Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornokosten, wenn du eine gebuchte Reise aus wichtigen Gründen nicht antreten kannst – zum Beispiel bei Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie.
Die ist hier natürlich nicht zuständig.
Am Besten den Veranstalter - mit Fristsetzung (10 Tage) - zur Zahlung auffordern.
Bei Nichtzahlung befindet sich der Veranstalter in Verzug und du kannst einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Reiserecht beauftragen.
Die vorgerichtlichen Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt dann der Veranstalter.
Freedom's just another word for nothing left to lose...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (16. Mai 2025, 03:17)