: Kleinbetrag, vergiß es.

Der Anspruch beträgt allerdings 400 € für die Entfernungsstufe lt. EU-Verordnung 261/2004 und Abzüge bei der Ausgleichszahlung für mehr als 3 Stunden Flugverspätung am Ankunftsort sind nicht vorgesehen. Aber wenn TUIfly das bei jedem Anspruch macht und gut 2,5 Prozent einbehält, kommt da auch im Jahr (speziell bei dem allgemeinen Flugchaos im Sommer 2018) eine schöne Summe zusammen. Sie werden vermutlich davon ausgehen, daß etliche Kunden das einfach so wegstecken. Die Argumentation zum Abzug würde mich jetzt auch interessieren.


@Sina
Der 15€ Gutschein am Flughafen für Verpflegung etc. ist separat zu sehen und kann in keinem Zusammenhang mit der Ausgleichszahlung gesehen und herangezogen werden.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (14. November 2018, 10:32)


4

Mittwoch, 14. November 2018, 10:33

Danke für die ersten Einschätzungen.

Sicher kann man oder sollte man über die weitere Vorgehensweise erst dann entscheiden, wenn TUIfly darlegt, warum dieser Abzug erfolgte. Ich würde gerne die Stellungnahme von TUIfly hier einstellen. Evtl. könnte man dann noch einmal darüber diskutieren, ob es sinnvoll wäre, die Differenz nachzufordern oder besser nicht.

Sina

Master Amigo

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5

Mittwoch, 14. November 2018, 11:14

Das wäre auf jeden Fall gut, danke!
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

6

Mittwoch, 14. November 2018, 13:32

Nochmals anschreiben und ausdrücklich auf die FluggastrechteVO Art. 7 Bezug nehmen, mit der Aufforderung, die in der Verordnung festgesetzte Summe zu überweisen.
Mehr würde ich nicht schreiben. Hier wurde wohl der bürokratische Aufwand abgerechnet, dieses ist in der EU/VO nirgens vorgesehen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

7

Donnerstag, 15. November 2018, 08:01

Ich habe den Grund für den Abzug jetzt selbst gefunden. Ich hatte nach Rückkehr für die Verspätung eine Reisepreisminderung
(Pauschalreise) lt. Frankfurter Tabelle (zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus) bei dem Veranstalter (TUI) geltend gemacht. Daraufhin
hat man uns diese Summe als Entschädigung gezahlt. Genau diese Summe hat man (TUIfly) jetzt bei der Entschädigung für die Flugverspätung
abgezogen. Möglicherweise ist diese Vorgehensweise statthaft, sicher bin ich aber nicht. Wären hier der Reiseveranstalter und die Airline aus
verschiedenen Unternehmen gekommen, hätte man sicher den Zusammenhang gar nicht herstellen können.

8

Donnerstag, 15. November 2018, 08:32

Der Pauschalreiseanbieter hat rein gar nichts mit der Flugverspätung zu tun.
Vermutlich hat TUI7TUIFly in dem Fall gedacht, dass man "billig" raus kommt :pfft:

Ich finde Du hast alles richtig gemacht und vor allem viel Geld gespart indem Du die Sache mit verhältnismäßig wenig Aufwand selber in die Hand genommen hast :thumbsup:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

9

Donnerstag, 15. November 2018, 08:41

Es gibt unterschiedliche Ansichten zum Sachverhalt.
Und Gerichtsentscheidungen in beide Richtungen. Hier ein paar Beispiele:

http://www.flugrechte.eu/index.php?qa=11…iseveranstalter
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Jimi Hendrix

10

Donnerstag, 15. November 2018, 09:05

Jetzt hat auch TUIfly offiziell zu meiner Anfrage geantwortet:

"Wir kommen zurück auf Ihr Internetfeedback und haben Ihren Vorgang erneut geprüft.
Gerne informieren wir Sie, dass Sie von Ihrem direkten Vertragspartner, für die vorliegende Reklamation, bereits eine Regulierung von insgesmt 31,59 € erhalten haben. Diesen Betrag ziehen wir von unserer Ausgleichszahlung ab. Nach Art. 12 Abs. 1 der EU-Verordnung 261/2004 werden geltend gemachte Schadensersatzansprüche auf die gewährte Ausgleichszahlung angerechnet. Somit haben Sie pro Person den vollen Ausgleich in Höhe von 400 € pro Person erhalten."

