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21

Freitag, 10. Dezember 2010, 14:06

Das nächste Schreiben gibt es bereits - quasi als Formblatt - im Netz. Zusammenfassung: Unsere Recherche der zuständigen Abteilung hat ergeben, dass es keinen Grund gibt, Ausgleichszahlungen zu leisten ... hmpf .
Bin gespannt, wann es bei Dir eintrifft.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

jipi68300

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22

Freitag, 10. Dezember 2010, 14:56

Hallo Anke

Schau mal da rein:

Suche Passagiere Flug DE 6233 Punta Cana 21 bzw.22.11.2009



Gruss jipi
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

23

Freitag, 10. Dezember 2010, 17:12

Hallo jipi: Das war ja Dein "Fall" - Wie konnte ich das nur vergessen :batsch: :danke: für den Hinweis.
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Jimi Hendrix

jipi68300

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24

Freitag, 10. Dezember 2010, 19:28

Hallo Cuate

Kann passieren, man müsste eventuel den Titel des Themas wechseln, damit es vielleicht mehr Leute direkt anspricht

Gruss Jipi
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

25

Freitag, 10. Dezember 2010, 19:35

Schlag mal was vor ...
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Jimi Hendrix

jipi68300

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26

Freitag, 10. Dezember 2010, 19:55

wie wär es mit:



Rechtssprechung Ausgleichszahlung wegen Verspätung Condor
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

Thorben-Hendrik

unregistriert

27

Freitag, 10. Dezember 2010, 21:47

Rechtssprechung Ausgleichszahlung wegen Verspätung Condor


:TOP:

28

Freitag, 10. Dezember 2010, 21:50

Ist Dein Thread jipi, wurde veranlasst !
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Jimi Hendrix

jipi68300

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29

Samstag, 11. Dezember 2010, 07:59

und



Denke ist besser so, und vor allem viel klarer um was es geht
01 bis 08 Okt., Südfrankreich, Region von Bordeaux :Weinfest: :lecker: :urlaub1:

30

Donnerstag, 10. März 2011, 12:02

Werbung entfernt.


Edit by Amigo

31

Mittwoch, 23. März 2011, 15:16

:denk: Bin mir nicht sicher ob das hierher passt, habe aber keinen anderen (passenden) Thread gefunden :verlegen2:

Gestern kam bei akte spezial ein Bericht über eine Familie deren Rückflug aus dem Bulgarienurlaub von 19 Uhr auf morgens um 06 Uhr vorgezogen wurde. Angeblich war der Flug um 19 Uhr überbucht! Dann kam das nächste Ärgernis: Ihr Rückflug erfolgte nicht zum angegebenen, eigentlichen Flughafen. Sie Landeten auf einem anderen und mussten noch 2 Stunden mit dem Bus zum eigentlichen Zielflughafen fahren.

Die Familie reklamierte den überuchten Flug und den Transport mit dem Bus. Was mich nun verwunderte: Der Urlaub der Familie kostete angeblich ca. 1200€. Erstattet bekamen sie, soweit ich mich erinnere, jeweils 400€ pro Person (auch das Kind) und ca. 30€ für den entgangenen Urlaubstag. Im Endefekt bekamen sie knapp über 1200€ erstattet :shock:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

32

Mittwoch, 23. März 2011, 15:31

Die Ausgleichszahlungen sind in der EU pauschal festgelegt. Genau so, wie niemand eine Fluggesellschaft zwingt, Flüge für 49 Euro durchzuführen, ist es andersherum allerdings so, dass es sich um Pauschalen handelt, die einzig nach der Entfernung gestaffelt sind. Nicht nach dem gezahlten Flugpreis.

Die EU will damit verhindern, dass Fluggesellschaften ungestraft ihre Flugdispositionen kurzzeitig ändern, Passagiere stehen lassen usw. Also durchaus auch eine Art von Straf-Zahlung für verbraucherunfreundliches Verhalten.

