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jipi68300

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1

Freitag, 23. April 2010, 18:41

Rechtsprechung Ausgleichszahlung wegen Verspätung Condor & Co.

Suche Flugpassagiere des verspätetem Flug :danke:

Condor DE 6233 Punta Cana 21 bzw.22.11.2009



Condor wehrt sich gegen Ausgleichszahlung von 600 Euro

sind am Klage erstellen gegen Condor
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Sina

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2

Freitag, 23. April 2010, 23:21

Zunächst einmal :welcome:

Habt Ihr euch denn die Verspätung entweder noch in PUJ oder zumindest nach Ankunft in FRA (?) bestätigen lassen? Handelte es sich um eine Pauschalreise oder hattet Ihr nur den Flug direkt bei Condor gebucht? Im Falle einer Pauschalreise wäre der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner gewesen, der wiederum die Airline in Regress nimmt.

Bitte schildere uns doch die Umstände etwas genauer, vielleicht können wir ein paar Tipps geben. Danke!
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Freitag, 23. April 2010, 23:54

@Sina

Diese Info:


"Ansprüche auf Ausgleichszahlungen gem. Art. 7 der EG VO 261/2004 können nicht gegen den Reiseveranstalter, sondern nur gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden.

Insoweit ist bedeutsam, dass die hier vorgestellte EG VO 261/04 lediglich Mindestrechte für flugreisende Verbraucher darlegt.

Neben der Geltendmachung von Rechten aus der Verordnung stehen dem deutschen Verbraucher auch Minderungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter aus dem Reisevertragsrecht gemäß § 651 a ff BGB zu. Dabei sollten die Verbraucher stets die AGB gründlich überprüfen. Diese können jedoch nicht von den Mindestrechten aus der VO 261/04 zu Lasten des Flugkunden abweichen. Denn in diesem Falle wären die AGB gemäß § 307 Abs. 2 BGB unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstellten."

habe ich bei europe direct, dem Info-point Europa in Hamburg entnommen
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Jimi Hendrix

jipi68300

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4

Samstag, 24. April 2010, 07:25



Hallo und

Verspätung von Condor am Flughafen FRA bestätigt ca 9Std 45 Min.

Condor 3 mal angeschrieben,
erste antwort vonCondor: wartet auf bestätigung des Urteils von EUGH durch BGH
zweite Antort von Condor: Aussergewöhliche Umstände aufgrund von Technik
Condor nochmals angeschrieben: Minderung der Reisepreises angeboten.

Anwalt eingeschaltet: Antwort der Anwälte von Condor

Zitat " Unsere Mandatin geht davon aus, dass die Verspätung aufgrund einen aussergewöhlichen Umstandes eingetreten ist"

es handelt sich effektiv um eine Pauschalreise, aber wie cuate schreibt, das Luftfahrunternehmen ist verantwortlich und die Anspüche können nur gegen Sie geltend gemacht werden.
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5

Samstag, 24. April 2010, 07:35

Der 10-Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18.02.2010 in der Revisionssache Sturgeon gegen Condor Flugdienst GmbH, ferner in vier weiteren, ähnlichen Streitfällen, das beklagte Luftverkehrsunternehmen ist zu Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der Europäischen Gemeinschaft wegen eines erheblich verspäteten Fluges verurteilt.

Hier findest Du ein ausführliche Darlegung Klick

6

Samstag, 24. April 2010, 11:59

Man kann vermuten, daß die ganze Flugbranche sauer ist auf Condor, die es aufgrund ihrer sehr unkooperativen Art des Umgangs mit Ansprüchen der Fluggäste geschafft hat, vor dem EUGH und dem BGH entscheidende Prozesse zu verlieren. Dabei ging es um Flugverspätungen weit über 12 Stunden hinaus. Statt sich mit einzelnen Fluggästen zu einigen, müssen sie nun schon ab 3 Stunden Flugverspätung massiv mit Ansprüchen Berechtigter rechnen.

Wobei die 3-Stunden-Grenze unerwartet durch die Gerichte erlassen wurde und auch Reiserechtsexperten erstaunt hatte. Denn in so kurzer Zeit kann praktisch keine Fluglinie Ersatzmaschinen an einem entfernten Ort bereitstellen. Aber nun ist diese Regelung, nicht zuletzt aufgrund der eingeschlagenen Taktik dieser Airline, verabschiedet und gerichtlich bis in höchste Instanz entschieden. Jetzt versucht man der Flut von Klagen entgegenzutreten und die Kläger zu verunsichern.

