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Sonntag, 29. Juli 2012, 23:21

Flugbuchung mit Fluege.de - Reservierungsanfrage verbindlich?

Hallo, ich wollte heute Abend bei Flüge.de einen Hin -und Rückflug nach Paris buchen. Dabei wurde mir ein Reisepreis von 197 Euro angezeigt. Also habe ich alle Daten eingegeben und auf Weiter geklickt. Daraufhin wurde mir ein Fenster gezeigt (ich kann wenn etwas unklar sein sollte auch noch Screenshots reinstellen), in dem von einer erfolgreichen Reservierung die Rede war. Außerdem sollte ich meine Kreditkartendaten für die Zahlung angeben. Mir fiel auf dass zu dem eigentlichen Flugpreis noch eine Gebühr für die Bezahlung per Kreditkarte (22€) zum eigentlichen Flugpreis zugerechnet wurde. (Im Nachhinein habe ich recherchiert und herausgefunden dass diese Praktik nicht rechtskonform ist, und deswegen auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Unistar GmbH läuft) Da der Flug aber trotzdem immer noch deutlich günstiger als bei den Mitbewerbern war, habe ich meine Daten eingegeben und auf Buchen geklickt. Daraufhin wartete ich einen kurzen moment und ein neues Fenster öffnete sich, in diesem Stand (ist jetzt kein genauer Wortlaut :ironic: ) "Ihr Flug ist leider bereits ausgebucht. Sie können aber einen dieser Flüge buchen". Darunter wurden mir verschiedene Angebote gezeigt. Da mir diese aber allesamt zu teuer waren, schloss ich die Seite. Nach 2 Minuten erhielt ich eine E-Mail mit folgendem Text

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Sehr geehrter ...
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Flugplatzreservierung!
Ihre Reservierung Hamburg - Paris, Hinflug: 16.11. 07:05 , Rückflug: 18.11. 19:05 wurde nicht vollständig beendet, sodass wir Ihr Ticket nicht final ausstellen konnten.
Um die Buchung bequem und ohne Neueingabe Ihrer Flugdaten abzuschließen, folgen Sie bitte diesem Link: Jetzt meine Buchungsdaten vervollständigen!Achtung! Flugpreise sind sehr dynamisch.
Den durch Sie reservierten Tarif von 99,00 € p.P. können wir nicht dauerhaft garantieren. Wir empfehlen Ihnen demnach schnell zu buchen.
Wenn Sie bezüglich Ihrer Flugzeiten ± 2 Tage flexibel sind, klicken Sie bei fluege.de auf attraktive AlternativangeboteIhre Sarah Richter von fluege.de
Reise-Expertin Flug
Unister GmbH
Barfußgäßchen 11
04109 Leipzig

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Was soll ich jetzt davon halten? In den AGB von fluege.de steht

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I. Vermittlungsauftrag
  1. Durch das Ausfüllen der vorgegebene Informationsfelder und dem Abschluss des Buchungsvorgangs beauftragen Sie Unister verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die vorgegebenen Informationsfelder (insbesondere E-Mailadresse, Name) sorgfältig ausfüllen, da es anderenfalls zu Fehlern im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses und/oder bei der vermittelten Leistung kommen kann, für welche Sie sodann verantwortlich sind.
  2. Die Verpflichtung von Unister beschränkt sich ausschließlich auf Vermittlungsleistungen. Die Unister hat insoweit nur den Status eines Reisebüros. Die ordnungsgemäße Erfüllung und/oder Durchführung der vermittelten Leistung als solche gehört nicht zu den Vertragspflichten.
  3. Sofern im Rahmen des Buchungsvorgangs die Möglichkeit besteht, Sonderwünsche anzugeben, sind diese stets unverbindlich. Die Unister übernimmt keine Gewähr, dass der jeweilige Leistungserbringer diesen unverbindlichen Sonderwünschen entspricht.
II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leistungserbringer
Jede Buchung, die Sie über die Website von Unister vornehmen, stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Leistungserbringer dar. Kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Leistungserbringer zustande, gelten für diesen Vertrag die AGB des Leistungserbringers. Hierin können bspw. Haftung, Stornierung, Umbuchung, Rückzahlung, Zahlungsbedingungen sowie weitere besondere Bedingungen geregelt sein. Die AGB des jeweiligen Leistungserbringers werden bei Auswahl der Leistungen angezeigt. Die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB ist vor Abgabe der Buchungsanfrage durch den Nutzer zu bestätigen.
III. Bestätigung der Buchungsanfrage, Berichtigung von Daten
Der von Unister vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer kommt erst durch die rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers zustande. Die von Unister an den Nutzer übermittelte Nachricht im Anschluss an die Buchungsanfrage stellt lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage dar. Bitte überprüfen Sie diese Zusammenfassung im Rahmen der dort angegebenen Fristen auf Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Daten und weisen Sie Unister bei Abweichungen zum Buchungswunsch innerhalb der jeweiligen Frist hierauf hin. Soweit der Unister innerhalb der jeweiligen Fristen keine Änderungswünsche zugehen, können spätere Änderungswünsche grds. nicht mehr berücksichtigt werden.