Die Airline ist verantwortlich für die Ausgleichspauschale, der Veranstalter für die 30 Euro Tagessatz der Pauschalreise. Also im Zweifelsfall immer die Airline in die Verantwortung nehmen, der Reiseveranstalter fühlt sich für die EU-Regelung Flugausfall, Verspätung, Überbuchung nicht zuständig.
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. März 2011, 15:33)


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33

Mittwoch, 23. März 2011, 15:48

Das ist jetzt aber nichts Neues mit den Ausgleichszahlungen oder dem Urteil.
Deutschland ist Mitgliedsstaat und Unterzeichner des Montrealer Übereinkommens das diese Geschehnisse explizit regelt.
Da hat das Gericht nur geltendes Recht bestätigt.
Details gibt es Haufenweise über das MÜ bei google und co.

Schöne Grüße

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34

Mittwoch, 23. März 2011, 16:12

:danke:
Mich hatte das verwundert, da die Erstattung anscheinend sogar die Kosten der Reise überstieg. :tüte:
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

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35

Mittwoch, 23. März 2011, 17:31

@Hobbit

Bei Weitem. :-)
Meine ehemalige Dozentin Recht zum Verkehrsfachwirtseminar, hat bei einem Argentinienflug Transitbedingt einen Zwischenstopp in New York gehabt.
Der hatte Verspätung, so dass Sie den Flug nach Buenos Aires verpasst hat. Zusätzlich war Ihr Gepäck nicht mit an Bord.
Übernachtung im 4 Sterne Hotel, Gastronomie, Klamottenkauf in New York, alles durfte die Airline bezahlen - und das tat sie dann nach einer zweiten, etwas dringlicheren Aufforderung auch.

Da bist Du bei einer Schiffspassage schon ein ganzes Stück schlechter dran.
Wenn Du da in eine grosse Havarie gerätst, kannst Du Dich im Worst Case (ach nee, das heisst ja seit Fukushima Super-GAU) noch an den Bergungskosten des Schiffes beteiligen.
Hat zwar noch kein Reeder durchgezogen, aber gemäß Seerecht ist das durchführbar.

Schöne Grüße

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36

Mittwoch, 23. März 2011, 22:21

Gestern kam bei akte spezial ein Bericht über eine Familie deren Rückflug aus dem Bulgarienurlaub von 19 Uhr auf morgens um 06 Uhr vorgezogen wurde. Angeblich war der Flug um 19 Uhr überbucht! Dann kam das nächste Ärgernis: Ihr Rückflug erfolgte nicht zum angegebenen, eigentlichen Flughafen. Sie Landeten auf einem anderen und mussten noch 2 Stunden mit dem Bus zum eigentlichen Zielflughafen fahren.


>> Hier << kann man sich den Beitrag anschauen.
Wahre Worte sind nicht immer schön - aber schöne Worte auch nicht immer wahr.
Unbekannt

Thorben-Hendrik

unregistriert

37

Freitag, 8. April 2011, 17:40

Hallo,

ich habe mal eine Frage....KLM hat ja eine Allianz mit Delta....
Ich fliege also mit KLM auf Ticket A nach NYC....der Flug hat 2,5 Stunden Verspätung wodurch ich den anschließenden Deltaflug auf Ticket B verpasse und 5 Stunden später in LAS ankomme.


Die Bordkarten habe ich alle von KLM bekommen.....weil die ja in einer Allianz sind und das Gepäck wurde durchgecheckt, auch die Umbuchung bei Delta wurde automatisch vorgenommen, weil ich beide Tickets beim Check in vorgelegt habe und dadurch die beiden Tickets im System verbunden wurden....

Habe ich Anspruch auf Entschädigung von KLM? :denk:

38

Freitag, 8. April 2011, 17:48

Schwierig - vielleicht bringt das hier ein wenig Licht ins Dunkel.

Unterschied zu dem Fall, der hier geschildert wurde, ist ja die Ausgabe von Bordkarten auch für den Weiterflug. Aber wie das ein Gericht letztlich beurteilt? :denk: Zumal ja der Anschlussflug nicht in der EU stattgefunden hat. Irgendwo war auch zu lesen, dass die Bedingungen des Carriers massgebend sind. Also auch bei einem Codeshare-Flug gelten die Bedingungen der US-Airline für den Weiterflug. Von daher ist meine persönliche Einschätzung eher negativ. Was aber rechtlich noch gar nichts bedeuten muss.
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Jimi Hendrix