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Freitag, 24. Juni 2011, 12:30

Bei einem All-inclusive-Angebot darf der Reisende ein kostenfreies Mittagessen erwarten

Obwohl der Reisevertrag hinsichtlich der Verpflegung "all-inclusive" vorsah, meinte ein Reiseveranstalter, die Beköstigung mittags ausschliessen zu können.

Die wörtliche deutsche Übersetzung der geschlossenen Vereinbarung "Verpflegung: All-inclusive" bedeutet nämlich "alle Verpflegungen eingeschlossen". Der Umstand, dass für "all-inclusive" eine Legaldefinition fehlt, erfordert nach Auffassung des erkennenden Gerichtes - wie regelmäßig von namhaften Reiseveranstaltern auch so gehandhabt - eine sorgfältige Auflistung dessen, was der jeweilige Veranstalter genau unter den Leistungen seines "all-inclusive"-Paketes verstehen möchte.

Fazit: Minderungsanspruch 20 Prozent des Reisepreises sowie Schadensersatzanspruch Euro 250
Urteil AG Leipzig 109 C 5850/09 vom 24.11.10

Urteilsbegründung
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Samstag, 25. Juni 2011, 12:41

Ich ahbe selbst schon kurz recherchiert, bin aber nicht fündig geworden. Hat jemand eine Info, welcher Reiseveranstalter All Inclusive so verstehen will?

3

Sonntag, 26. Juni 2011, 11:50

Hallo Reiselinchen,

Reiseveranstalter im Bereich des Amtsgerichts Leipzig sind ja recht wenige. Davon gibt es auch welche, die durch negativ hohe Anzahlungs- und Stornogebühren oder auch durch den Aufschlag von Gebühren auf die vorgegebenene Flug-Endpreis Verordnung der EU vor Gericht aufgefallen sind. Vielleicht handelt es sich um identische Anbieter?
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Jimi Hendrix

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Montag, 27. Juni 2011, 23:27

Diese Überlegungen hatte ich auch schon und es blieb von den Leipziger Reiseveranstalter nur einer übrig, den ich erwägen würde. Aber ich meine, dass Leipzig ja auch Wohnort des Reisenden sein könnte. Dann sind alle Spekulationen hinfällig.

5

Donnerstag, 18. August 2011, 17:12

Also ich denke nicht das es einer legal Definition braucht denn "All-inklusive" sollte verständlich sein.

Komisch das irgendein Veranstalter das anders verstehen will!

Sternedieb

Master Amigo

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6

Donnerstag, 18. August 2011, 17:18

@ robin83

wenn du in deiner Signatur auf einen Anwalt verlinkst, müsstest du ja wissen, dass denken nicht weiterhilft.
Hier ist Wissen von Vorteil. :ironic:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

7

Dienstag, 23. August 2011, 08:58

@robin83
Ich denke schon, dass eine Basis(!)-Defintion von AllInclusive spannend wäre. Scheinbar gibt es darüber ganz unterschiedliche Meinungen. Wenn die Beschreibung des Reiseveranstalters durch Gerichte aufgehoben werden kann, muss es ja wohl irgendwelche de facto AllInclusive-Reglements geben. Eine erschöpfende Liste kann es freilich nicht geben.

Molly

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8

Freitag, 26. August 2011, 17:46

Aber ich meine, dass Leipzig ja auch Wohnort des Reisenden sein könnte. Dann sind alle Spekulationen hinfällig.
So weit mir bekannt ist, ist es immer ausschlaggebend, wo der RV seinen Hauptsitz hat. Der Wohnort des Reisenden spielt dabei keine
Rolle. :ironic: