Wie die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet ist nach einem Todesfall innerhalb einer Reisegruppe der Veranstalter nicht dazu verpflichtet, die Reisekosten für die Rückreise von anderen Gruppenangehörigen die vorzeitig nach Hause fliegen, zu tragen.
Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Aktenzeichen: 16 C 53/06).
Nachdem eine Norwegen-Touristin durch ein Unglück ums Leben gekommen ist, verlangte eine andere Frau aus einer Reisegruppe vom Reise-Veranstalter einen früheren kostenlosen Rückflug nach Deutschland. Obwohl der Veranstalter einen Rückflug organisierte, ohne Zusage einer Kostenübernahme, wollte die Klägerin das Geld dafür nicht übernehmen.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.