Hier wird es wohl sinnvoller sein, die Sache so auf sich beruhen zu lassen. Der Aufwand, der u. U. hier betrieben werden müsste, steht wohl in keinem Verhältnis zu der noch zu erwartenden Summe.

11

Donnerstag, 15. November 2018, 10:15

Danke für Deine ergänzenden Informationen.
Scheint in der Tat wenig sinnvoll zu sein, den Vorgang weiter offenzuhalten.
Schreib mal, wie lange es von der Anerkennung bis zur Auszahlung letztlich gebraucht hat.
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Jimi Hendrix

Sina

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12

Donnerstag, 15. November 2018, 10:25

:danke:

:denk: :denk: :denk: Was zum Himmel meinen die mit den € 31,59, die Ihr schon erhalten haben sollt? Ich nehme an, Ihr wart zu dritt, oder? Weil, € 10,53 x 3 sind € 31,59. Alles etwas kurios. Oder hattet Ihr evtl. noch zusätzliche Auslagen (z. B. zusätzliche Snacks und Getränke am Flughafen, verspätungsbedingte höhere Parkgebühren, etc.), die Ihr beim Reiseveranstalter eingereicht habt? Anders kann ich mir das nicht erklären.
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Donnerstag, 15. November 2018, 11:30

Vergangenen Mittwoch (07.11.18) habe ich nach dem Bearbeitungsstatus gefragt (ich hatte den Eindruck, dass der Sachverhalt schon längst geklärt war, man aber nur gewartet hat, ob sich der Kunde noch einmal meldet). Am 14.11.18 ging der Betrag auf meinem Konto ein.

14

Donnerstag, 15. November 2018, 11:39

:danke:

:denk: :denk: :denk: Was zum Himmel meinen die mit den € 31,59, die Ihr schon erhalten haben sollt? Ich nehme an, Ihr wart zu dritt, oder? Weil, € 10,53 x 3 sind € 31,59. Alles etwas kurios. Oder hattet Ihr evtl. noch zusätzliche Auslagen (z. B. zusätzliche Snacks und Getränke am Flughafen, verspätungsbedingte höhere Parkgebühren, etc.), die Ihr beim Reiseveranstalter eingereicht habt? Anders kann ich mir das nicht erklären.

Das passt schon. Wie ich bereits erwähnte, hatte ich beim Veranstalter (TUI) eine Reisepreisminderung beantragt. Hieraus habe ich dann die 3 x 10,53 EUR erhalten, die anschließend auf die Entschädigugsleistung der TUIfly angerechnet wurden.

Sina

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15

Donnerstag, 15. November 2018, 12:11

Sorry, aber... :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: :kuller: :kuller: :kuller: :kuller: :kuller:

Ist irgenwie schon arm, wie TUI da mit Centbeträgen rumkröselt :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: Mannmannmann, was ist da nur los ?( Rechtsprechung hin oder her, aber aus Kulanz hätte man da imho schon auf € 35,- aufrunden können, wenn der Kunde schon das Geschäft damit hat, Veranstalter und Fluggesellschaft separat anzuschreiben... Eleganter und vor allem Kundenfreundlicher wäre es gewesen, Euch seitens TUI einfach die € 400,-/ Person zu erstatten und diese dann bei TUIfly in Regress zu nehmen. Die € 30,59 wird sich TUI wohl eh von TUIfly zurück holen :pfft:

Aber gut - sieh es sportlich, Du hast insgesamt € 400,- pro Person bekommen, wenn auch aus verschiedenen "Händen". So betrachtet kein schlechter Stundenlohn und ein netter Grundstock für den nächsten Urlaub :ironic:
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Donnerstag, 15. November 2018, 14:15

Ok, dass eine Pauschalreise bei TUI vorlag, wusste ich nicht. Die Verrechnung aber rechtens.
Es wird gerade bei Partnern (TOC/NEC und Condor bspw.) immer verrechnet und andere Gerichte ziehen dieses BGH Entscheid nach. Der EuGH sieht das (noch) anders.
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WXYZ

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17

Donnerstag, 15. November 2018, 16:30

Sorry, aber... :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: :kuller: :kuller: :kuller: :kuller: :kuller:

Ist irgenwie schon arm, wie TUI da mit Centbeträgen rumkröselt :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: :patschi: Mannmannmann, was ist da nur los ?( Rechtsprechung hin oder her, aber aus Kulanz hätte man da imho schon auf € 35,- aufrunden können, wenn der Kunde schon das Geschäft damit hat, Veranstalter und Fluggesellschaft separat anzuschreiben... Eleganter und vor allem Kundenfreundlicher wäre es gewesen, Euch seitens TUI einfach die € 400,-/ Person zu erstatten und diese dann bei TUIfly in Regress zu nehmen. Die € 30,59 wird sich TUI wohl eh von TUIfly zurück holen :pfft:

