LG Frankfurt vom 05.06.25 Az.: 2-24 S 93/24 -rechtskräftig
"Ist das Boarding noch nicht abgeschlossen und sind die Türen des Flugzeuges noch geöffnet, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. Gleiches gilt, wenn der Vorfeldbus, der die Fluggäste zum Flugzeug bringen soll, noch nicht abgefahren ist."
Quelle/Bericht reisevor9.de
https://www.reisevor9.de/inside/spaete-flugpassagiere-haben-recht-auf-mitnahme