Heißt dass, das ich jetzt einen Flug gebucht habe oder nicht? Ich habe auf meinem anderen PC die Buchungsseite bereits geöffnet gehabt und habe die Buchung erneut durchgeführt, da mir ja vorher mittgeteilt wurde dass mein Flug bereits ausgebucht ist. Anscheinend war die Session bei fluege.de bereits abgelaufen, denn ich erhielt die Nachricht dass der Flug inzwischen nicht mehr verfügbar sei (oder so ähnlich). Daraufhin erhielt ich jedoch wieder eine E-Mail bezüglich meiner Reservierungsanfrage

Zitat

Zitat

Zitat

Sehr geehrter ...
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Flugplatzreservierung!
Ihre Reservierung Hamburg - Paris, Hinflug: 16.11. 17:50 , Rückflug: 18.11. 12:55 wurde nicht vollständig beendet, sodass wir Ihr Ticket nicht final ausstellen konnten.
Um die Buchung bequem und ohne Neueingabe Ihrer Flugdaten abzuschließen, folgen Sie bitte diesem Link: Jetzt meine Buchungsdaten vervollständigen.
Achtung! Flugpreise sind sehr dynamisch.
Den durch Sie reservierten Tarif von 924,00 € p.P. können wir nicht dauerhaft garantieren. Wir empfehlen Ihnen demnach schnell zu buchen.
Wenn Sie bezüglich Ihrer Flugzeiten ± 2 Tage flexibel sind, klicken Sie bei fluege.de auf attraktive Alternativangebote!
Ihre von fluege.de
Reise-Expertin Flug
Unister GmbH
Barfußgäßchen 11
04109 Leipzig

Nach dem Erhalt dieser E-Mail habe ich erstmal einen Schock bekommen, da ich ganz bestimmt keinen Flug für 924 Euro pro Person gebucht habe :Nope: (Den Flug würde niemand freiwillig buchen, mehrere Stopps, lange Reisedauer, hoher Preis etc.).


Muss ich jetzt befürchten eine Buchungsbestätigung zu bekommen (Habe bei einigen Fällen im Internet davon gehört)? Sollte ich vorsichtshalber eine E-Mail an fluege.de schicken?
Ich werde auf jeden Fall bei diesem **** keine Flüge mehr buchen, auch wenn diese sehr viel günstiger sein sollten :mecker: .


Vielen Dank und VG
Phrixus :püh:

PS: Sry wegen den Zitaten :Günni:

Zitat

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten :ironic:

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Phrixus« (29. Juli 2012, 23:22)


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2

Montag, 30. Juli 2012, 08:03

@ Phrixus

zuerst ein Willkommen und dann ... klick mal -> hier
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

3

Montag, 30. Juli 2012, 13:52

@ Phrixus

zuerst ein Willkommen und dann ... klick mal -> hier
Hallo, und vielen Dank. Anscheinend ist diese Reservierungsanfrage gängige Praxis und soll den Kunden verwirren :skandal: . Ich frage mich ob ich jetzt trotzdem etwas zu befürchten habe, da ich ja auf Buchen geklickt habe und dann die Fehlermeldung erhalten habe :denk:. Ich habe weiterhin ein bisschen im Internet geguckt und bin dabei auf Paragraph § 150 BGB gestoßen der besagt "

Zitat


§ 150
Verspätete und abändernde Annahme

(1) Die verspätete Annahme eines Antrags gilt als neuer Antrag.
(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag.



Das heißt dann ja dass mir Fluege.de jetzt nicht einfach doch einen Flug buchen darf. Ich denke bzw. hoffe dass sich die Sache mit einem Schrecken erledigt hat. Auf jeden Fall vielen Dank für das informative Video :danke:

VG Phrixus
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten :ironic:

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Phrixus« (30. Juli 2012, 13:54)


4

Montag, 30. Juli 2012, 13:54

Sry, ich werde noch irre mit dieser Zitierfunktion :batsch:
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten :ironic:

Sternedieb

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5

Montag, 30. Juli 2012, 22:00

Das heißt dann ja dass mir Fluege.de jetzt nicht einfach doch einen Flug buchen darf.


In der Mail steht doch:

Ihre Reservierung Hamburg - Paris, Hinflug: 16.11. 17:50 , Rückflug: 18.11. 12:55 wurde nicht vollständig beendet, sodass wir Ihr Ticket nicht final ausstellen konnten.

Take it easy ... wenn nicht - take the Verbraucherschutz! :ironic: :D
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Mittwoch, 1. August 2012, 15:56

Ab heute sollte bzw. müsste sich das erledigt haben, denn ab sofort ist der Button mit dem Hinweis „zahlungspflichtig bestellen" Pflicht!
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

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Mittwoch, 1. August 2012, 16:00

Reiseanbieter verstehen sich ja nicht als Onlineshop - und für diese "Dienstleister" gelten häufig andere Gesetze. Meinen sie ... :pfft:
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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8

Mittwoch, 1. August 2012, 16:27

Meinen sie ... :pfft:



Genau so!
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