Meine persönliche Einschätzung: In Fällen wie hier wird man nach Klageerhebung und vor Durchführung einer Verhandlung die geforderten Beträge zahlen. Aber eben nur an diejenigen, die das konsequent betreiben und nicht vorher einknicken. Man wird lesen und sehen, ob das so kommt. Die Airline ist übrigens den Nachweis schuldig, ob es sich tatsächlich um "höhere Gewalt" gehandelt hat. Was als höhere Gewalt anerkannt wird, ist sehr eng umrissen. Ebenfalls Urteil EUGH. Technische Mängel und Personalprobleme gehören nicht dazu.
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7

Samstag, 24. April 2010, 12:27

In dem Zusammenhang fiel mir gerade eine Mitteilung auf, wo Condor 23 Passagiere nicht mitnehmen konnte:

http://www.comprendes-grancanaria.de/new…a-vor-die-tuer/

Stellt sich mir die Frage: Wer hat die Email mit der geänderten Flugzeit geschickt? Ist es gar eine Variante, um Ausgleichszahlungen bei Flugannullierung zu umgehen? Indem man behauptet, die Fluggäste wären nicht rechtzeitig zum Abflug erschienen. Vielleicht übertreibe ich auch und man muß die Gesamtsituation zugunsten von Condor betrachten. :rolleyes:
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jipi68300

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8

Freitag, 30. Juli 2010, 07:43

es geht weiter

verhandlung gegen condor ist auf 26.08.2010 angesetzt.

ich werde euch auf dem laufenden halten wie das ganze ausgehen wird.

auf jeden fall, werden wir kein bisschen nachgeben....

schönes wochenende
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Thorben-Hendrik

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9

Freitag, 30. Juli 2010, 09:55

Ja bitte mache das....es ist sehr interessant für uns! :corräkt:

jipi68300

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10

Dienstag, 31. August 2010, 18:52

Hallo Amigos

Kann leider noch nichts zu Verhandlung gegen Condor von letztem Donnerstag sagen.
Im Moment weiss ich nur das etliche Fluggäste geklagt haben.

Drei Angelegenheiten sind schon in Berufung, und das Gericht wartet auf diesn Entscheid....

Es lohnt sich auf jeden Fall einen Anwalt als Beistrand zu haben

Habe Heute folgenden Bericht auf WDR gesehen


http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/s…ei_airlines.jsp


Bitte mal durchlesen
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11

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 23:16

Hallo Amigos

Es ist soweit, das erwartete Urteil ist am 21.10.2010 gefallen

Condor ist vom Amtsgericht Rüsselsheim zur Ausgleichszahlung verurteilt worden

600 Euro + Zinsen + Kosten des Rechtsstreits.



Also, die mühe lohnt sich auf jeden Fall, aber wie schon gesagt, ohne Anwalt wird man ewig vertröstet von Condor

in der Hoffnung das die meisten aufgeben, Nervenkrieg!!!!!





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12

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 23:31

Hallo Jipi,

das ist ja dann ein voller Erfolg. Wie hat das Gericht denn die von Condor angeführten "aussergewöhnlichen Umstände" bewertet? Hat die Airline versucht, Beweise zu deren Entlastung zu erbringen?

Angeblich liegen dem Amtsgericht Rüsselsheim mittlerweile bereits um die 500 Klagen gegen Condor zum Thema Flugverspätung und Annullierung vor.
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13

Mittwoch, 27. Oktober 2010, 23:44

Hallo Cuate



Die "aussergewöhnlichen Umstände" die von Condor vorgelegt wurden, waren nur " Technische Problemen in Ihrer Langstreckenflotte" und dieselben begründen keine "aussergewöhnlichen Umstände" um Sie von der Ausgleichszahlung zu befreien .



Als Beweise hat die Condor nur bestätigt das am Tag des Fluges, 5 der 9 Langstreckenflugzeuge am Boden waren wegen Technischen Problemen.....



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Sternedieb

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14

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 14:02

Verstehe das einer wer will.

Aber Condor ist doch sicher die Gesetzeslage bekannt und trotzdem lassen sie es darauf ankommen - selbst dann wenn es vor Gericht geht. :batsch:
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

15

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 14:39

Wird sich unter dem Strich noch rechnen.