Aber gut - sieh es sportlich, Du hast insgesamt € 400,- pro Person bekommen, wenn auch aus verschiedenen "Händen". So betrachtet kein schlechter Stundenlohn und ein netter Grundstock für den nächsten Urlaub :ironic:


Was beim Laien u.U. als "Pfennig-Fuchserei" oder "kleinkarriertes" handeln gesehen wird, ist juristisch korrekt.

Anders zu handeln könnte sich u.U. nachteilig für TUI auswirken. Würde man z.B. den Betrag aufrunden oder sogar "großzügig" agieren, würde die Gefahr bestehen, dass in ähnlich gelagerten Fällen von Anwälten die Geschädigte vertreten, daraus entsprechende Ansprüche ableiten könnten. Und genau das könnte der TUI ganz viel Geld kosten.

Keine Frage, Vertriebsmitarbeiter und Marketing-Experten, deren Priorität der Kunde ist und die Interesse an einer Kundenbindung haben, würde so nicht entscheiden. Aber deren Entscheidung ist dabei nicht gefragt. Dort hat Justitia die Entscheidungshoheit, in Form der Hausjuristen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »WXYZ« (15. November 2018, 16:32)


Sina

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18

Donnerstag, 15. November 2018, 16:51

Dass das juristisch korrekt ist, ist mir schon klar. Aber trotzdem halte ich die Vorgehensweise für psychologisch unklug. Siehe vorliegender Fall - hätte TUI direkt die € 400,-/ Person bezahlt und dann intern mit TUIfly abgerechnet, wäre beim Kunden weder Verständnislosigkeit noch Misstrauen entstanden. Er hätte die ihm zustehende Entschädigung auf einen Schlag bekommen und alles wäre in Ordnung für ihn gewesen. Zudem hätte man sich Nachfragen, welche auch wieder Arbeitsaufwand bedeuten, erspart.
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Donnerstag, 15. November 2018, 18:21

Grundsätzlich ist immer die Airline für die Ausgleichszahlung, auch bei einer gebuchten Pauschalreise, der Ansprechpartner.

TUI als RV ist nicht für die Abwicklung der Flugverspätung hinsichtlich der EU-Verordnung zuständig. Ist ausdrücklich so geregelt und könnte trotz berechtigtem Sachverhalt im Klagefall vom RV als nicht zuständig abgeschmettert werden.

Es ist zwar hier in dieser Konstellation ein und derselbe, dahinterstehende Konzern. Aber zu behsndeln wie bei jeder anderen Airline, die im Auftrag von TUI Flüge durchführt.
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Freitag, 16. November 2018, 06:38

Ergänzend noch, dass sich der Fluggast für eine Variante der Kompensation entscheiden muss. Hierzu siehe das aktuelle BGH-Entscheid mit dem Aktenzeichen X ZR 126/13.

Der RVA kann verrechnen, wenn wegen Streichung oder Verspätung der LFF nach Verordnung 261/2004/EG geleistet hat und aus diesem Grund
auch gegen den RVA ein Anspruch besteht (Art. 12 VO EG 261 2004).

Artikel 12 der Verordnung 261/2004/EG:

Weiter gehender Schadensersatz
(1) Diese Verordnung gilt unbeschadet eines weiter gehenden Schadensersatzanspruchs des Fluggastes. Die nach dieser Verordnung gewährte Ausgleichsleistung kann auf einen solchen Schadensersatzanspruch angerechnet werden.


Dies bezieht sich auf das Recht der Anrechnung seitens des Reiseveranstalters. Umgekehrt hat der LFF (Airline) dieses Recht nicht, bei konzerneigenen Fluggebern aber fast
unmöglich durchzusetzen. ( der EuGH sieht es anders) Deshalb immer erst den RVA bzgl. Minderungsansprüche auffordern (BGB), dann erst den LFF ( VO (EG) Nr. 261/2004)

Exkurs, da es 2 unterschiedliche Rechtsgüter sind:
Minderungsansprüche gegen den Veranstalter gründen auf § 651i und § 651m BGB (vor dem 1.7.2018 gebucht) - §§ 651c und 651d nach dem 1.7.2018 gebucht, ergo des "alten" Gesetzes.
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