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Sternedieb

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1

Dienstag, 24. Februar 2009, 22:44

Todesfall - Urlaubsabbruch

Wie die Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet ist nach einem Todesfall innerhalb einer Reisegruppe der Veranstalter nicht dazu verpflichtet, die Reisekosten für die Rückreise von anderen Gruppenangehörigen die vorzeitig nach Hause fliegen, zu tragen.
Das hat das Amtsgericht Bonn entschieden (Aktenzeichen: 16 C 53/06).

Nachdem eine Norwegen-Touristin durch ein Unglück ums Leben gekommen ist, verlangte eine andere Frau aus einer Reisegruppe vom Reise-Veranstalter einen früheren kostenlosen Rückflug nach Deutschland. Obwohl der Veranstalter einen Rückflug organisierte, ohne Zusage einer Kostenübernahme, wollte die Klägerin das Geld dafür nicht übernehmen.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

ElBuitre

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2

Mittwoch, 25. Februar 2009, 09:15

Schwach

:sorry: Keine Aussage ob die betroffene Frau in einer Relation zu der Toten stand! (Verwandte oder Freundin/Mitreisende)

Werner

Sternedieb

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3

Mittwoch, 25. Februar 2009, 09:45

@ ElBuitre

das steht im Text.

andere Frau aus einer Reisegruppe


Es handelt sich somit um eine Mitreisende. Es ist davon auszugehen, dass wenn es sich um eine Verwante gehandelt hätte - es auch expizit vom Gericht erwahnt worden wäre.
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

4

Mittwoch, 25. Februar 2009, 09:59

vielleicht kann das zur Klärung beitragen:

Im verhandelten Fall war eine Norwegen-Touristin
durch Steinschlag ums Leben gekommen. Die Urlauberin sei durch den
Unfall körperlich selbst nicht beeinträchtigt worden.

Auch habe kein anderer Grund existiert, der eine
Fortsetzung der Norwegen-Reise hätte unzumutbar erscheinen lassen. Ein
Kündigungsrecht mit Anspruch auf einen kostenlosen Heimflug habe die
Frau deshalb nicht besessen.
Bericht von RP-Online

5

Mittwoch, 25. Februar 2009, 13:50

Der Reiseveranstalter hat die Zusatzkosten für den Flug nicht übernommen. Aber wie hätte es ausgesehen, wenn man nicht nur eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sondern integriert eine Reise-Abbruchversicherung gekauft hätte. Wäre diese Situation von der Versicherung abgedeckt. Weil man vermutlich auch als "Gruppe" gebucht hatte?

Viele Grüße cuate
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

6

Mittwoch, 25. Februar 2009, 13:54

bei einer GruppenBuchung mit einer Abbruchversicherung gehe ich davon aus das die Zusatskosten übernommen worden wären.
Bin aber kein Anwalt und vor Gericht wie auch auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand