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Donnerstag, 17. Dezember 2009, 14:18

SOEP - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Zum 1. Dezember 2009 hat die SOEP als eingetragener Verein seine Arbeit aufgenommen. Die bundesweit neutral und unabhängig arbeitende Schlichtungsstelle bietet ihre Dienste allen Kunden von Unternehmen im Bahn-, Bus-, Flug- und Schiffsbereich an, die sich am Schlichtungsverfahren beteiligen.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

2

Dienstag, 1. Oktober 2013, 22:56

Ab 1. November 2013 wird es für Airline-Kunden deutlich leichter, ihre Interessen durchzusetzen:

Wie der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft am Dienstag mitteilte, werden alle großen deutschen Airlines von Lufthansa bis Tuifly der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) beitreten. Auch der Verband der mehr als 100 in Deutschland tätigen ausländischen Airlines empfiehlt dies seinen Mitgliedern. Als einzige Fluggesellschaft war bisher lediglich Billigflieger Ryanair Mitglied der vor drei Jahren neu organisierten Schlichtungsstelle.

Quelle und Bericht: berliner-zeitung.de

http://www.berliner-zeitung.de/wirtschaf…0,24502370.html
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Jimi Hendrix

3

Sonntag, 3. November 2013, 11:38

Die SOEP hat zum 1. November 2013 wie angekündigt die Arbeit auch auf die angeschlossenen Airlines erweitert.
Ebenso für die Überprüfung von Ansprüchen bei Streitigkeiten zwischen Fahrgästen und Fernbus-Reisenden.

Hier noch mal die wesentlichen Punkte:

  • Die außergerichtliche Schlichtung für Kunden ist kostenfrei – aber unver­bindlich.


  • Die ausgesprochene Empfehlung kann, muß aber von Reisenden und Verkehrsträger nicht akzeptiert werden.


  • Dann bleiben nur die altbekannten weiteren rechtlichen Schritte.


Bevor die Schlichtungsstelle in Anspruch genommen werden kann,
muß sich der Reisende zunächst an die Airline / die Bahn / den Busbetreiber / die Reederei wenden.

Erst bei ablehnendem Bescheid oder frühestens 2 Monate nach Nichtreaktion kann die Schlichtungsstelle eingeschaltet werden. Für private Reisen. Reisen, die mit deutscher oder internationaler Fluggesellschaft durchgeführt wurden, die in Deutschland starten oder landen, fallen unter die Zuständigkeit:

- SOEP - für Airlines, die dort Mitglied sind
- Bundesamt für Justiz Bonn, Schlichtungsstelle für alle anderen Airlines.

Quelle: test.de
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Thorben-Hendrik

unregistriert

4

Sonntag, 3. November 2013, 18:08

Das Ganze dürfte also zumindest was Airlines angeht ziemlich sinnlos sein....Zeitverschwendung! :mööööööp:

5

Freitag, 8. März 2019, 10:50

Die außergerichtliche Schlichtung für Kunden ist kostenfrei – aber unver­bindlich.


Die erste europäische Airline, die die Schlichtungsvorschläge der SOEP verbindlich anerkennt, ist: Ryanair
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Jimi Hendrix

WXYZ

Master Amigo

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Beruf: Unternehmensberater

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6

Freitag, 8. März 2019, 16:47

Die außergerichtliche Schlichtung für Kunden ist kostenfrei – aber unver­bindlich.


Die erste europäische Airline, die die Schlichtungsvorschläge der SOEP verbindlich anerkennt, ist: Ryanair


Da werden sich jetzt aber gefühlt 100 andere Airlines in Europa verschämt an der Backe kratzen. Das Ryanair die SOEP anerkennt ist ein sehr geschickter Marketing-Schachzug, der das Image von Ryanair nachhaltig positiv beeinflussen wird. Zudem unterstreicht es das Selbstbewusstsein von Ryanair.

7

Freitag, 8. März 2019, 20:02

Wenn im Fall der Fälle die SÖP eine Schlichtung vorschlägt, kann doch sowohl die Airline, als auch der "Kläger" ablehnen, oder sehe ich das falsch :denk: ?
Ryanair verpflichtet sich also, dass sie jetzt sämtliche Schlichtungsvorschläge annehmen ?
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

8

Freitag, 8. März 2019, 20:13

Fast genau so. Ausgenommen sind lediglich strittige Fälle wie Entschädigung bei Streik, da momentan die Gerichte noch keine verbindliche Linie in den jeweiligen Instanzen vorgegeben haben.

Details: https://www.swp.de/reise/ryanair-akzepti…g-30243557.html
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Jimi Hendrix

9

Samstag, 9. März 2019, 07:42

Von vielen meiner Kollegen weiß ich, dass FR nach ausfüllen der Beschwerde -vom Kunden selbst natürlich- (extra Seite auf der Homepage) immer sofort nach EU/VO entschädigt hat.
Das ist bei unseren Ferienfliegern bei Weitem nicht der Fall.
Freedom's just another word for nothing left to lose...