Eine kleine Maus
reicht aus. Die Nager sind gefährlich und die Airline, in dem Fall Air France, wurde dadurch entlastet.
Aus die Maus für Ausgleichszahlung. So urteilte soeben das AG Düsseldorf Az.: 47 C 17099/13
Mal abgesehen von dem fälschlicherweise angeführten "normalerweise ausgleichspflichtig
ab Verspätung von 5 Stunden Verspätung, hier wären 3 Stunden aktuell richtig"
http://www.derwesten.de/staedte/duesseld…-id9912477.html
PS: Es ist nicht überliefert, ob die Maus als Beweismittel vorgelegt wurde.
Sollte also jemand Einblick in die Urteilsbegründung haben, gerne her damit.
Ansonsten, wie ich persönlich finde, immer ein gutes Argument für Airlines.