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Montag, 19. April 2010, 08:55

Höhere Gewalt bei Flugausfall - Rechte für Betroffene, EuGH C12/11

Der nachfolgende Artikel in Bild-online mit fachlicher Beratung durch Sandra Kluge, Anwältin für Arbeitsrecht, Berlin; Kay P. Rodegra, Anwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht, Würzburg ist eine gute Zusammenfassung der aktuellen Lage durch die Luftraumsperrung wegen Vulkanasche. Lesenswert
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 21. April 2010, 13:01

... und hier sind die Rechte nochmals speziell für Pauschalurlauber zusammengestellt.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 21. April 2010, 23:40

Das Bundesministerium derJustiz

hat heute in einer ausführlichen Pressemitteilung Flugpassagiere über ihre Rechte bei Flugausfällen wegen Vulkanasche informiert. Besonders interessant sind die Passagen zu den Hotelkosten, sowohl für Individual- als auch Pauschalurlauber:

http://www.bmj.de/enid/0,83a94a6d6f6e746…ilungen_58.html

Damit lassen sich schon im Vorfeld viele Fragen klären und evtl. Ansprüche klarer herauslesen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

4

Donnerstag, 22. April 2010, 08:11

Sehr interessant.

Wenn es möglich wäre jedem Betroffenen dies zukommen zu lassen wären wirklich viele Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg geräumt. Auch die armen Mitarbeiter der Reiseveranstalter oder Airlines hätten nicht so viel Stress.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Thorben-Hendrik

unregistriert

5

Montag, 26. April 2010, 09:11

Ich werde gleich mal lesen.....als Vulkan-Geschädigter mit 1 Woche Verspätung zurück gekehrt......

Ihr glaubt gar nicht was da an Kosten aufläuft.....wir reden über eine 4 stellige Summe! :Nope: :cry:

6

Donnerstag, 22. Juli 2010, 18:33

ARD - Panorama

Das Magazin Panorama berichtet heute abend,
am 22.07.10, ab 22:00 Uhr im Ersten zum Thema "Vulkanasche-Wolke"

Airlines ignorieren Entschädigungsansprüche
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 10. September 2010, 14:14

5 Monate nach dem Asche-Chaos

ist der Ärger bei einigen gestrandeten Urlaubern noch immer nicht verraucht.
Die Fluggesellschaften ignorieren in vielen Fällen Entschädigungsansprüche.
Die ersten Klagen laufen bereits.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Mittwoch, 16. Februar 2011, 18:27

Jetzt kommt ein wenig Rechtssicherheit in die bisher theoretische Regelung.

Das Amtsgericht Rüsselsheim hat mit Urteil Az.: 3 C 1698/10 zu Gunsten eines Fluggastes geurteilt, der wegen der Aschewolke mit 3-tägiger Verspätung von Fuerteventura am Flughafen Berlin statt in Düsseldorf ankam.

Rechtlich gesehen war der Vulkanausbruch ein „außergewöhnlicher Umstand“ und deswegen standen den Betroffenen keine Ausgleichszahlungen wegen der Flug-Annullierung bzw. daraus resultierender starker Verspätung zu.

Vom Gericht bestätigt wurden aber die sogenannten "Unterstützungsleistungen", die auch bei solchen Natur-Katastrophen den Anspruch auf kostenlose Hotelunterbringung, pauschale Verpflegungskosten für Mahlzeiten und die Möglichkeit einer „anderweitigen Beförderung zum Endziel“, hier die zusätzliche Zugfahrt von Berlin nach Düsseldorf, vorsehen.

Quelle: heute.nordbayern.de
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9

Freitag, 8. April 2011, 17:10

1 Jahr nach dem Asche-Chaos

liegen weiterhin keine Entscheidungen Gerichte oberer Instanzen vor. Der Stand der Dinge momentan.
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Donnerstag, 31. Januar 2013, 16:02

EuGH Az: C-12/11 - Entscheidung 31.01.2013

Airlines müssen Kunden selbst dann betreuen, wenn deren gebuchte Flüge wegen „außergewöhnlicher Umstände“ wie etwa Luftraumsperrungen aufgrund eines Vulkanausbruchs annulliert wurden.

Damit haben Reisende, die wegen Naturkatastrophen gestrandet sind, auch über mehrere Tage hinweg Anspruch auf Kostenübernahme durch die Airline für Hotel, Mahlzeiten, Erfrischungen und ein Telefonat.

Quelle: faz.net

Bericht: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/re…n-12045830.html
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Donnerstag, 31. Januar 2013, 21:24

Das hab ich heute Nachmittag im Radio gehört und bei mir gedacht, wie sich das wohl auf Preise und Beförderungsbedingungen in Zukunft auswirkt.

12

Donnerstag, 31. Januar 2013, 21:29

Ganz konkret:

Die Airline, die heute vor dem EuGH verloren hat, kassiert schon seit Monaten pro Person und Strecke EU261-Entgelt 2,00 €

Und macht ein Riesengeschäft damit. Die nächste Vulkanwolke ist noch nicht in Sicht, weniger als 0,15% aller Flüge in Europa werden storniert oder sind mehr als 3 Stunden verspätet. Wünschte, die müßten die jährlichen Einnahmen und Ausgaben zu diesem Posten offenlegen.
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Jimi Hendrix

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Donnerstag, 31. Januar 2013, 21:56

Siehste, hab ich mir doch gedacht dass Ryan Air noch ein Geschäft draus macht.

Das wär echt interessant, den Vergleich Einnahmen/Ausgaben zu sehen. Und bestimmt streichen sie zwar das Geld ein, zahlen aber für den Überschuss keine Steuern, weil ja irgendwann mal wieder etwas ähnliches sein könnte.

Sternedieb

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14

Donnerstag, 31. Januar 2013, 22:08

Und bestimmt streichen sie zwar das Geld ein, zahlen aber für den Überschuss keine Steuern


Zum Glück für RyanA. haben die ihren Sitz nicht in Leipzig. :ironic: :D

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Freitag, 1. Februar 2013, 00:08

Die Einnahmenseite ist relativ öffentlich: 80 Millionen Passagiere im Jahr (einige zahlen zwar in britischen Pfund und anderen europäischen Währungen), aber mal ausgehend vom Euro-Beitrag 2 ergibt das ungefähr 160 Millionen Euro Einnahmen.
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Jimi Hendrix

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Dienstag, 7. Mai 2013, 10:32

Annullierung eines Fluges

"Air Berlin: «Bei der Verspätungsursache handelt es sich um ein Ereignis höherer Gewalt, welches von Air Berlin weder zu verantworten noch zu vertreten ist.» Eine «regionale Flugraumüberlastung» sei Grund für die Annullierung gewesen."

Dieser Ansicht von airberlin hat sich das AG Berlin Charlottenburg nicht angeschlossen. Ausgleichszahlung für den Kunden - nach 3 Jahren:

Quelle und Bericht: tagesanzeiger.ch
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/F…/story/18834974
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