Eine Beispielsrechnung: Angeblich 5 Flugzeuge an einem Tag am Boden. Jetzt mal "nur" mit 150 Passagieren und 1 Umlauf bei Fernflügen gerechnet:

5 Flugzeuge x 150 Passagiere x 600 Euro, das ganze x 2 (Hin- und Rückflug an dem Tag)
Da geht es nur an diesem Termin um etwa 900.000 Euro Ausgleichszahlungen.

Wenn jetzt nur jeder 5. klagt, weil den anderen der Aufwand zu groß oder das Risiko zu hoch,
sind es nur 180.000 Euro plus Zinsen + Gerichtskosten. Aber genau wird es nur die Airline wissen.

Hoffe, da war jetzt kein Denkfehler drin. Aber so in etwa werden die Relationen sein.
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Thorben-Hendrik

unregistriert

16

Donnerstag, 28. Oktober 2010, 14:47

Genau so ist es.......
Ich kenne so etwas nur aus dem Arbeitsrecht....400 Arbeiter ohne Sozialauswahl gekündigt....nur 50 % reichen innerhalb der kurzen Frist Klage ein....10% verfolgt es danach aus Kostengründen nicht weiter....der Rest nimmt eine mickrige Abfindung unter Wert....nur 3 ziehen die Klage durch. :mööööööp:

jipi68300

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17

Mittwoch, 3. November 2010, 06:18

:Moin Moin: Amigos

Gestern kam die Nachricht von Unserem Anwalt " wie bereits telefonisch mitgeteilt, hat Condor mir einen Verrechnungsscheck in Höhe von 1.268,13 € übersandt. Ich bitte um kurze Nachricht, auf welches Konto ich den Betrag überweisen soll" :cheers:

Also geht doch!!!

Die "Condor hält sich an geltendes Recht" :ironie: aber nur wenn Sie vor Gericht verliert :denk: :denk: :denk: [*] an alle die uns mit Rat uns Tat auf diesem Forum begleitet haben.

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Sina

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18

Mittwoch, 3. November 2010, 07:00

:Moin Moin: und :Herzlichen Glückwunsch: Für das Geld ist doch locker ein verlängertes Wellnesswochenende mit allem drum und dran oder eine schöne Städtereise drin, oder? :ironic:

Ich habe zwar keinen Einblick in die Reklamationsstatistiken der Condor, aber ich unterstelle, daß die Airline es in einigen Fällen ganz bewusst auf den Klageweg ankommen lässt und daß das im Endeffekt günstiger für sie ist, als geltendes Recht auch ohne Klage anzuwenden. Denn nicht jeder geht zum Anwalt und zieht das Ganze so konsequent durch wie Ihr und nicht jedermanns Rechtschutzversicherung deckt auch reiserechtliche Fälle ab. Insofern stellt der Gang zum Anwalt für viele auch ein Kostenrisiko dar. Mal ganz davon abgesehen, daß viele ihre Rechte bei Flugverspätungen gar nicht erst kennen.

:danke: daß Du uns in Eurem Fall auf dem Laufenden gehalten hast :TOP:
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werner585

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Wohnort: Berlin ... ehemals Kairo, Malaga, Mailand, Istanbul, Marrakesch

Beruf: Reisebüroinhaber ... vorher Studienreiseleiter

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19

Mittwoch, 3. November 2010, 08:45

So ist es ... ich kann mich Sinas Worten nur anschließen.
CONDOR läßt es einfach auf den Klageweg ankommen, was aus den o.g. Gründen bertiebswirtschaftlich
gesehen günstiger ausgehen kann.
In strittigen Fällen rückt CONDOR nicht einmal sogennante "Bestimmungen" - keine AGB's , schriftlich heraus.
Ich verfolge gerade einen Fall, in dem CONDOR den Fluggasttransport bei einem Oneway-Flug aus
einem für die BRD Visumsfreien Land verweigert.
In diesem Fall wird auf die sogenannten internen "Bestimmungen" nur mündlich verwiesen !!! :batsch:
Eristischer Dialektiker ... :denk:
:Günni: :dünnpfiff: :Günni:

20

Mittwoch, 10. November 2010, 08:39

Hallo Jipi 68300,

gibt es zu dem Urteil gegen Condor ein Aktenzeichen und ist das im Detail im Netz nachlesbar? Oder darf man eine Kopie, natürlich ohne persönliche Daten, hier nachlesen? Würde mich sehr interessieren.
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Jimi Hendrix